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03.05.2024
Zum 1. Mai 2024 in hat sich das Studentenwerk in Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz umbenannt. Mit der Umbenennung modernisiert das Studierendenwerk gleichzeitig auch sein Erscheinungsbild, allen voran das Logo....
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02.05.2024
Ab dem 06.05.2024 können Anträge auf Erstattung von Sachausgaben oder Bewirtungen digital über LUCOM beantragt werden. Bis zum 14.06.2024 können Sie Ihre Erstattungsanträge noch per Hauspost über die Rechnungsregistratur (II/51) einreichen....
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22.04.2024
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst weist auf die Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) mit Wirkung zum 1. April 2024 hin: Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind explizit unzulässig. Für Universitäten hat die Änderung der AGO folgende Konsequenzen:...
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17.04.2024
Der „Mitarbeiterservice Bayern“ wurde vom Landesamt für Finanzen entwickelt und steht nun allen Mitgliedern der Universität Regensburg nach einer Registrierung zur Verfügung.
Dieses Portal ermöglicht einen datenschutzsicheren Austausch von personenbezogenen Daten von Beschäftigten des Freistaats Bayern mit dem Landesamt für Finanzen durch die Verwendung des Authentifizierungssystems authega....
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28.03.2024
Seit diesem Jahr wird für bestimmte Zahlungen die Nennung der Steuer-ID der Zahlungsempfänger gefordert. Zahlungsempfänger ohne Steuer-ID können diese beim Finanzamt beantragen. In diesem Zusammenhang ist es auch möglich, die neuen IDs an die UR senden zu lassen....
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15.03.2024
Im Zuge der Internationalisierung der Universität ist auch die Verwaltung angehalten, wichtige Informationen, Formulare und Dokumente in englischer Sprache bereitzustellen. Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeit zu erleichtern, stehen seit einiger Zeit Übersetzungshilfen und Glossare zur Übersetzung von Fachbegriffen auf der Lernplattform GRIPS in einem eigenen Kurs zur Verfügung...
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12.01.2024
Die Universität Regensburg bietet Ihren Beschäftigten an, einen eventuell noch bestehenden Resturlaub aus dem Urlaubsjahr 2023 innerhalb einer bis zum 15. Oktober 2024 laufenden Frist einzubringen. Ein nicht rechtzeitig beantragter und eingebrachter Urlaub verfällt. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben des Präsidiums zum Verfall von Erholungsurlaub ...
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