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SFA - Englisch

Kursangebot

Unsere semesterbegleitenden Kurse beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche. 

Unser Sprachkursangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis "SPUR"

SPUR → Angebot für Hörer aller Fakultäten → ZSK → Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA) → Sprachkurse → Englisch


Englisch im Jura-Studium

Alle Informationen zu unserem Englischangebot für Studierende der Rechtswissenschaften finden Sie auf der Informationsseite Jura-Englisch.

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt über SPUR:

SPUR → Angebot für Hörer aller Fakultäten → ZSK → Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA) → Sprachkurse → Englisch


Nachweis von Vorkenntnissen

Für die Teilnahme an den Englischkursen ist ein Nachweis von Vorkenntnissen erforderlich.

Studierende ohne fristgerechten Nachweis können nicht am Kurs teilnehmen.


Wie können Vorkenntnisse nachgewiesen werden?

1. Erfolgreicher Abschluss des Vorgängerkurses

  • automatische Prüfung vor Kursbeginn bzw. Platzvergabe durch die SFA
  • keine Vorlage des Scheins im Kurs notwendig

2. Teilnahme am Einstufungstest der SFA

  • Informationen zum Einstufungstest siehe unten
  • Einstufungsergebnis über 2 Jahre alt? → neue Einstufung dringend empfohlen

3. Anerkennung von extern erworbenen Vorkenntnissen

  • Antrag per E-Mail an info.englisch@ur.de
  • so früh wie möglich, spätestens eine Woche vor Kursbeginn
  • Scan bzw. digitale Version relevanter Nachweise beifügen

Welche externen Nachweise können anerkannt werden?

1. Anerkannte externe Nachweise

Nachweise, die ohne weitere Prüfung für die Einstufung akzeptiert werden:

Versant

Cambridge 
English

IELTS 
Academic

Oxford Test
of English
TOEFL
iBT
UNIcert SFA-Einstufung
43 140 4 81 31 Basis → B1-Kurs
59 160 5 111 35 Stufe I → B2.1-Kurs
67 170 6 126 60 - → B2.2-Kurs
76 180 6.5 140 79 Stufe II → C1-Kurs
85 200 8 170 110 Stufe III → C2-Kurs

2. Externe Nachweise mit Prüfung der Gleichwertigkeit

Nachweise, die anerkannt werden können, aber im Einzelfall auf ihre Eignung zur Einstufung geprüft werden - z.B.:

  • weitere international anerkannte Sprachenzertifikate
  • an anderen Institutionen erfolgreich besuchte Kurse

3. Nicht geeignete Nachweise

Folgende Unterlagen sind als Nachweis der Vorkenntnisse bzw. für die Einstufung nicht verwendbar:

  • Abiturzeugnis
  • Nachweise ohne Angabe der GER-Stufe
  • reine Teilnahmebescheinigungen

Einstufungstest

Einstufungstest

Termine (jeweils drei pro Semester)

  • Montag und Mittwoch in der letzten Woche der vorlesungsfreien Zeit
  • Freitag in der letzten Woche der Vorlesungszeit

Zu den Terminen


Testformat

  • schriftlicher, digitaler Test
  • Multiple-Choice-Aufgaben und Lückentexte
  • Bearbeitungszeit: 60 Minuten

Hinweis: Der Test dient ausschließlich der internen Kurszuordnung. Er kann weder als Nachweis einer erreichten GER-Stufe noch als Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses eines Kurses verwendet werden.


Ergebnisse

Das Ergebnis wird direkt nach Beendigung des Tests angezeigt. Zusätzlich erhalten Sie am selben Tag eine E-Mail mit dem Testergebnis.


Anmeldung zum Einstufungstest

Die Anmeldung erfolgt über SPUR:

SPUR → Angebot für Hörer aller Fakultäten → ZSK → Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA) → Einstufungstests

Informationen für OTH-Studierende und Gasthörer:

  • Anmeldung zum Einstufungstest über SPUR, Registrierung in SPUR als "Bewerber" (siehe Kurzanleitung zur SPUR-Registrierung) vor Anmeldung zum Einstufungstest  (OTH-Studierende: Verwendung der OTH-Mailadresse zwingend erforderlich)
  • Für die Teilnahme am Einstufungstest ist ein RZ-Account der Universität Regensburg erforderlich.

Informationen für UR-Bedienstete:


Anmeldung und Abmeldung

Scheine

Schein

Einen Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) erhalten Sie, wenn

  • alle geforderten Leistungen in einem Kurs erbracht wurden,
  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.

Scheine werden ausgestellt für:

  • UR-Studierende
  • OTH-Studierende
  • Gasthörer

UR-Beschäftigte, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung belegt haben, erhalten statt eines benoteten Scheins eine Teilnahmebestätigung.


Scheinausgabe

Zu den Informationen zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse und Scheinausgabe.


Zertifikate

Am ZSK können Sie folgende Zertifikate erwerben:


Oxford Test of English

Der Oxford Test of English (OTE) ist ein international anerkannter, standardisierter Sprachtest, der die Niveaustufen A2 bis B2 des GER abdeckt. Er prüft alle relevanten Sprachkompetenzen und wird weltweit als verlässlicher Sprachnachweis eingesetzt. 

An der UR dient der OTE ab 135 Punkte u.a. als B2-Nachweis für Englisch, der in vielen Studiengängen benötigt wird.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer OTE-Seite.


TOEFL iBT

Der TOEFL iBT ist ein international anerkannter, standardisierter Sprachtest, der die Niveaustufen A1 bis C2 des GER abdeckt für die Niveaustufen A1 bis C2. Er prüft alle vier Sprachfertigkeiten - Lesen, Hören, Sprechen, Schreiben - und ist weltweit als Englisch-Nachweis für Studium, Beruf und Hochschulzugang anerkannt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer TOEFL ibT-Seite.


Zertifikat UNIcert®

UNIcert® ist ein hochschulspezifisches System zur qualifizierten Fermdsprachenausbildung. Die Zertifikate dokumentieren hochschuladäquate Fremdsprachenkenntnisse.

Für Englisch können folgende UNIcert®-Zertifikate erworben werden:

  • UNIcert® II - Academic and Professional English (B2)
  • UNIcert® III - Academic and Professional English/Chemistry/Law (C1)
  • UNIcert® IV - Academic and Professional English/Law (C2)

Die UNIcert®-Zertifikate sind an die Sprachausbildung gekoppelt, eine Prüfung ohne vorherige Kursteilnahme ist nicht möglich.

Informationen zu den UNIcert®-Zertifikaten finden Sie auf unserer UNIcert®-Seite.


B2/C1-Nachweis

Versant English Placement Test

Der Versant™ English Placement Test (VEPT) ist ein computergestützter Sprachtest zur Einstufung von Englischkenntnissen. Er misst mündliche und schriftliche Kompetenzen mithilfe automatisierter Sprachanalyse und ermöglich eine schnelle, objektive Bewertung.

Hinweise:

  • Der VEPT ist ein Einstufungstest und kein Sprachkenntnisnachweis im Rahmen eines Studiums. 
  • An der UR wird der VEPT als Nachweis für Bewerbungen in bestimmten Mobilitätsprogrammen anerkannt.

Weitere Informationen - einschließlich der aktuellen VEPT-Testtermine und des Anmeldeformulars - finden auf unserer VEPT-Seite.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

versant@ur.de


Kontakt

E-Mail: info.englisch@ur.de
Telefon 0941 943-2408; 0941 943-2419 oder 0941 943-4901

Universität Regensburg
Zentrum für Sprache und Kommunikation
Lehrgebiet Studienbeleitende Fremdsprachenausbildung - Englisch
Sammelgebäude, Zi. 0.23/0.15B
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg


Koordination

Koordinatorin

Natalie Sommer

Sammelgebäude, Zi. S 0.15B

Telefon +49 (0)941 943-2419
E-Mail natalie.sommer@ur.de

Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung


Teamassistenz

Katja Ott

Sammelgebäude, Zi. S 0.23

Telefon +49 (0)941 943-2408
E-Mail info.englisch@ur.de

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Lehrkräfte

Lehrbeautragte für Englisch

Christine Bäuml

E-Mail christine.baeuml@ur.de


Lektorin für Englisch

Heidi Bentner

Sammelgebäude, Zi. S 1.30

Telefon +49 (0)941 943-1610
E-Mail heidi.bentner@ur.de

Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung


Lektorin für Englisch

Alison Huber

Sammelgebäude, Zi. S 1.30

Telefon +49 (0)941 943-1610
E-Mail alison.huber@ur.de

Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung


Lehrbeautragte für Englisch

Christina Neuland

E-Mail christina.neuland@ur.de


Lektorin für Englisch für Juristen

Geraldine Paul

Sammelgebäude, Zi. S 1.18

Telefon +49 (0)941 943-2411
E-Mail geraldine.paul@ur.de

Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung


Lehrbeautragte für Englisch

Robyn Schwebe

E-Mail robyn.schwebe@ur.de


LeKTORIN für Englisch

Natalie Sommer

Sammelgebäude, Zi. S 0.15B

Telefon +49 (0)941 943-2419
E-Mail natalie.sommer@ur.de

Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung



  1. Universität Regensburg

Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung - Englisch


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