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Gleichstellungsstelle und Beschwerdestelle

Gleichstellung

Aufgabenbereiche der Gleichstellungsstelle

Die Gleichstellungsbeauftragten fördern und überwachen den Vollzug des Gleichstellungsgesetzes, das innerhalb der Hochschulen auf das (weibliche und männliche) wissenschaftsstützende, also nicht-wissenschaftliche Personal Anwendung findet.

Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst (unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung). Dieses Ziel soll erreicht werden durch:

  • die Erhöhung der Anteile der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, um eine ausgewogene Beteiligung von Frauen zu erreichen;
  • die Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern (z.B. durch Fortbildungsmaßnahmen);
  • die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer (durch Teilzeitmodelle, Telearbeit, Kinderbetreuung);
  • das Hinwirken auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien.

Die Gleichstellungsbeauftragten wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeit an allen Angelegenheiten mit, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben können. Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören auch die Beratung zu Gleichstellungsfragen und die Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen, wobei sich die Beschäftigten direkt an die Gleichstellungsbeauftragten wenden können. Die Gleichstellungsbeauftragten haben ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung, von der sie bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützt werden, und sie können sich unmittelbar an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden. Um ihre Aufgaben durchführen zu können, müssen die Gleichstellungsbeauftragten rechtzeitig und umfassend in Kenntnis gesetzt werden. Erforderliche Unterlagen sind frühzeitig vorzulegen und erbetene Auskünfte zu erteilen. An wichtigen gleichstellungsrelevanten Vorhaben sind die Gleichstellungsbeauftragten frühzeitig zu beteiligen. Auf Antrag der Betroffenen kann eine Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten bei Personalangelegenheiten und Vorstellungsgesprächen stattfinden sowie - sofern hinreichende Anhaltspunkte vorliegen- im Falle der Nichtbeachtung der Ziele des Gleichstellungsgesetzes. Die Gleichstellungsbeauftragten sowie die ihnen zur Aufgabenerfüllung zugewiesenen Beschäftigten sind hinsichtlich personenbezogener Daten und anderer vertraulicher Angelegenheiten auch über die Zeit ihrer Bestellung hinaus zum Stillschweigen verpflichtet, Personalakten dürfen nur mit Zustimmung der Betroffenen eingesehen werden.

  


Beschwerde

Aufgaben der Beschwerdestelle

Beschwerdestellen gem. § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Gemäß § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom
14. August 2006 haben Beschäftigte das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten benachteiligt fühlen. Benachteiligungsgründe können gemäß § 1 des AGG sein:

  • Rasse oder ethnische Herkunft,
  • Geschlecht,
  • Religion oder Weltanschauung,
  • Behinderung,
  • Alter oder
  • sexuelle Identität.

Weitere Beschwerdestelle ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

 


Gleichstellungsbeauftragter der Universität Regensburg

Dr. Emanuel Finger

Gebäude Rechenzentrum
Zimmer 0.05
Telefon 0941 943-1546
Fax 0941 943-81-1546
E-Mail gleichstellung.chf@zea.uni-regensburg.de
Homepage www.uni-regensburg.de/Einrichtungen/Gleichstellungsbeauftragte

 

Vorsitzender des Personalrats der Universität Regensburg

Fritz Kaps

Gebäude Chemie
Zimmer 01.11
Telefon 0941 943-2384 bzw. 4872
Fax 0941 943-3240
E-Mail fritz.kaps@rz.uni-regensburg.de
Homepage www.uni-regensburg.de/Einrichtungen/Personalrat

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Gleichstellungsbeauftragter
Dr. Emanuel Finger
Dsc 0042c

Rechenzentrum RZ 0.05

Telefon 0941 943-1546

Fax 0941 943-81-1546

gleichstellung.chf@ur.de