Unsere semesterbegleitenden Kurse beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche.
Unser Sprachkursangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis "SPUR" :
SPUR → Angebot für Hörer aller Fakultäten → ZSK → Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA) → Sprachkurse → Niederländisch
Das Niederländisch-Kursangebot ist Teil unseres Programms für Sprache und Kultur (SuK). Weitere Informationen finden Sie auf der SuK-Seite.
Für die Teilnahme am Kurs "Niederländisch: Sprache und Kultur 2" sind Vorkenntnisse erforderlich.
Studierende ohne Nachweis können nicht am Kurs teilnehmen.
Wie kann man Vorkenntnisse nachweisen?
Anerkannte Nachweise:
Nicht anerkannt:
Wann und wie werden Vorkenntnisse überprüft?
Wie beantrage ich die Anerkennung externer Nachweise?
Um an der Abschlussprüfung eines Kurses teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens 75% der Kurszeit anwesend gewesen sein.
Wenn Sie
können Sie die Prüfung innerhalb von 6 Monaten ohne erneute Kusteilnahme nachholen (auf Antrag).
Mögliche Nachholtermine:
Hinweis: Eine Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.
Durch den Besuch der Niederländisch-Kurse der SFA können Sie folgende Nachweise erwerben:
Einen Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) erhalten Sie, wenn
Scheine werden ausgestellt für:
UR-Beschäftigte, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung besuchen, erhalten statt eines benoteten Scheins eine Teilnahmebestätigung.
E-Mail: info.niederlaendisch@ur.de
Telefon 0941 943-2408 oder 0941 943-4901
Universität Regensburg
Zentrum für Sprache und Kommunikation
Lehrgebiet Studienbeleitende Fremdsprachenausbildung - Niederländisch
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg
Koordinatorin
Sammelgebäude, Zi. S 0.15B
Telefon +49 (0)941 943-2419
E-Mail natalie.sommer@ur.de
Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung
Teamassistenz (SFA III)
Sammelgebäude, Zi. S 0.23
Telefon +49 (0)941 943-2408
E-Mail info.englisch@ur.de