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Außerplanmäßige Professur


Zwei Jahre nach der Habilitation kann unter bestimmten Voraussetzungen die Außerplanmäßige Professur beantragt werden: Die Dozentin oder der Dozent war wenigstens zwei Jahre als Privatdozentin oder Privatdozent an einer Universität tätig, davon wenigstens ein Jahr an der Fakultät für Medizin der Universität Regensburg. Sie oder er kann eine kontinuierliche,  eigenständige wissenschaftliche Leistung vorweisen. Die oder der Vorgeschlagene hat sich in Forschung und Lehre bewährt, wenn sie oder er seit der Habilitation wenigstens fünf Originalarbeiten in gelisteten Journalen mit einem Impact-Faktor über 1 veröffentlicht hat, dabei muss bei wenigstens drei der Arbeiten eine Erst- oder Seniorautorenschaft vorliegen. In der Lehre wird eine ausreichende Bewährung angenommen, wenn wenigstens 20 Unterrichtsstunden je Semester ausgeübt wurden.

Weitere Informationen können Sie den untenstehenden Dokumenten im Downloadbereich (Zugang über NDS-Account) entnehmen.


Dokumente, Formulare

Richtlinien und Antragsformulare finden Sie im Download-Bereich (Zugang über NDS-Account).

Termine

Die Termine für die außerplanmäßigen Professuren hängen von den Sitzungen der Habilitationskommission ( tagt i.d.R. monatlich) und dem Fakultätsrat (tagt monatlich im Semester) ab.


Kontakt

Geschäftsstelle für Außerplanmäßige Professuren

UR - Universität Regensburg
Fakultät für Medizin
Dekanat

Elisabeth Schick

Geb. ZMK, Zi. 4.110
Tel. 0941 944-18819
Fax 0941 944-38813
apl.prof.medizin[at]ur.de



  1. UNIVERSITÄT

Außerplanmäßige Professur


UR - Universität Regensburg
Fakultät für Medizin

am Universitätsklinikum
Franz-Josef-Strauß-Allee 11
93053 Regensburg