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SFA - Anmeldung und Abmeldung

Informationen zur An- und Abmeldung für Studierende der UR

Kursanmeldung

Die Anmeldung zu den Sprachkursen und Einstufungstests der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung (SFA) erfolgt über SPUR

SPUR → Angebote für Hörer aller Fakultäten → ZSK → Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA) → Sprachkurse/Einstufungstests


Anwesenheitsregel (Platzverlust)

Zugelassene Studierende, die zur ersten Kurssitzung unentschuldigt nicht erscheinen, verlieren ihren Platz. Eine fristgerechte Abmeldung in SPUR ist trotzdem erforderlich - andernfalls wird der Auslagenersatz fällig.


Kursabmeldung

Die Abmeldung von einem Kurs erfolgt über SPUR und ist nur während der Abmeldephase möglich.


Auslagenersatz

  • Für die Teilnahme an den Kursen der SFA wird in der Regel ein Auslagenersatz erhoben.
  • Eine Abmeldung ist nur in der Abmeldephase über SPUR möglich.
  • Wer nach Ablauf dieser Frist im Kurs eingeschrieben bleibt, muss den Auslagenersatz zahlen - auch bei Nichtteilnahme.
  • Nur eine rechtzeitige Abmeldung führt dazu, dass kein Auslagenersatz berechnet wird.

Informationen zur An- und Abmeldung für Studierende der OTH

Kursanmeldung

  • Vor der Kursanmeldung müssen Sie sich in in SPUR als "Bewerber" registrieren (Kurzanleitung zur Registrierung). Bitte verwenden Sie dabei Ihre OTH-Mail-Adresse. 
  • Danach melden Sie sich über SPUR zu Ihrem gewünschten Kurs an. 
  • Für den Zugang zur E-Learning-Plattform GRIPS, die bei unseren Sprachkursen eingesetzt wird, zu erhalten, benötigen Sie einen RZ-Account der UR. Diesen beantragen Sie nach Erhalt der Platzzusage mit dem entsprechenden Formular.

Anwesenheitsregel (Platzverlust)

Zugelassene Studierende, die zur ersten Kurssitzung unentschuldigt nicht erscheinen, verlieren ihren Platz. Eine fristgerechte Abmeldung in SPUR ist trotzdem erforderlich - andernfalls wird der Auslagenersatz fällig.


Kursabmeldung

Die Abmeldung von einem Kurs erfolgt über SPUR und ist nur während der Abmeldephase möglich.


Auslagenersatz

  • Für die Teilnahme an den Kursen der SFA wird in der Regel ein Auslagenersatz erhoben.
  • Eine Abmeldung ist nur in der Abmeldephase über SPUR möglich.
  • Wer nach Ablauf dieser Frist im Kurs eingeschrieben bleibt, muss den Auslagenersatz zahlen - auch bei Nichtteilnahme.
  • Nur eine rechtzeitige Abmeldung führt dazu, dass kein Auslagenersatz berechnet wird.

Informationen zur An- und Abmeldung für Gasthörer:innen

Kursanmeldung

  • Vor der Kursanmeldung müssen Sie sich in in SPUR als "Bewerber" registrieren (Kurzanleitung zur Registrierung). 
  • Danach melden Sie sich über SPUR zu Ihrem gewünschten Kurs an. 
  • Nach der Platzzusage müssen Sie zusätzlich die Immatrikulation als Gasthörer bei der Studierendenkanzlei beantragen
  • Für den Zugang zur E-Learning-Plattform GRIPS, die bei unseren Sprachkursen eingesetzt wird, zu erhalten, benötigen Sie einen RZ-Account der UR. Kontaktieren Sie dazu nach erfolgter Platzzusage das Rechenzentrum der UR.

Kursabmeldung

Die Abmeldung von einem Kurs erfolgt über SPUR und ist nur während der Abmeldephase möglich.


Auslagenersatz

  • Für die Teilnahme an den Kursen der SFA wird in der Regel ein Auslagenersatz erhoben.
  • Eine Abmeldung ist nur in der Abmeldephase über SPUR möglich.
  • Wer nach Ablauf dieser Frist im Kurs eingeschrieben bleibt, muss den Auslagenersatz zahlen - auch bei Nichtteilnahme.
  • Nur eine rechtzeitige Abmeldung führt dazu, dass kein Auslagenersatz berechnet wird.

Informationen zur An- und Abmeldung für UR-Mitarbeiter:innen

Kursanmeldung

Kursteilnahme als dienstlich notwendige Fortbildung

Bitte melden Sie sich bitte per E-Mail über die jeweilige Sprach-Infoadresse (z.B. info.finnisch@ur.de oder info.franzoesisch@ur.de) zum gewünschten Kurs an.

Erforderlich:

  • formloser Nachweis der dienstlichen Notwendigkeit (formloses Schreiben des/der Vorgesetzten)

Bitte beachten:

  • keine Einschreibung als Gasthörer notwendig
  • Teilnahme an der Abschlussprüfung nicht möglich
  • kein Erwerb eines benoteten Leistungsnachweises ("Schein") und keine Vergabe von ECTS, stattdessen Teilnahmebestätigung

Kursteilnahme aus privaten Gründen

Bitte melden Sie sich bitte per E-Mail über die jeweilige Sprach-Infoadresse (z.B. info.finnisch@ur.de oder info.franzoesisch@ur.de) zum gewünschten Kurs an.

Bitte beachten:

  • nach Platzzusage Einschreibung als Gasthörer notwendig (siehe Hinweise zur An- und Abmeldung für Gasthörer:innen)
  • Teilnahme an der Abschlussprüfung möglich
  • Erwerb eines benoteten Leistungsnachweises ("Schein") und Vergabe von ECTS

Kursabmeldung

Die Abmeldung von einem Kurs erfolgt über SPUR und ist nur während der Abmeldephase möglich.


Auslagenersatz

  • Für die Teilnahme an den Kursen der SFA wird in der Regel ein Auslagenersatz erhoben.
  • Eine Abmeldung ist nur in der Abmeldephase über SPUR möglich.
  • Wer nach Ablauf dieser Frist im Kurs eingeschrieben bleibt, muss den Auslagenersatz zahlen - auch bei Nichtteilnahme.
  • Nur eine rechtzeitige Abmeldung führt dazu, dass kein Auslagenersatz berechnet wird.

Ausweichtermin E-Prüfung

Anmeldeformular für den Ausweichtermin für elektronische Kursabschlussprüfungen:

  • Freitag, 06.02.2026, 12:00 - 14:00 Uhr
  • Raum SG 5.12 (Sammelgebäude, 5. Stock)



  1. Universität Regensburg

Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung

 

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