Infektionsschutzkonzept der Universität Regensburg (Stand: 27. April 2022)
Corona-Pandemie: Rahmenkonzept für Hochschulen (Stand: 3. Dezember 2021)
Zur Ermöglichung und Durchführung von Prüfungen in der gegenwärtigen, durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestimmten Situation wurden auf Initiative der Universitätsleitung neue Rahmenprüfungsordnungen erlassen.
Rahmenprüfungsordnung Wintersemester 2021/22 vom 22. November 2021
Rahmenprüfungsordnung Sommersemester 2021 vom 26. Mai 2021
Geänderte Rahmenprüfungsordnung für das Wintersemester 2020/21 vom 4. Februar 2021
Rahmenprüfungsordnung Wintersemester 2020/21 vom 23. November 2020
Rahmenprüfungsordnung Sommersemester 2020 vom 6. Mai 2020
Hinweisblatt für Prüfer:innen und Aufsichten (PDF)
Hinweisblatt für Prüfungsteilnehmer:innen (PDF)
Maskenschutzkonzept für Behörden
(PDF-Dokument, Stand 04.05.2022)
Das Referat Sicherheitswesen der Universität Regensburg hat auf seiner Webseite eine Übersicht mit Handlungshilfen sowie Informationen zum Arbeits- und Gesundheitschutz im Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zusammengestellt: https://www.uni-regensburg.de/technische-zentrale/abteilung-referate/sicherheitswesen-v-3/arbeitsschutz-coronavirus/
Um die Nachverfolgung von Infektionsketten mit dem Coronavirus zu ermöglichen, empfiehlt die Universitätsleitung die Verwendung der vom RKI herausgegebenen Corona-Warn-App. Die App kann kostenfrei in den App-Stores für iOS- und Android-Smartphones heruntergeladen werden (Suchwort "Corona-Warn-App").
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen auf der Webseite der Stadt Regensburg.
Die Stadt Regensburg hat auf ihrer Homepage eine Liste mit Testmöglichkeiten in Regensburg veröffentlicht: https://www.regensburg.de/aktuelles/coronavirus/testmoeglichkeiten-in-regensburg
Das Corona-Testzentrum des Landkreises Regensburg befindet sich als Drive-In-Station auf dem südlichen Besucherparkplatz des Landratsamtes (Altmühlstraße 1a, 93059 Regensburg).
Bitte nutzen die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung.
Corona-Pandemie: Rahmenkonzept für Hochschulen (Stand: 3. Dezember 2021)
16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV)
Alle am Universitätsbetrieb beteiligten Personen werden angehalten,
Lüften Sie Räume regelmäßig und ausreichend. Detaillierte Angaben zur effektiven Lüftung finden Sie im Infektionsschutzkonzept der Universität Regensburg unter Punkt 1.2.
Bitte beachten Sie auch die Empfehlungen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Vermeidung von Atemwegsinfektionen wie Grippe, grippale Infekte und COVID-19 bei der Arbeit (PDF).
Das momentane Infektionsgeschehen erlaubt es, die bislang geltende Maskenpflicht in den Gebäuden der Universität Regensburg abzumildern. Die Maskenpflicht wird ab sofort in eine Maskenempfehlung umgewandelt. Es wird weiterhin dringend empfohlen, in Gebäuden und geschlossenen Räumlichkeiten zum Gesundheitsschutz eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Die generelle Pflicht zum Tragen einer Maske in Innenräumen entfällt jedoch. Bitte achten Sie in den Gebäuden der Universität grundsätzlich weiterhin auf ausreichende Abstände.
Lehrpersonen sind berechtigt, im Raum und für die Dauer ihrer Veranstaltung eine Maskenpflicht festzulegen. Dies bedeutet, sie können die Teilnahme an ihrer Veranstaltung an die Bedingung knüpfen, dass für die Dauer der Veranstaltung eine FFP2-Maske getragen wird, unabhängig von der Abstandsregel. Die Lehrenden werden gebeten, eine solche veranstaltungsbezogene Maskenpflicht frühzeitig bekannt zu geben.
An der Universität anwesende Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Die Maske darf abgenommen werden, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist.
Von der Maskenpflicht sind befreit:
• Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
• Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; die Glaubhaftmachung erfolgt vor Ort sofort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben darüber enthalten muss, warum die betroffene Person von der Tragepflicht befreit ist.
Allen Mitgliedern der Universität werden weiterhin zwei kostenlose Testangebote wöchentlich unterbreitet. Hierzu werden weiterhin die schon bekannten „Selbsttests zur Anwendung durch Laien“ genutzt werden.
Die kostenlosen Selbsttests der UR werden zur Abholung bereitgestellt. Die Selbsttests werden aus organisatorischen Gründen nicht an einzelne Personen, sondern ausschließlich als Sammelbestellungen an Fakultäten oder Lehrstühle/Arbeitsgruppen, Zentrale Einrichtungen und Verwaltungseinheiten wie Abteilungen, Referate, Werkstätten u. vgl. ausgegeben. Die Weiterverteilung erfolgt dann innerhalb dieser Organisationseinheiten.
Die entsprechenden Vorbestellungen werden per E-Mail an die Funktionsadresse praxisveranstaltung-corona@ur.de erbeten.
Folgende Angaben sind hierfür erforderlich:
Die Ausgabe der vorbestellten Selbsttests erfolgt an die angegebene berechtigte Person gegen Unterschrift montags in der Zeit von 10:30 bis 11:30 Uhr im Raum "Alte Leitwarte" in der Technischen Zentrale (TZ).
Sammelbestellungen von mehr als 500 Selbsttests können im Regelfall nach Vereinbarung auch hausintern ausgeliefert werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Februar 2023 Empfehlungen zur Vermeidung von Atemwegsinfektionen wie Grippe, grippale Infekte und COVID-19 bei der Arbeit veröffentlicht:
Sofern die dienstlichen Voraussetzungen gegeben sind, sollen die Beschäftigten ihre Arbeitsleistung im Homeoffice erbringen, sofern keine zwingenden Gründe entgegen-stehen. Die Dienstvereinbarung über Alternierende Telearbeit und Flexitage der Universität Regensburg bietet hier im Regelfall angemessene Möglichkeiten für eine formale Umsetzung.
Mehrfachbelegungen von Räumen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Sofern dies nicht möglich ist, sollte der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen möglichst groß sein. Sollte auch das nicht möglich sein, ist von den betroffenen Beschäftigten eine Maske zu tragen, sofern mit technischen Maßnahmen (z. B. mit transparenten Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen) keine ausreichende Reduktion des Infektionsrisikos erreicht werden kann. Für Besprechungen wird empfohlen, vorzugsweise technische Möglichkeiten wie Video- oder Telefonkonferenzen zu nutzen. Sind persönliche Besprechungen erforderlich, muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und eine ausreichende Belüftung gewährleistet werden.
Wenn Mitarbeiter:innen aus dem Homeoffice die Universität verlassen – etwa um in Ruhestand zu treten oder um eine Tätigkeit an einer anderen Einrichtung aufzunehmen – müssen alle universitären EDV-Geräte (PC, Laptop, Webcam, Headset, WLAN-Stick oder ähnliches) zurückgegeben werden. Dabei gilt, dass alle Geräte, die durch das Referat II/4 – Verwaltungs-EDV ausgegeben worden sind und/oder nachträglich auf Kosten der Universität beschafft wurden, an das Referat II/4 übergeben werden müssen. Dies betrifft v. a. alle Verwaltungsmitarbeiter:innen der Abteilungen I bis IV. Das Referat II/4 bittet für die Rückgabe um vorherige Terminabsprache.
Im Übrigen sind die Geräte immer dort zurückzugeben, wo sie ausgeliehen bzw. beschafft wurden.