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Das Vorprojekt

Aufbauend auf den Vorschlägen der Arbeitsgruppe "Modernisierung des Zivilprozesses" hat die Forschungsgruppe "Basisdokument", eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe bestehend aus dem Lehrstuhl von Prof. Dr. Christoph Althammer, dem Lehrstuhl für Medieninformatik von Prof. Dr. Christian Wolff  und dem OLG Nürnberg, es sich zur Aufgabe gemacht, zu untersuchen und zu erörtern, wie in Zukunft die vorbereitenden Schriftsätze im Zivilprozess in einem "elektronischen Basisdokument" zusammengeführt werden können.

Unter der Berücksichtigung der kommenden elektronischen Aktenführung sollten Möglichkeiten geschaffen werden, den vollständigen Parteivortrag in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einschließlich der Sachanträge in möglichst einfacher und nutzergerechter Form in ein gemeinsames elektronisches Dokument einfließen zu lassen, um die elektronische Aktenführung an den heutigen Stand der Digitalisierung heranzuführen. Der im Basisdokument enthaltene Sachvortrag soll dabei perspektivisch die Entscheidungsgrundlage für das Gericht bilden und so die Funktion des Tatbestandes im Urteil übernehmen.

Durch Herausarbeitung einer ersten prototypischen Vorlage versuchte die Forschungsgruppe "Basisdokument" einen Anstoß zur Gestaltung und technischen Umsetzung eines solchen "elektronischen Basisdokuments" zu leisten.

Im Verlauf des Projekts wurde im Rahmen eines Praxisseminars ein erster (nicht funktionsfähiger) Prototyp eines "Basisdokuments" erstellt, der die mögliche Arbeitsweise innerhalb eines Basisdokuments visualisiert.

Dieser Prototyp wurde auf einem Staatsempfang des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich am 26. Oktober 2021 vorgestellt.

Einen dort gezeigten Film können Sie hier abrufen:

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Forschungsprojekt Strukturvorgaben für den Parteivortrag


Ein gemeinsames Forschungsprojekt

der Universität Regensburg,

des bayerischen StMJ und

des Nds. Justizministeriums