Für viele Studiengänge an der UR wird ein Sprachkenntnisnachweis für Englisch benötigt. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über verschiedene Möglichkeiten, diesen Nachweis zu erbringen.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich frühzeitig bei Ihrem Prüfungsamt oder direkt beim Studiengang zu erkundigen, welcher Sprachnachweis akzeptiert wird, da die Anforderungen je nach Studiengang variieren können.
Wichtig: Diese Informationen betreffen nicht die Sprachnachweise für Studienaufenthalte im Ausland und Mobilitätsprogramme. Hinweise zu den dafür erforderlichen Nachweisen finden Sie auf den Informationsseiten des International Office.
An der UR werden in der Regel die unten aufgeführten Englisch-Sprachzertifikate als Nachweis für die Niveaustufen B2 bzw. C1 anerkannt. Die Tabelle zeigt jeweils das erforderliche Mindestergebnis für die Stufe.
Andere als die hier aufgelisteten Zertifikate können zur Prüfung der Gleichwertigkeit beim ZSK (per E-Mail an info.englisch@ur.de) eingereicht werden.
Sprachzertifikate | B1-Nachweis | B2-Nachweis | C1-Nachweis |
| Cambridge English | 154 | 176 | 185 |
| IELTS Academic | 5 | 6.5 | 7.0 |
| Oxford Test of English** | 103 | 135 | 148 |
| PTE Academic | 41 | 59 | 66 |
| TOEFL iBT** | 35 | 79 | 95 |
| UNIcert® | Stufe I | Stufe II | Stufe III |
Wichtige Hinweise für Lehramtsstudierende (Grundschule, Mittelschule, Sonderpädagogik):
Der erfolgreiche Abschluss der nachfolgenden Kurse gilt in der Regel als B2- bzw. C1-Nachweis:
Alle Informationen zu den Englisch-Sprachkursen - einschließlich der Voraussetzung für die Einstufung - stehen auf der Informationsseite zum Englischangebot der SFA.
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Telefon 0941 943-2419 E-Mail Info.englisch@ur.de