Unsere semesterbegleitenden Kurse beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche (ab dem 16.10.2023). Die Intensivkurse finden in der Regel zwischen 11. und 22. März 2024 statt.
Unser Sprachkursangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis "SPUR" unter:
► Wintersemester 2023/2024
► Angebot für Hörer aller Fakultäten
► Veranstaltungen des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK)
► Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA)
► Sprachkurse
► Japanisch
Die folgende Tabelle zeigt das geplante Kursangebot der kommenden Semester ohne Gewähr. Ob die Kurse tatsächlich so stattfinden können, hängt von den Anmeldedezahlen sowie von den zur Verfügung stehenden Mitteln ab.
A1.1 | A1.2 | A2.1 | A2.2 | B1.1 | B1.2 | B2.1 | B2.2 | |
WS 2023/24 | ü | - | ü | - | ü | - | ü | - |
SS 2024 | - | ü | - | ü | - | ü | - | ü |
WS 2024/25 | ü | - | ü | - | ü | - | ü | - |
SS 2025 | - | ü | - | ü | - | ü | - | ü |
WS 2025/26 | ü | - | ü | - | ü | - | ü | - |
SS 2026 | - | ü | - | ü | - | ü | - | ü |
Folgende zusätzliche Kurse werden nach Möglichkeit angeboten:
Wintersemester:
Sommersemester:
Zu Kursbeginn müssen entsprechende Vorkenntnisse (mit Ausnahme des Anfängerkurses) nachgewiesen werden:
Wenn Sie mindestens 75% der Kurszeit anwesend waren, können Sie an der Abschlussprüfung eines Kurses teilnehmen.
Wenn Sie die Abschlussprüfung eines Kurses nicht bestanden haben, können Sie die Prüfung auf Antrag innerhalb von 6 Monaten am Ende eines Kurses der gleichen Stufe (Semesterkurs oder Intensivkurs) ohne erneuten Kursbesuch wiederholen.
Eine Wiederholung der Abschlussprüfung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.
Wenn Sie an der Abschlussprüfung des von Ihnen besuchten Kurses nicht teilgenommen haben, können Sie die Prüfung auf Antrag innerhalb von 6 Monaten am Ende eines folgenden Kurses der gleichen Stufe (Semesterkurs oder Intensivkurs) ohne erneuten Kursbesuch ablegen.
Durch den Besuch der Japanisch-Kurse der SFA können Sie folgende Nachweise erwerben:
Ein Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) wird ausgestellt, wenn
Scheine werden für UR-Studierende, für OTH-Studierende sowie für Gasthörer:innen ausgestellt.
Bedienstete der UR, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung belegt haben und die nicht als Gasthörer:in eingeschrieben sind, erhalten statt eines Scheins eine Bestätigung der Teilnahme.
Eine Teilnahmebescheinigung (ohne Note, ohne ECTS) kann ausgestellt werden, wenn
Teilnahmebescheinigungen können für UR-Studierende, für OTH-Studierende, für bei der Studentenkanzlei eingeschriebenen Gasthörer:innen sowie für Bedienstete der UR ausgestellt werden.
* Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit, eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, ab dem Wintersemester 2023/24 entfällt.
Für Japanisch können UNIcert®-Zertifikate für folgende Stufen erworben werden:
Informationen zu den UNIcert®-Zertifikaten finden Sie auf unserer UNIcert®-Seite.
![]() | Scheine, Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate können während der Scheinausgabe abgeholt werden. |
In Kooperation mit der Kyoto Prefectural University (KPU), seit 2013 Partnerhochschule des ZSK, organisiert das ZSK jeden Sommer (Ende Juli/Anfang August) eine zweiwöchige Studienreise nach Japan. Die Studienreise besteht aus zwei Teilen. Zunächst haben die Teilnehmer:innen bei einer mehrtägigen Exkursion in der Region Kansai die Möglichkeit in die Kultur Japans einzutauchen und einige kulturell interessante Orte kennenzulernen. Danach folgt als zweiter Teil ein Sommerseminar für japanische Sprache und Kultur in Kyoto, den die KPU exklusiv für Studierende der Universität Regensburg veranstaltet. Der Sommerkurs mit seinen Sprachkursen, kulturellen Workshops, landeskundlichen Seminaren und Exkursionen bietet ein abwechlungsreiches und umfangreiches Programm , das den Teilnehmer:innen - neben der Möglichkeit, die bisher erworbenen Japanischkenntnisse zu erweitern - sowohl die traditionelle als auch die moderne japanische Kultur näher bringt. Kyoto, die ehemalige Hauptstadt Japans, bekannt für ihre reiche Kultur und beeindruckende Geschichte, ist dafür sicherlich der ideale Ort.
Es besteht die Möglichkeit, den Aufenthalt in Japan nach Ende der Studienreise individuell zu verlängern.
Termin 2024: 24.07.2024-08.08.2024
Anmeldezeitraum: 01.12.2023-31.01.2024
Anmeldung: per E-Mail an info.japanisch@ur.de
Teilnahmevoraussetzung:
E-Mail: info.japanisch@ur.de
Telefon 0941 943-4901
Universität Regensburg
Zentrum für Sprache und Kommunikation
Lehrgebiet Studienbeleitende Fremdsprachenausbildung - Japanisch
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg
Koordinatorin
Sammelgebäude, Zi. S 1.27
Telefon +49 (0)941 943-5948
E-Mail mayumi.takamura@ur.de
Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung (Zoom-Link)
TEAMASSISTENZ (SFA II)
Sammelgebäude, Zi. S 0.22
Telefon +49 (0)941 943-2496
E-Mail info.sfa2@ur.de
Lektorin für Japanisch
Sammelgebäude, Zi. S 1.27
Telefon +49 (0)941 943-5948
E-Mail mayumi.takamura@ur.de
Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung (Zoom-Link)
Termine und Informationen zur Scheinausgabe werden hier veröffentlicht. Sie erhalten keine separate Benachrichtigung per E-Mail bzgl. Scheinabholung. Prüfungsergebnisse dürfen weder telefonisch noch per E-Mail mitgeteilt werden. |