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SFA - Anmeldung und Abmeldung

Informationen zur An- und Abmeldung für Studierende der UR

Kursanmeldung

Die Anmeldung zu den Sprachkursen und Einstufungstests der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung (SFA) erfolgt über SPUR. Sie finden diese im Vorlesungsverzeichnis unter:

► Angebot für Hörer aller Fakultäten

► Veranstaltungen des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK)

► Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA)

► Sprachkurse / Einstufungstests


Anwesenheitsregel (Platzverlust)

Zugelassene Studierende, die zur ersten Kurssitzung unentschuldigt nicht erscheinen, verlieren ihren Platz. Eine fristgerechte Abmeldung in SPUR ist dennoch erforderlich, sonst sind Sie verpflichtet den Auslagenersatz zu bezahlen.


Kursabmeldung

Die Abmeldung erfolgt während der Abmeldephase über SPUR.


Auslagenersatz

Für die Teilnahme an den Kursen der SFA wird in der Regel ein Auslagenersatz erhoben. Wenn Sie sich zu einem Kurs anmelden und zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, doch nicht am Kurs teilzunehmen, ist eine Abmeldung über SPUR notwendig. Nur wenn Sie sich rechtzeitig, d.h. innerhalb der Abmeldephase, von einem Kurs abmelden, wird kein Auslagenersatz erhoben. Nach dem Ende der Abmeldephase ist keine Abmeldung mehr möglich und der Auslagenersatz ist zu zahlen.


Informationen zur An- und Abmeldung für Studierende der OTH

Kursanmeldung

Nach vorheriger Registrierung als "Bewerber" in SPUR, melden Sie sich bitte ebenfalls über SPUR zu Ihrem Wunschkurs an. Geben Sie beim Registriervorgang unbedingt die studentische Mail-Adresse der OTH an. Eine Kurzanleitung zur Registrierung in SPUR finden Sie hier.

Um einen Zugang zur E-Learning-Plattform GRIPS, die bei unseren Sprachkursen eingesetzt wird, zu erhalten, brauchen Sie einen RZ-Account der UR. Kontaktieren Sie dazu nach erfolgter Platzzusage das Rechenzentrum der UR.


Anwesenheitsregel (Platzverlust)

Zugelassene Studierende, die zur ersten Kurssitzung unentschuldigt nicht erscheinen, verlieren ihren Platz. Abmeldung in SPUR ist dennoch erforderlich, sonst sind Sie verpflichtet den Auslagenersatz zu bezahlen.


Kursabmeldung

Die Abmeldung erfolgt während der Abmeldephase über SPUR.


Auslagenersatz

Für die Teilnahme an den Kursen der SFA wird in der Regel ein Auslagenersatz erhoben. Wenn Sie sich zu einem Kurs anmelden und zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, doch nicht am Kurs teilzunehmen, ist eine Abmeldung über SPUR notwendig. Nur wenn Sie sich rechtzeitig, d.h. innerhalb der Abmeldephase, von einem Kurs abmelden, wird kein Auslagenersatz erhoben. Nach dem Ende der Abmeldephase ist keine Abmeldung mehr möglich und der Auslagenersatz ist zu zahlen.


Informationen zur An- und Abmeldung für Gasthörer:innen

Kursanmeldung

Nach vorheriger Registrierung als "Bewerber" in SPUR, melden Sie sich bitte ebenfalls über SPUR zu Ihrem Wunschkurs an. Eine Kurzanleitung zur Registrierung in SPUR finden Sie hier.

Nach erfolgter Platzzusage müssen Sie zusätzlich die Immatrikulation als Gasthörer:in bei der Studentenkanzlei beantragen.

Um einen Zugang zur E-Learning-Plattform GRIPS, die bei unseren Sprachkursen eingesetzt wird, zu erhalten, brauchen Sie einen RZ-Account der UR. Kontaktieren Sie dazu nach erfolgter Platzzusage das Rechenzentrum der UR.


Kursabmeldung

Die Abmeldung erfolgt während der Abmeldephase über SPUR. Abmeldung in SPUR ist dennoch erforderlich, sonst sind Sie verpflichtet den Auslagenersatz zu bezahlen.


Auslagenersatz

Für die Teilnahme an den Kursen der SFA wird in der Regel ein Auslagenersatz erhoben. Wenn Sie sich zu einem Kurs anmelden und zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, doch nicht am Kurs teilzunehmen, ist eine Abmeldung über SPUR notwendig. Nur wenn Sie sich rechtzeitig, d.h. innerhalb der Abmeldephase, von einem Kurs abmelden, wird kein Auslagenersatz erhoben. Nach dem Ende der Abmeldephase ist keine Abmeldung mehr möglich und der Auslagenersatz ist zu zahlen.


Informationen zur An- und Abmeldung für UR-Mitarbeiter:innen

Kursanmeldung

Kursteilnahme als dienstlich notwendige Fortbildung

Melden Sie sich bitte über per E-Mail über die Info-Mailadresse der jeweiligen Sprache (z.B. info.finnisch@ur.de oder info.franzoesisch@ur.de) zu Ihrem Wunschkurs an und reichen Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung eine Bestätigung der dienstlichen Notwendigkeit (formloses Schreiben des/der Vorgesetzten) ein.

Beachten Sie bitte folgende Informationen:

  • keine Einschreibung als Gasthörer:in notwendig
  • Teilnahme an der Abschlussklausur nicht möglich
  • kein Erwerb eines benoteten Leistungsnachweises ("Schein") und keine Vergabe von ECTS, stattdessen Teilnahmebestätigung

Kursteilnahme aus privaten Gründen

Melden Sie sich bitte über per E-Mail über die Info-Mailadresse der jeweiligen Sprache (z.B. info.finnisch@ur.de oder info.franzoesisch@ur.de) zu Ihrem Wunschkurs an.

Beachten Sie bitte folgende Informationen:

  • nach erfolgter Platzzusage Einschreibung als Gasthörer:in notwendig (siehe Informationen zur An- und Abmeldung für Gasthörer:innen)
  • Teilnahme an der Abschlussklausur möglich
  • Erwerb eines benoteten Leistungsnachweises ("Schein") und Vergabe von ECTS

Kursabmeldung

Die Abmeldung erfolgt über die jeweilige Info-Mailadresse der jeweiligen Sprache (z.B. info.finnisch@ur.de oder info.franzoesisch@ur.de) .


Auslagenersatz

Für die Teilnahme an den Kursen der SFA wird in der Regel ein Auslagenersatz erhoben. Wenn Sie sich zu einem Kurs anmelden und zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, doch nicht am Kurs teilzunehmen, melden Sie sich bitte per E-Mail ab. Nur wenn Sie sich rechtzeitig, d.h. innerhalb der Abmeldephase, von einem Kurs abmelden, wird kein Auslagenersatz erhoben. Nach dem Ende der Abmeldephase ist keine Abmeldung mehr möglich und der Auslagenersatz ist zu zahlen.



  1. Universität Regensburg

Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung

 

Sfa Rs