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SFA - Japanisch

Kursangebot

Unsere semesterbegleitenden Kurse beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche. 

Unser Sprachkursangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis "SPUR"

SPUR → Angebot für Hörer aller Fakultäten → ZSK → Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA) → Sprachkurse → Japanisch 


Nachweis von Vorkenntnissen

Für die Teilnahme an den Japanischkursen ab Niveau A1.2 ist ein Nachweis von Vorkenntnissen erforderlich.

Studierende ohne fristgerechten Nachweis können nicht am Kurs teilnehmen.


Wie können Vorkenntnisse nachgewiesen werden?

1. Erfolgreicher Abschluss des Vorgängerkurses

  • automatische Prüfung vor Kursbeginn bzw. Platzvergabe durch die SFA
  • keine Vorlage des Scheins im Kurs notwendig

2. Teilnahme am Einstufungstest der SFA

  • Informationen zum Einstufungstest siehe unten
  • Einstufungsergebnis über 2 Jahre alt? → neue Einstufung dringend empfohlen

3. Anerkennung von extern erworbenen Vorkenntnissen

  • Antrag per E-Mail an info.japanisch@ur.de
  • so früh wie möglich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn
  • Scan bzw. digitale Version relevanter Nachweise beifügen

Welche externen Nachweise können anerkannt werden?

1. Anerkannte externe Nachweise

Nachweise, die ohne weitere Prüfung für die Einstufung akzeptiert werden:

JLPT SFA-Einstufung
N 5 → A2.1-Kurs
N 5+ → A2.2-Kurs (Einstufungstest empfohlen)
N 4 → B1.1-Kurs

2. Externe Nachweise mit Prüfung der Gleichwertigkeit

Nachweise, die anerkannt werden können, aber im Einzelfall auf ihre Eignung zur Einstufung geprüft werden - z.B.:

  • weitere international anerkannte Sprachenzertifikate
  • an anderen Institutionen erfolgreich besuchte Kurse

Hinweis: Wenn der externe Nachweis keine Angaben zu den Lerninhalten enthält, ergänzen Sie Ihren Antrag um kurze Angaben zu:

  • besuchten Japanisch-Kursen
  • verwendetem Lehrbuch
  • aktuellem Lernstand (Kapitel/Lektionen)
  • Kanji-Kenntnissen

3. Nicht geeignete Nachweise

Folgende Unterlagen sind als Nachweis der Vorkenntnisse bzw. für die Einstufung nicht ausreichend:

  • Abiturzeugnis
  • Nachweise ohne Angabe zu Lernstand/Lerninhalten
  • reine Teilnahmebescheinigungen

Einstufungstest

Einstufungstest

Termine (jeweils zwei pro Semester)

  • Ein Termin in der vorletzten Woche der vorlesungsfreien Zeit
  • Ein Termin in der letzten Woche der Vorlesungszeit
  • Nachholtermine in der ersten Vorlesungswoche (nur nach Einzelfallüberprüfung)

Zu den Terminen


Testformat

  • Schriftlicher und mündlicher Test in Präsenz
  • Dauer: ca. 120 Minuten
  • Überprüfung folgender Kompetenzen:
- Hörverstehen
- Leseverstehen
- Schreibfertigkeit
- Sprechfertigkeit
- Kanji-Kenntnisse
Hinweis: Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Inhalte der einzelnen Japanischkurse (vgl. Vorlesungsverzeichnis/SPUR), um den passenden Einstufungstest zu wählen.

Hinweis: Der Test dient ausschließlich der internen Kurszuordnung. Er kann weder als Nachweis einer erreichten GER-Stufe noch als Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses eines Kurses verwendet werden.


Ergebnisse

Das Ergebnis und der zu besuchende Kurs werden zeitnah nach Beendigung des Tests bekanntgegeben. 


Anmeldung zum Einstufungstest

Die Anmeldung erfolgt über SPUR:

SPUR → Angebot für Hörer aller Fakultäten → ZSK → Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA) → Sprachkurse/Einstufungstests

Informationen für OTH-Studierende und Gasthörer:

  • Anmeldung zum Einstufungstest über SPUR, Registrierung in SPUR als "Bewerber" (siehe Kurzanleitung zur SPUR-Registrierung) vor Anmeldung zum Einstufungstest  (OTH-Studierende: Verwendung der OTH-Mailadresse zwingend erforderlich)
  • Für die Teilnahme am Einstufungstest ist ein RZ-Account der Universität Regensburg erforderlich.

Informationen für UR-Bedienstete:



Anmeldung und Abmeldung

Scheine und Zertifikate

Für Japanisch können Sie folgende Nachweise erwerben:


Schein

Einen Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) erhalten Sie, wenn

  • alle geforderten Leistungen in einem Kurs erbracht wurden,
  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.

Scheine werden ausgestellt für:

  • UR-Studierende
  • OTH-Studierende
  • Gasthörer

UR-Beschäftigte, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung besuchen, erhalten statt eines benoteten Scheins eine Teilnahmebestätigung.


Scheinausgabe

Zu den Informationen zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse und Scheinausgabe.


Zertifikat UNIcert®

UNIcert® ist ein hochschulspezifisches System zur qualifizierten Fermdsprachenausbildung. Die Zertifikate dokumentieren hochschuladäquate Fremdsprachenkenntnisse.

Für Japanisch können folgende UNIcert®-Zertifikate erworben werden:

  • UNIcert® Basis (A2)
  • UNIcert® I (B1)
  • UNIcert® II (B2)
  • UNIcert® III (C1)

Die UNIcert®-Zertifikate sind an die Sprachausbildung gekoppelt, eine Prüfung ohne vorherige Kursteilnahme ist nicht möglich.

Informationen zu den UNIcert®-Zertifikaten finden Sie auf unserer UNIcert®-Seite.


Studienreise/Sommerseminar "Japanische Sprache und Kultur"

In Kooperation mit der Kyoto Prefectural University (KPU), seit 2013 Partnerhochschule des ZSK, organisiert das ZSK jeden Sommer eine etwa zweiwöchige Studienreise nach Japan. Die Studienreise besteht aus zwei Teilen.

Zunächst haben die Teilnehmenden in Woche 1 bei einer mehrtägigen Studienreise in der Region Kansai die Möglichkeit in die Kultur Japans einzutauchen, kulturell interessante Orte kennenzulernen und vielfältige interkulturelle Erfahrungen zu sammeln. Danach folgt als zweiter Teil in Woche 2 ein Sommerseminar für japanische Sprache und Kultur in Kyoto, den die KPU für Studierende der Universität Regensburg und anderer Partneruniversitäten veranstaltet. Das Sommerseminar mit seinen Sprachkursen, landeskundlichen Vorträgen und kulturellen Aktivitäten bietet ein abwechlungsreiches und umfangreiches Programm, das den Teilnehmenden - neben der Möglichkeit, die bisher erworbenen Japanischkenntnisse zu erweitern - sowohl die traditionelle als auch die moderne japanische Kultur näher bringt. Kyoto, die ehemalige Hauptstadt Japans, bekannt für ihre reiche Kultur und beeindruckende Geschichte, ist dafür sicherlich der ideale Ort.

Es besteht die Möglichkeit, den Aufenthalt in Japan nach Ende des Programms der Studienreise individuell zu verlängern.


Termin 2026:

24.07.2026 (Abreise) - 09.08.2026 (Ende des Programs)


Teilnahmevoraussetzung:

  • Japanisch A1 abgeschlossen (zum Zeitpunkt der Abreise)
  • Immatrikulation an der UR/OTH im SoSe 2026

Kontakt/Informationen:

Dr. Thomas Stahl

thomas.stahl@ur.de


Kontakt

E-Mail: info.japanisch@ur.de
Telefon 0941 943-4901

Universität Regensburg
Zentrum für Sprache und Kommunikation
Lehrgebiet Studienbeleitende Fremdsprachenausbildung - Japanisch
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg


Koordination

Koordinatorin

Mayumi Takamura

Sammelgebäude, Zi. S 1.27

Telefon +49 (0)941 943-5948
E-Mail mayumi.takamura@ur.de

Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung (Zoom-Link)


TEAMASSISTENZ

Katja Ott

Sammelgebäude, Zi. S 0.23

Telefon +49 (0)941 943-2408
E-Mail info.sfa2@ur.de

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Ansprechpartner Sommerkurs in Japan

Dr. Thomas Stahl

Sammelgebäude, Zi. S 0.19

Telefon +49 (0)941 943-2426
E-Mail thomas.stahl@ur.de


Lehrkräfte

Lektorin für Japanisch

Mayumi Takamura

Sammelgebäude, Zi. S 1.27

Telefon +49 (0)941 943-5948
E-Mail mayumi.takamura@ur.de

Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung (Zoom-Link)



  1. Universität Regensburg

Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung

 

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