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SFA - Auslagenersatz

Für die Sprachkurse der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung (SFA) wird seit dem Sommersemester 2015 ein Auslagenersatz erhoben. Grundlage ist der Beschluss der Universitätsleitung vom 24. November 2014.

Die Höhe des Auslagenersatzes gemäß der Ordnung über den Auslagenersatz vom 27. Januar 2015 finden Sie in der folgenden Tabelle:

Kursumfang

Betrag in €

Studierende von UR & OTH

Betrag in €

Gasthörer & UR-Bedienstete

1 SWS 12,50 15,00
2 SWS 25,00 30,00
3 SWS 37,50 45,00
4 SWS 50,00 60,00
6 SWS 75,00 90,00

Der Auslagenersatz wird in der Regel für alle im Rahmen der SFA angebotenen Sprachkurse mit Ausnahme der vhb-Kurse erhoben.


Zahlung des Auslagenersatzes

Wenn Sie sich über SPUR zum Kurs angemeldet haben oder nachträglich zum Kurs zugelassen wurden, erhalten Sie die Zahlungsaufforderung per E-Mail an Ihre studentische Mail-Adresse:

  • in der 4. Kurswoche  bei Semesterkursen
  • in der 2. Kurswoche bei Intensivkursen

Wichtig:

Bitte überweisen Sie den Auslagenersatz erst, wenn Sie die Zahlungsaufforderung per E-Mail erhalten haben. Dort finden Sie alle notwendigen Zahlungsinformationen.

Wenn für Sie ein Befreiungstatbestand (siehe unten) zutreffen könnte, können Sie bereits vorab einen Antrag auf Befreiung vom Auslagenersatz stellen.

Bitte beachten Sie:

  • Wird der fällige Auslagenersatz nicht überwiesen, wird Ihre Rückmeldung für das folgende Semester durch die Studierendenkanzlei gesperrt.
  • Wenn Sie einen Antrag auf Stundung, Ratenzahlung oder Befreiung gestellt haben, warten Sie bitte die Rückmeldung des ZSK ab, auch wenn Sie zwischenzeitlich die reguläre Zahlungsaufforderung erhalten.

Befreiungsantrag - Online-Formular


Befreiung vom Auslagenersatz bei Pflichtkursen

In bestimmten Fällen ist eine Befreiung vom Auslagenersatz auf Antrag möglich.

Wer kann befreit werden?

  • Studierende bestimmter Studiengänge, die gemäß einer für sie geltenden Studien- bzw. Prüfungsordnung in bestimmten Modulen ausschließlich auf Sprachkurse der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung des ZSK zurückgreifen können
  • Austausch- und Programmstudierende, die gemäß „Learning Agreement“ mit ihrer Heimathochschule Sprachkurse der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung des ZSK besuchen müssen

Sollte einer der oben genannten Befreiungstatbestände auf Sie zutreffen, können Sie  hier unter der Rubrik "Befreiungsantrag - Online-Formular" einen Antrag auf Befreiung vom Auslagenersatz stellen.

Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse. Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie ein neues Zahlungsziel per E-Mail.

Antragstellung

Wenn einer der oben genannten Gründe auf Sie zutrifft, können Sie einen Antrag über das Online-Formular "Befreiungsantrag" stellen.

Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail an Ihre studentische Mail-Adresse. Wird der Antrag abgelehnt, wird Ihnen zugleich ein neues Zahlungsziel mitgeteilt.


Stundung, Ratenzahlung oder Befreiung bei Härtefällen

In begründeten Härtefällen können Sie eine Stundung (Aufschub der Zahlungspflicht um einen bestimmten Zeitraum), Ratenzahlung oder Befreiung beantragen. 

Antragstellung:

Reichen Sie Ihre formlose Begründung über das Online-Formular "Befreiungsantrag" ein (Option: "Mein Befreiungsgrund ist nicht aufgeführt.")

Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse. Dabei wird Ihnen mitgeteilt,

  • ob Ihrem Antrag entsprochen wurde.
  • welche Regelung (Stundung, Ratenzahlung oder Befreiung) angewendet wurde.

Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags wird Ihnen ein neues Zahlungsziel mitgeteilt.


Rückerstattung bei längerer Erkrankung

In berechtigten Einzelfällen - z. B. bei längerer Erkrankung - kann eine (ggf. anteilige) Rückerstattung des bereits gezahlten Auslagenersatzes erfolgen.

Antragstellung

Reichen Sie Ihren Antrag über das Online-Formular "Befreiungsantrag" ein und schicken Sie Ihr Attest per E-Mail oder per Post an die unter Kontakt angegebene Adresse.


Kontakt

Bei Fragen zum Auslagenersatz wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung des ZSK:

Universität Regensburg
Zentrum für Sprache und Komunikation
Geschäftsführung
Stichwort: Auslagenersatz
93040 Regensburg

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung aufgrund des hohen Anfrageaufkommens etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. 



  1. Universität Regensburg

Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung

 

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