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Praktikum im Bachelorstudiengang


Die Praktikumsseiten sollen Sie möglichst umfassend auf dem Weg zu Ihrem Praktikum und auch währenddessen begleiten, Ihnen als wichtigste Anlaufstelle dienen sowie Missverständnissen vorbeugen. Alle hier gegebenen Informationen sowie die Praktikumsrichtlinien gelten für alle Studierende der Erziehungswissenschaft B.A. an der Universität Regensburg. Abweichende Regelungen für die alte Bachelor Prüfungsordnung (gültig bis 30.09.2016) sind entsprechend gekennzeichnet (*alte BAPO).

Für Anliegen steht Ihnen die Praktikumsbetreuung zur Verfügung. Achtung: Anfragen, die auf diesen Seiten eindeutig beantwortet werden, werden von der Praktikumsbetreuung nicht bearbeitet.


Wozu dient das Praktikum in Erziehungswissenschaft?

Sie studieren Erziehungswissenschaft mit einem Fokus auf Bildungs- und Lernprozessen (junger) Erwachsener mit all ihren vielfältigen Facetten. Der Sinn eines Praktikums im Studium liegt darin, die bisher erlernten, theoretischen Inhalte in der Praxis zu sehen oder anzuwenden, mit dieser abzugleichen und reflektierte Erkenntnisse wieder mit zurück ins Studium zu nehmen.

Dies zeigt den optimalen Fall, in dem Studierende das Praktikum im Verlauf und nicht am Ende des Studiums machen. Doch auch in letzterem Fall können durchaus noch wichtige Erfahrungen gesammelt werden, die schlussendlich - aber nicht primär - auch bei der Entscheidung über die eigene Zukunft helfen können.

Im Umkehrschluss heißt dies, dass die Inhalte zu Ihrem gewählten Studiengang passen müssen. Dies betrifft allerdings nur Ihr Hauptfach Erziehungswissenschaft! Veranstaltungen aus dem Wahlbereich (*alte BAPO: Nebenfach) können Sie zwar in Ihrem Praktikum begleiten, bzw. Ihnen helfen, sind aber ausschließlich als sekundär anzusehen.

Bitte beachten Sie:
Sie studieren nicht Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder Schulpädagogik! Praktika, die sich inhaltlich hauptsächlich mit diesen Bereichen beschäftigen, können nicht anerkannt werden. Gleiches gilt für Veranstaltungen, die Sie außerhalb Ihres Kernfachs belegen. Die Inhalte sind also entscheidend!


Welche Richtlinien gelten für das Praktikum?

Als Voraussetzung zur Anerkennung von Praktikumsleistungen gelten die nachfolgenden Praktikumsrichtlinien. Jede(r) Studierende ist angehalten, sich alle Informationen auf diesen Seiten sorgfältig durchzulesen. Zudem wird empfohlen, Informationen, die über Dritte erhalten wurden, mit den hier publizierten und ausschließlich gültigen Inhalten abzugleichen.



In 4 Schritten zur Praktikumsleistung


Praktikumsstelle finden

Wie aus der Einleitung ersichtlich, soll sich das Praktikum unmittelbar auf Ihre Studieninhalte beziehen, dabei jedoch nicht auf einzelne Seminare fokussieren (bspw. nur Inhalte aus “Entwicklung und Sozialisation”). Entsprechend reflektiert machen Sie sich frühestens nach dem 2. Semester Gedanken über Ihre bisher erlernten Inhalte und begeben sich auf Praktikumssuche.

Dabei helfen Ihnen die hier im Internet sowie am Aushang veröffentlichten Ausschreibungen, Kontakte zu KommilitonInnen und nicht zuletzt Suchmaschinen. Nutzen Sie erhaltene Informationen und abstrahieren ggf. andere Praktikumsmöglichkeiten. Suchen Sie evtl. zunächst telefonischen Kontakt zu potentiellen Praktikumsstellen und bewerben Sie sich auch initiativ.

Beachten Sie auch das Formblatt, welches online auszufüllen ist. Dies können Sie als Blankoversion bereits bei Vorstellungsgesprächen vorlegen und so Unklarheiten bzgl. der Inhalte vorbeugen.

Als Vorbereitung für Bewerbungsschreiben sowie Vorstellungsgespräche kann das BOK-Seminar “Bewerbung und Praktikum” empfohlen werden.

Auf der Suche nach einer Praktikumsstelle? Erfahrungsberichte und weitere Eindrücke über mögliche Praktikumsstellen können Sie dem entsprechenden GRIPS-Kurs entnehmen.


Das Praktikum absolvieren

Nach erfolgreicher Suche absolvieren Sie ein 8-wöchiges Praktikum (*alte BAPO: 10 Wochen), das Sie auch in zwei Teile splitten können. Hier sind 4+4 Wochen möglich (*alte BAPO: 5+5 oder 4+6 Wochen). Unter bestimmten Voraussetzungen, jedoch nur bei besonders gut geeigneten Praktikumsinhalten, ist es möglich, Praktika auch in Teilzeit zu absolvieren - vorbehaltlich der Genehmigung durch die Praktikumsbetreuung.

Nehmen Sie die Praxis wahr und gleichen sie mit Ihren erlernten Studieninhalten ab. Dabei soll ein Transfer in beide Richtungen statt finden. Sie sollen also möglichst Erkenntnisse zur praktischen Umsetzung theoretischer Inhalte erhalten, diese verknüpfen und anschließend im universitären Kontext mit neuem Wissen abgleichen.


Einen Bericht verfassen

Optimalerweise planen Sie bereits zu Beginn Ihres Praktikums den Praktikumsbericht und legen eine inhaltliche Struktur fest. Anschließend können Sie während Ihres Praktikums gezielt Aufzeichnungen anfertigen, die Sie am Praktikumsende in die Form eines Praktikumsberichts bringen. Dieser hat die inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihren Praktikumsinhalten zum Kernthema und beschreibt somit Ihre Erfahrungen und Eindrücke aus fachlicher Sicht  - also nicht als Erlebniserzählung, sondern im Stile einer Seminararbeit.


Begleitseminar besuchen

Zusätzlich besuchen Sie das Begleitseminar zum Praktikum (aus Modul EDU-BA-M07). Dies müssen Sie, auch bei mehreren Praktika, nur ein mal tun und zwar in dem an Ihr letztes Praktikum anschließenden Semester. Darin werden in verschiedenen Aufgabenstellungen die reflektierten Erfahrungen aller Teilnehmer thematisiert. Bitte verwechseln Sie das Begleitseminar nicht mit dem BOK-Seminar “Bewerbung & Praktikum” (Nicht gültig für *alte BAPO).



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Praktikumsbetreuung


Simon Schmidt, M.A.

Gebäude PT, Zi. 4.1.26

Telefon 0941 943-3672

E-Mail

Sprechstunde: siehe hier