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Kostenabrechnung

Kostenabrechnung

Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Möglichkeiten der Kostenabrechnung für unsere psychotherapeutischen Leistungen.


Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Kostenabrechnung bereits für den ersten Sprechstundentermin erfolgt, unabhängig davon, ob im Anschluss eine Psychotherapie bei uns begonnen wird.


Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik

Bei gesetzlich versicherten Patient:innen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Psychotherapeutische Sprechstunde und für probatorische Sitzungen ("Probesitzungen") vor Aufnahme einer Psychotherapie.

Akutbehandlung

Bei Vorliegen einer psychischen Störung und Indikationsstellung durch eine:n unserer Psychotherapeut:innen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen auch die Kosten für eine Akutbehandlung übernommen. 

Psychotherapie (Kurz- oder Langzeittherapie)

Zur Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie (Kurz- oder Langzeittherapie) durch die gesetzlichen Krankenkassen muss während der probatorischen Phase von Therapeut:in und Patient:in bzw. den Sorgeberechtigten ein Antrag auf die Kostenübernahme der Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Krankenversicherungsstellen bearbeiten diesen Antrag innerhalb von etwa drei Wochen. Sobald die Kostenübernahme für die Psychotherapie bestätigt ist, beginnen die eigentlichen psychotherapeutischen Sitzungen.


Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Psychotherapeutische Sprechstunde

Bei privaten Krankenversicherungen gibt es je nach Krankenkasse und Tarif unterschiedliche Regelungen bezüglich einer Kostenübernahme psychotherapeutischer Sitzungen. Patient:innen mit privater Krankenversicherung sollten sich daher am besten vor Vereinbarung eines Sprechstundentermins in unserer Ambulanz darüber informieren, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Sitzungen im Rahmen Ihres Versicherungstraifs erstattet werden.

Akutbehandlungen und Psychotherapien (Kurz- und Langzeittherapie)

Sollte im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. im Rahmen von probatorischen Sitzungen ("Probesitzungen" vor Aufnahme einer Psychotherapie) die Indikation für eine Akutbehandlung oder Psychotherapie gestellt werden, muss bei Ihrer privaten Krankenversicherung ggf. ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Dein:e / Ihr:e Psychotherapeut:in wird dich / Sie dabei bei Bedarf gerne unterstützen.


Folgende Fragen können für die Klärung einer Kostenübernahme psychotherapeutischer Sitzungen durch private Krankenversicherungen relevant sein:

  • Ist eine ambulante Verhaltenstherapie in einer Hochschulambulanz mit Ermächtigung zur Abrechnung mit den Krankenkassen möglich?
  • Kann eine ambulante Verhaltenstherapie von einem:r psychologischen Psychotherapeut:in durchgeführt werden?
  • Muss der:die Therapeut:in in Verhaltenstherapie approbiert sein (psychologische:r Psychotherapeut:in) oder können auch Psychotherapeut:innen in Ausbildung die Psychotherapie durchführen?
  • Muss der:die Therapeut:in neben der Approbation auch einen Arztregistereintrag besitzen?
  • Übernimmt die Krankenkasse die Kosten der probatorischen Sitzungen?
  • Wie viele verhaltenstherapeutische Sitzungen zahlt die Krankenkasse nach Abschluss der probatorischen Sitzungen?
  • Muss nach den probatorischen Sitzungen ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden, um die Therapiephase zu starten?
  • Übernimmt die Krankenkasse das komplette Stundenhonorar oder nur einen Prozentsatz davon?

Bei offenen Fragen oder Unsicherheiten bezüglich der Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen unterstützen wir dich / Sie gerne. Bitte nimm / nehmen Sie hierzu mit uns telefonischen Kontakt auf.


Beihilfe

Beihilfe

Die Beihilfe erstattet bis zu einer gewissen Anzahl psychotherapeutische Sitzungen. Nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. der Probatorik ("Probesitzungen" vor Aufnahme einer Psychotherapie) muss hierzu ein Antrag an die zuständige Beihilfestelle gestellt werden. Dabei wird dich / Sie dein:e / Ihr:e Psychotherapeut:in gerne unterstützen.


Selbstzahler:innen

Selbstzahler:innen

Neben einer Abrechnung über eine Krankenversicherung, die Beihilfe, oder weitere Kostenträger bieten wir auch eine Kostenabrechnung als Selbstzahler:in an. Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) per Rechnungsstellung. 

Bei Selbstzahler:innen werden natürlich genauso wie bei anderen Patient:innen die Voraussetzungen für eine effektive Therapie geprüft und ein individualisiertes Therapieangebot erstellt.

Bei Fragen zu einer Kostenabrechnung als Selbstzahler:in kannst du / können Sie gerne telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen.


andere Kostenträger

Bei verschiedenen anderen Kostenträgern (Berufsgenossenschaften, Bundeswehr, o.ä.) oder bei psychotherapeutischer Behandlung in Folge eines Unfalles ist gegebenenfalls eine individuelle Abklärung nötig, bei der wir dich / Sie gerne unterstützen.



  1. FAKULTÄT FÜR HUMANWISSENSCHAFTEN
  2. Institut für Psychologie

Psychotherapeutische Hochschulambulanz für Kinder und Jugendliche



Kontakt per E-Mail oder

Telefon: 0941 943-6038

(telefonische Erreichbarkeit dienstags 10-13 Uhr und mittwochs 10-11 Uhr)