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SFA - Niederländisch

Kursangebot

Unsere semesterbegleitenden Kurse beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche. 

Unser Sprachkursangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis "SPUR"

SPUR → Angebot für Hörer aller Fakultäten → ZSK → Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA) → Sprachkurse → Niederländisch

Das Niederländisch-Kursangebot ist Teil unseres Programms für Sprache und Kultur (SuK). Weitere Informationen finden Sie auf der SuK-Seite.


Einstufung

Nachweis von Vorkenntnissen

Für die Teilnahme am Kurs "Niederländisch: Sprache und Kultur 2" sind Vorkenntnisse erforderlich.

Studierende ohne Nachweis können nicht am Kurs teilnehmen.


Wie kann man Vorkenntnisse nachweisen?

Anerkannte Nachweise:

  • erfolgreicher Abschluss des entspechenden Vorgängerkurses der SFA
  • externer Leistungsnachweis (z.B. international anerkanntes Sprachenzertifikat, an anderen Institutionen erfolgreich besuchte Kurse

Nicht anerkannt:

  • Zertifikate ohne Angabe zum Niveau
  • reine Teilnahmebescheinigungen (ohne Prüfung)

Wann und wie werden Vorkenntnisse überprüft?

  • Digital, vor der Platzvergabe und vor Kursbeginn  
  • Nachweise müssen nicht zur ersten Sitzung mitgebracht werden.
  • Bei fehlendem Nachweis: Überprüfung der Vorkenntnisse durch Lehrkraft in der ersten Sitzung des Kurses möglich.

Wie beantrage ich die Anerkennung externer Nachweise?

  • so früh wie möglich, spätestens eine Woche vor Kursbeginn
  • Antrag (formlos) per E-Mail an info.niederlaendisch@ur.de
  • Scan bzw. digitale Version des Nachweises beifügen 

Anmeldung und Abmeldung

Kursabschlussprüfungen

Teilnahmevoraussetzung

Um an der Abschlussprüfung eines Kurses teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens 75% der Kurszeit anwesend gewesen sein.


Anmeldung zur Kursabschlussprüfung

  • Anmeldung direkt im Kurs bei der Lehrkraft
  • keine gesonderte Anmeldung für den regulären Prüfungstermin (z.B. über FlexNow)

Wiederholungsprüfung

Wenn Sie

  • an der Abschlussprüfung nicht teilnehmen konnten,
  • die Abschlussprüfung nicht bestanden haben,

können Sie die Prüfung innerhalb von 6 Monaten ohne erneute Kusteilnahme nachholen (auf Antrag).

Mögliche Nachholtermine:

  • Abschlussprüfung von Intensivkursen in der vorlesungsfreien Zeit
  • Abschlussprüfung des entsprechenden Kurses im folgenden Semester
  • Einzeltermin bzw. Sondertermin nur in begründeten Ausnahmefällen

Hinweis: Eine Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.


Scheine und Zertifikate

Durch den Besuch der Niederländisch-Kurse der SFA können Sie folgende Nachweise erwerben:


Schein

Einen Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) erhalten Sie, wenn

  • alle geforderten Leistungen in einem Kurs erbracht wurden,
  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.

Scheine werden ausgestellt für:

  • UR-Studierende
  • OTH-Studierende
  • Gasthörer

UR-Beschäftigte, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung besuchen, erhalten statt eines benoteten Scheins eine Teilnahmebestätigung.


Kontakt

E-Mail: info.niederlaendisch@ur.de
Telefon 0941 943-2408 oder 0941 943-4901

Universität Regensburg
Zentrum für Sprache und Kommunikation
Lehrgebiet Studienbeleitende Fremdsprachenausbildung - Niederländisch
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg


Koordination

Koordinatorin

Natalie Sommer

Sammelgebäude, Zi. S 0.15B

Telefon +49 (0)941 943-2419
E-Mail natalie.sommer@ur.de

Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung


Teamassistenz (SFA III)

Katja Ott

Sammelgebäude, Zi. S 0.23

Telefon +49 (0)941 943-2408
E-Mail info.englisch@ur.de

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Lehrkräfte

Lehrbeauftragte für Niederländisch

Anne Smits

E-Mail anne1.smits@zsk.uni-regensburg.de



  1. Universität Regensburg

Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung

 

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