Information for students – in English
Wie im Wintersemester 2020/21 sollen auch im Sommersemester 2021 die angesichts der COVID-19-Pandemie für das Sommersemester 2020 getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im bayerischen Hochschulgesetz weiter Anwendung finden. Das gab Wissenschaftsminister Bernd Sibler am 4. März 2021 anlässlich der Ersten Lesung der Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes, des sog. Corona-Eilgesetzes II, im Bayerischen Landtag in München bekannt: „Studentinnen und Studenten sollen sowohl im Wintersemester 2020/2021 als auch im Sommersemester 2021 möglichst keine Nachteile entstehen, weder finanziell noch prüfungsrechtlich", so Sibler, "Studentinnen und Studenten sollen sich weiterhin keine Sorgen um BAföG-Bezug oder Fachsemestergebundene Regeltermine und Fristen machen müssen".
Quelle: https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12159/nr-037-vom-04-03-2021.html
Seit dem 1. Dezember 2020 finden an den bayerischen Hochschulen generell keine Präsenzveranstaltungen mehr statt. Ausnahmen regelt die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Sie dürfen zu Praxisveranstaltungen und zu Prüfungen an die Universität kommen.
Die Lesesäle der Universitätsbibliothek sind bis auf Weiteres geschlossen.
Der Publikumsverkehr an der Universität ist weitestgehend eingestellt, weichen Sie bitte auf telefonische oder elektronische Kommunikationswege aus. Wenn sie am Campus sind, tragen Sie bitte dafür Sorge, dass Sie Ihren Aufenthalt auf das für Studium, Lehre und Forschung notwendige Maß beschränken.
Vom Betreten der Universität sind Personen ausgeschlossen, die
Die Gebäude am Campus sind wochentags (Mo - Fr) zwischen 6 und 19 Uhr geöffnet.
Auf dem gesamten Campus-Gelände einschließlich der Parkplätze gilt ab sofort die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (das heißt mindestens einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske). Zu den Geschäften und zum Ausleihbereich der Universitätsbibliothek ist der Zutritt nur mit FFP2-Maske gestattet.
Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten. Der Mindestabstand zwischen zwei oder mehr Personen von 1,5 Metern gilt an der Universität uneingeschränkt, auch bei nur kurzen Gesprächen oder auch länger dauernden persönlichen Besprechungen.
Auf dem gesamten Campus-Gelände einschließlich der Parkplätze und aller Gebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (das heißt mindestens einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske).
Zu den Geschäften und zum Ausleihbereich der Universitätsbibliothek ist der Zutritt nur mit FFP2-Maske gestattet.
Während der Prüfungen gilt die Pflicht, mindestens eine medizinische Maske zu tragen (eine FFP2-Maske ist ebenso möglich); für Staatsexamensprüfungen gelten ggf. abweichende Vorschriften.
Die Maskenpflicht gilt darüber hinaus für alle Lehrveranstaltungen (sowohl für Studierende als auch für Lehrende).
Halten Sie bitte zusätzlich mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen.
Kostenlose FFP2-Masken für bedürftige Studierende
Studierende, die sich derzeit in einer finanziellen Notlage befinden, können über die Sozialberatung des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz (STWNO) sechs kostenlose FFP2 Masken erhalten. Dafür müssen Studierende eine E-Mail an sozialberatung@stwno.de senden und in der E-Mail ihre Bedürftigkeit erklären (z. B. Jobverlust durch die Coronakrise, Wegfall elterlicher Unterstützung etc.). Zudem muss in der E-Mail eine Postanschrift und die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung angegeben werden.
Quelle: https://stwno.de/de/home/news/sonstiges/2194-empfehlungen-zum-umgang-mit-dem-neuartigen-coronavirus (Update vom 01.03.2021)
In einer Pressemitteilung vom 4. Februar 2021 informiert die Stadtverwaltung darüber, dass es in Regensburg trotz niedriger Inzidenzwerte vorerst keine Lockerungen der Maßnahmen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geben wird.
Alle aktuellen Informationen der Stadt Regensburg zu Allgemeinverfügungen und Corona-Regeln finden Sie auf folgender Webseite: https://www.regensburg.de/aktuelles/coronavirus
Seit dem 1. Dezember 2020 finden an den bayerischen Hochschulen generell keine Präsenzveranstaltungen mehr statt.
Ausnahmen regelt die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Das Wintersemester 2020/21 hat regulär am 1. Oktober 2020 begonnen und wird am 31. März 2021 enden. Die Vorlesungszeit startet am 2. November 2020 und dauert bis zum 12. Februar 2021.
Abweichend von der regulären Vorlesungszeit hat für Studierende in höheren Semestern in den Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin und Molekulare Medizin (bei Master auch 1. Fachsemester) die Vorlesungszeit am 12. Oktober 2020 begonnen und wird am 5. Februar 2021 enden.
Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zählt das Sommersemester 2020 als Fachsemester.
In Bezug auf die Einhaltung der Regelstudienzeit gilt Folgendes: Der Bayerische Landtag hat am 8. Juli 2020 ein Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes beschlossen, wonach für die im Sommersemester 2020 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikulierten und nicht beurlaubten Studentinnen und Studenten eine von der Regelstudienzeit abweichende um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt. Damit wird insbesondere eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht.
Für das Wintersemester 2020/21 weist das Ministerium auf Folgendes hin (Stand: 08. Dezember 2020): Die Regelungen, die für das Sommersemester 2020 eingeführt worden sind, sollen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Entwicklungen im Infektionsgeschehen und deren Auswirkungen auf den Hochschul- und Studienbetrieb verlängert werden und im Wintersemester 2020/21 fortgelten. Eine entsprechende Gesetzesvorlage wird derzeit vom Bayerischen Wissenschaftsministerium vorbereitet und soll in Kürze in den Bayerischen Landtag eingebracht werden.
Studentinnen und Studenten sollen auch weiterhin möglichst keine Nachteile hinsichtlich ihres Studienfortschritts oder beim BAföG-Bezug erleiden.
Hinweise zur Einreise-Quarantäneverordnung (EQV)
Aktuell gelten bei der Einreise aus Risikogebieten (z. B. Tschechien, Slowakei, Tirol/Österreich) besondere Vorschriften (§ 1 Einreise-Quarantäneverordnung).
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 b EQV besteht jedoch u. a. eine Ausnahme von der eigentlich vorgeschriebenen häuslichen Quarantäne für Personen, "die in einem Risikogebiet ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck […] ihres Studiums […] in den Freistaat Bayern begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzgänger), wobei die zwingende Notwendigkeit [z. B. Prüfung] durch […] die Bildungseinrichtung zu bescheinigen ist".
Eine entsprechende Bescheinigung erhalten Sie im Fall einer Teilnahme an einer Präsenzprüfung bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt.
Verkürzung der Ankündigungsfrist für geänderte Prüfungsformate und -umfänge
Die Bekanntgabe von auf Grundlage der RahmenPO geänderten Prüfungsformaten und -umfängen muss weiterhin frühzeitig, spätestens jedoch eine Woche vor der Prüfung erfolgen.
Ausgenommen sind damit nur mündliche und praktische Prüfungen sowie Abschlussarbeiten und alle Fälle der Täuschung/des Unterschleifs (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 4).
Im Übrigen gelten die Bestimmungen vom Sommersemester 2020 auch jetzt:
Der freie Prüfungsversuch gilt zudem sowohl für Prüfungen im Erstversuch als auch für Wiederholungsprüfungen.
Im Sommersemester war erlaubt, von der Prüfung fernzubleiben, ohne dass Konsequenzen gedroht haben (siehe § 8 Abs. 1 Rahmenprüfungsordnung Sommersemester 2020). Dies ist in der aktuellen Rahmenprüfungsordnung Wintersemester 2020/21 nicht mehr der Fall. Daher: Wenn man zu einer angemeldeten Prüfung grundlos nicht erscheint, dann handelt es sich um ein Versäumnis, welches gewertet wird. Die Regelungen zum Prüfungsrücktritt bleiben unberührt.
Vollversion der geänderten Rahmenprüfungsordnung für das Wintersemester 2020/21 (PDF)
Schriftliche Präsenzprüfungen an der UR
Die Universitätsleitung hat im Zusammenhang mit der beginnenden Prüfungsphase des Wintersemesters 2020/21 beschlossen, die Aussetzung schriftlicher Präsenzprüfungen nicht über den 13. Februar 2021 hinaus zu verlängern, vorausgesetzt es gelten bis dahin keine anders lautenden übergeordneten Rechtsvorschriften.
Um einen bestmöglichen Gesundheitsschutz für alle am Prüfungsgeschehen in Präsenzform beteiligten Personen zu gewährleisten, ist es angesichts der anhaltenden Infektionssituation nach wie vor unabdingbar, dass die Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu jedem Zeitpunkt und überall auf dem Campus sowie auch bereits bei der Anreise zu Prüfungen strikt eingehalten werden.
Auf dem gesamten Campus-Gelände einschließlich der Parkplätze gilt ab sofort die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (das heißt mindestens einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske). Für Prüfungen gilt ebenso die Pflicht, mindestens eine medizinische Maske zu tragen (FFP2-Masken sind ebenso möglich); für Staatsexamensprüfungen gelten ggf. abweichende Vorschriften.
Unabhängig von der Möglichkeit zur Durchführung von Präsenzprüfungen sind alle Lehrenden weiterhin aufgefordert, von den bekannten Optionen zu anderen Prüfungsformaten und zu digitalen Prüfungen Gebrauch zu machen.
Hinweise und Informationen für Studierende zum Ablauf von schriftlichen Prüfungen im Wintersemester 2020/21 |
PDF-Datei |
Hinweise für Studierende mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf zur Durchführung von Prüfungen im Wintersemester 2020/21 | PDF-Datei |
Anleitung für schriftliche IT-basierte Fernprüfungen für Prüfungsteilnehmer:innen im Wintersemester 2020/21 | PDF-Datei |
Hinweis für Teilnehmer:innen an Präsenzprüfungen: Die Teilnahme an einer Prüfung stellt einen triftigen Grund im Sinne der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dar. Im Fall einer Kontrolle am Prüfungstag könnten Sie den Nachweis beispielsweise via FlexNow oder eine schriftliche Anmeldebestätigung erbringen.
Abgabe von Bachelor-/ Masterarbeiten / Fristhemmung
Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar ist es bis voraussichtlich 07.03.2021 ausreichend, die Bachelor- oder Masterarbeit spätestens am Abgabetag in digitaler Form per E-Mail an den/die Professor:innen oder Prüfer:innen und in CC an das jeweilige Prüfungsamt zu senden. Sobald der Druck und die Bindung vor Ort wieder möglich sind, müssen die gebundenen Exemplare mit der Erklärung zur Übergabe an die Universitätsbibliothek, gemäß Zulassungsschreiben, unverzüglich nachgereicht werden.
Am 21. Januar 2021 ist die kontaktfreie Ausleihe der Universitätsbibliothek wieder in Betrieb gegangen. Trotzdem kann es aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Umstände zu einer Verzögerung bei der Erstellung von Bachelor- und Masterarbeiten sowie weiterer schriftlicher Arbeiten mit Abgabefrist kommen. In diesem Fall sollte ein schriftlicher Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit beim jeweiligen Professor/Prüfer bzw. der jeweiligen Professorin/Prüferin gestellt werden, die dieser bzw. diese an den zuständigen Prüfungsausschuss weiterleitet. Sollte es in einem Studiengang aufgrund des erschwerten Literaturzugangs generell zu Verzögerungen kommen, kann der zuständige Prüfungsausschuss auch eine pauschale Fristhemmung beschließen und über die Homepage des zuständigen Prüfungssekretariats kommunizieren.Rahmenprüfungsordnungen 2020, 2021
Zur Ermöglichung und Durchführung von Prüfungen in der gegenwärtigen, durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestimmten Situation wurden auf Initiative der Universitätsleitung neue Rahmenprüfungsordnungen erlassen.
Rahmenprüfungsordnung Sommersemester 2020 vom 6. Mai 2020
Rahmenprüfungsordnung Wintersemester 2020/21 vom 23. November 2020
Geänderte Rahmenprüfungsordnung für das Wintersemester 2020/21 vom 4. Februar 2021
Hinweise zu schriftlichen Präsenzprüfungen
Für die Teilnahme an schriftlichen Präsenzprüfungen im Wintersemester hat das Zentrale Prüfungssekretariat ein Hinweisblatt mit wichtigen Informationen zusammengestellt. Bitte lesen Sie das Hinweisblatt aufmerksam durch und halten Sie die dort beschriebenen Maßnahmen ein:
Hinweisblatt für Prüfungsteilnehmer:innen (PDF)
Auch bei den Prüfungen am Campus muss der Corona-Krise Rechnung getragen werden. Dies entspricht den staatlichen Vorgaben und dient dem Gesundheitsschutz für alle, natürlich auch dem persönlichen Schutz der Prüflinge. Deswegen bitten wir, für die Prüfungen am Campus die Regelungen für Zugänge und Wartebereiche zu beachten. Derzeit sind Informationen für folgende Hörsäle abrufbar:
Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV) in Kraft gesetzt
Rückwirkend zum 20. April 2020 gelten für bayerische Universitäten und Hochschulen einheitliche Regelungen für Prüfungen, die elektronisch und ohne Vorgabe eines bestimmten Prüfungsortes durchgeführt werden. Die elektronische Fernprüfung soll laut Verordnung vom 16. September als zeitgemäße Prüfungsform erprobt werden. Sie kann auch als Alternative zu einer Präsenzprüfung angeboten werden, wenn und soweit diese als Folge von Einschränkungen und Hindernissen aufgrund einer Pandemie, Epidemie oder eines anderen erheblichen Infektionsgeschehens nicht oder nicht für alle Studierenden durchgeführt werden kann. Die Verordnung regelt u.a. Prüfungsformen, Modalitäten, Fragen der Authentifizierung und Datenverarbeitung, der Videoaufsicht und das Vorgehen bei technischen Störungen.
Wintersemester 2020/21: Sonderregelungen (aktualisiert am 10.12.2020)
Die Frist für die Wiederholung der Ersten Staatsprüfung wird für Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen des Prüfungstermins Herbst 2020 aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 3 bzw. § 15 Abs. 1 Satz 3 von Amts wegen (eine Antragsstellung ist nicht erforderlich) von einem Jahr (i. d. R. zwei Prüfungstermine) auf eineinhalb Jahre (i. d. R. drei Prüfungstermine) verlängert.
Freiversuch
In Bezug auf die Regelungen zum Freiversuch nach § 16 LPO I wird das Wintersemester 2020/2021 nicht als Hochschulsemester gewertet.
Meldefrist
In Bezug auf die Regelung zur Meldefrist nach § 31 Abs. 2 ff. LPO I wird das Wintersemester 2020/2021 nicht als Semester gewertet.
Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen zum Termin Frühjahr 2021
Die Prüfungszeiträume für den Prüfungstermin Frühjahr 2021 werden abweichend von der Bekanntmachung vom 16. April 2020 zur Ersten Staatsprüfung (Termin Frühjahr 2021) verschoben und wie folgt festgelegt:
Um den besonderen Umständen einer Ablegung der Ersten Staatsprüfung im Frühjahr 2021 Rechnung zu tragen, erhalten alle Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer dieses Prüfungstermins einen Freiversuch bzw. eine zusätzliche Wiederholungsmöglichkeit.
Für weitere Informationen rufen Sie bitte die Homepage des Bayerischen Kultusministeriums auf.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gibt bezüglich der Schulpraktika im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020/2021 folgende Informationen bekannt:
Bestehende Sonderregelungen bzgl. der Durchführung der Schulpraktika sind erneut teils in erweiterter Form vorgesehen, so dass die Praktika durch alternative Lernangebote in digitaler Form ganz oder teilweise ersetzt werden können. Sie sind ausschließlich aus Gründen des Infektionsschutzes anzuwenden. Eine Durchführung der Schulpraktika ist während (teilweisem) Distanz- und Wechselunterricht grundsätzlich in den jeweiligen Sonderformen vorzusehen. Während vollständigem Präsenzunterricht sollen die Schulpraktika nach den Maßgaben des Infektionsschutzes in Präsenz durchgeführt werden.
Die Sonderregelungen für das Orientierungspraktikum, das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum, das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum und für die Unterstützung im Distanzunterricht entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Ministeriums: "Coronavirus; Schulpraktika nach der Lehramtsprüfungsordnung I" (PDF)
Ab 09.03.2021 werden alle Lesesäle der Teilbibliotheken sowie die Lehrbuchsammlung – zunächst nur für Studierende und Bedienstete der UR - wieder geöffnet. Die Öffnung erfolgt vorbehaltlich der entsprechenden Regelungen durch die in Kürze erscheinende 12. BayIfSMV.
Vorerst werden die Lesesäle nur während der Kernöffnungszeiten zugänglich sein. Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Lesesäle finden Sie in Kürze auf der Seite der UB. Sobald die Öffnungszeiten ausgeweitet werden können, wird auch der Zutritt für externe Nutzer:innen gemäß dem Stufenplan wieder möglich sein.
Angehörige der UR können ab 09.03.2021 wieder Bücher direkt aus den Lesesälen entleihen; Studierende der UR können maximal fünf Bücher aus den Lesesälen für 14 Tage ausleihen. Aus den jeweiligen Lesesälen entliehene Bücher können dort auch zurückgegeben werden.
Die kontaktfreie Ausleihe bleibt weiterhin in Betrieb: Universitätsangehörige (inklusive Studierende) können Bestände aus dem Magazin sowie Fernleihbestellungen und Bestellungen der Bestände aus der Staatlichen Bibliothek über die kontaktlose Ausleihschleuse in der Zentralbibliothek ausleihen.
Die Bestellung der Bestände aus dem Magazin, der Staatlichen Bibliothek sowie Fernleihen können von Universitätsangehörigen über den Regensburger Katalog plus getätigt werden.
Die kontaktfreie Ausleihe ist von Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Sie werden wie gewohnt per E-Mail informiert, sobald die von Ihnen bestellten Medien in der kontaktfreien Ausleihe bereitliegen. Bitte kommen Sie erst zum Ausleihbereich, nachdem Sie eine entsprechende E-Mail erhalten haben.
Der Zutritt zum Ausleihbereich ist gemäß den aktuellen Beschlüssen nur mit FFP2-Maske möglich. Zudem bitten wir Sie, im Wartebereich auf den Mindestabstand zu anderen Personen zu achten.
Rückgaben sind ebenfalls wieder möglich (im Ausleihbereich stehen blaue Kisten dafür bereit).
Bestellungen von Beständen aus der OTH sind über den Regensburger Katalog für Universitätsangehörige vorerst weiterhin nicht möglich. Auch eine Abholung der Bestände vor Ort in der OTH ist für Universitätsangehörige nicht möglich.
Wenn Sie Erkältungssymptome an sich bemerken (z. B. Husten, Schnupfen, Atembeschwerden, Geschmackseinschränkungen, Fieber), bleiben Sie bitte dem Campus fern und bleiben bzw. begeben Sie sich nach Hause. Nehmen Sie telefonisch mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin Kontakt auf. Er wird mit Ihnen die weiteren notwendigen Schritte besprechen (Beratung, Testung, ggfs. Meldung an das Gesundheitsamt, ggfs. häusliche Isolation etc.).
Sollten Sie als Studentin oder Student der Universität Regensburg positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sein, bleiben Sie bitte dem Campus fern.
Ihr Einzelfall darf an der Universität nicht konkretisiert bekannt gemacht werden. Grundsätzlich obliegt die Ermittlung von Kontaktpersonen dem Gesundheitsamt. Falls Sie im Zeitraum der Infektion auf dem Campus waren, bitten wir Sie darum, die betroffenen Lehrpersonen davon in Kenntnis zu setzen.
Das Gesundheitsamt übernimmt die Federführung beim weiteren Ablauf, insbesondere in der Kontaktpersonennachverfolgung und Risikobewertung inkl. konkreter Anweisungen zur weiteren Vorgehens- bzw. Verhaltensweise. Über die Dauer der Quarantäne bzw. Isolation entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 6. November 2020 eine Allgemeinverfügung Isolation veröffentlicht. Darin sind Vorschriften zu Quarantäne und Isolation von Kontakt- und Verdachtspersonen sowie zur Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen zu finden.
Die Quarantäne bzw. Isolation haben in einer Wohnung oder einem anderweitig räumlich abgrenzbaren Teil eines Gebäudes zu erfolgen. Während der Zeit der Quarantäne bzw. Isolation darf die Wohnung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes verlassen werden. Der zeitweise Aufenthalt in einem zur Wohnung gehörenden Garten, einer Terrasse oder eines Balkons ist alleine gestattet. Verdachtspersonen dürfen die Wohnung für die vom Gesundheitsamt angeordnete Testung verlassen. In der gesamten Zeit der häuslichen Quarantäne bzw. Isolation muss eine räumliche oder zeitliche Trennung von anderen im Hausstand des Betroffenen lebenden Personen sichergestellt sein. Eine „zeitliche Trennung“ kann z. B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine „räumliche Trennung“ kann z. B. dadurch erfolgen, dass sich die betroffene Person in einem anderen Raum als die anderen Hausstandsmitglieder aufhält. Während der Quarantäne bzw. Isolation darf die betroffene Person keinen Besuch durch Personen, die nicht zum selben Hausstand gehören, empfangen.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise, Hygieneregeln und Maßnahmen in der Allgemeinverfügung Isolation vom 2. Dezember 2020.
Bitte beachten Sie als Studierende der Universität Regensburg:
Kontaktpersonen
Personen, die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19 Erkrankten hatten, sind vom Betreten der Hochschule ausgeschlossen (siehe Rahmenhygienekonzept der bayerischen Universitäten vom 1. Dezember 2020).
Zwei Situationen haben ein besonders hohes Risiko für Übertragungen:
Nach den Regeln des Robert-Koch-Instituts gilt im Alltag ein Kontakt von Angesicht zu Angesicht dann als besonders übertragungsträchtig, wenn er länger als 15 Minuten dauert und keiner der Beteiligten eine Mund-Nase-Bedeckung benutzt hat. Ein übertragungsträchtiger Kontakt im gleichen Raum liegt bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Minuten vor, wenn dort mit einer hohen Aerosolbelastung gerechnet werden muss – z. B. mit einer schwer atmenden, laut sprechenden infizierten Person in einem kleinen Raum ohne Lüftung.
Diese Kontakte werden als sogenannte K1-Kontakte eingestuft, eine Quarantäne wird vom Gesundheitsamt angeordnet. Falls ein solcher Kontakt in den letzten 14 Tagen erfolgt und erinnerlich ist, darf die Universität Regensburg nicht betreten werden, auch wenn eine Quarantäne noch nicht angeordnet wurde. Kontaktpersonen der Kategorie I müssen sich unverzüglich nach der Mitteilung des Gesundheitsamtes und bis zum Ablauf des 14. Tags nach dem vom Gesundheitsamt mitgeteilten letzten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall in Quarantäne begeben, sofern keine anderweitige Anordnung des Gesundheitsamtes erfolgt. Das Gesundheitsamt nimmt die Kontaktdaten auf und belehrt die Kontaktpersonen unverzüglich schriftlich oder elektronisch über die einzuhaltenden Maßnahmen.
Bei einem kürzeren Kontakt, also einer Situation Angesicht zu Angesicht mit einer an SARS-CoV-2 erkrankten Person von weniger als 15 Minuten oder einem gemeinsamen Aufenthalt in einem gar nicht oder schlecht durchlüfteten Raum von weniger als 30 Minuten oder bei Kontakt von weniger als 1,5 m und konsequenter Benutzung einer Mund-Nase-Bedeckung durch die infizierte und die exponierte Person ist eine Übertragung eher unwahrscheinlich. Diese Kontakte werden als sogenannte K2-Kontakte eingestuft. Aufgrund der an der Universität Regensburg bestehenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmenkonzepte wird das Infektionsrisiko als gering eingeschätzt. Im Zweifelsfall wird eine Reduktion der Kontakte zu anderen Personen für die Dauer vom 14 Tagen empfohlen, sofern dies im universitären Betrieb (Präsenzlehre, Praxisveranstaltungen, Prüfungen, Forschungsbetrieb und Verwaltung) möglich ist.
Verdachtspersonen mit SARS-CoV-2-typischen Symptomen
Personen, bei denen SARS-CoV-2-typische Symptome auftreten (z.B. Erkältungszeichen wie Husten, Schnupfen, Atembeschwerden, Geschmackseinschränkungen, Fieber) bleiben bitte zu Hause und kommen nicht an den Arbeitsplatz oder allgemein an den Campus. Falls Sie Erkältungssymptome an sich feststellen, nehmen Sie bitte telefonisch mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin Kontakt auf. Er wird mit Ihnen die weiteren notwendigen Schritte besprechen (Beratung, Testung, ggfs. Meldung an das Gesundheitsamt, ggfs. häusliche Isolation etc.). Hinweis: Seit dem 19. Oktober 2020 sind telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden wieder möglich. Die Regelung gilt zunächst bis zum Jahresende. Die Krankschreibung kann für maximal sieben Tage ausgestellt werden, und per Telefon einmalig für sieben weitere Tage verlängert werden.
Mitarbeiter:innen und Student:innen, bei denen während des Aufenthalts am Campus SARS-CoV-2 typische Symptome auftreten, melden sich telefonisch bei der Führungskraft bzw. der für sie zuständigen Ansprechperson an der Universität arbeitsunfähig, verlassen sofort den Campus, begeben sich in häusliche Isolierung und wenden sich telefonisch direkt an ihren behandelnde Arztpraxis, die die weiteren Schritte veranlassen wird. Sie sind dazu verpflichtet, dem Campus so lange fernzubleiben, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
Bitte beachten Sie die Regelungen in der aktuellsten Fassung der BayEQV – Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung.
Überbrückungshilfe
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Studierende, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben. Die Überbrückungshilfe kann ab 20. November 2020 ausschließlich online beantragt werden: https://www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de. Für jeden Monat muss ein eigener Antrag gestellt werden.
Gegenüber der ersten Auflage der Überbrückungshilfe gibt es folgende Neuerungen:
Alle weiteren Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz.
Bei allgemeinen Fragen zur Überbrückungshilfe wenden Sie sich bitte direkt an das BMBF, Telefon 0800 26 23 003 , E-Mail ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de.
Falls Sie konkrete Fragen zu Ihrem Antrag haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Studentenwerk: ueberbrueckungshilfe-studierende@stwno.de.
Verlängerung des zinsfreien Kfw-Studienkredits bis Ende 2021
Neben der Überbrückungshilfe können Studierende ab dem ersten Semester zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten den KfW-Studienkredit beantragen.
Studierende in Deutschland konnten den KfW-Studienkredit vorübergehend bis zum 31.03.2021 zum Zinssatz von 0 % erhalten. Dieser neue Zinssatz wurde jetzt bis zum 31.12.2021 verlängert.
Weitere Informationen:
https://www.stwno.de/de/beratung/geld-im-studium/darlehen-kredite/kfw-studienkredit
Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium richtet sich an Studienanfänger/-innen sowie an Studierende, die zu Beginn des Bewilligungszeitraumes an der Universität Regensburg eingeschrieben sind. Es sind Bewerbungen von Studierenden aller Nationalitäten und aller Fachrichtungen willkommen.
Die nächste Vergaberunde findet im Wintersemester 2020/21 für den Förderzeitraum Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/22 statt. Einsendeschluss für digitale Anträge ist der 15. Dezember 2020.
Weitere Infos: https://www.uni-regensburg.de/studium/deutschlandstipendium/infos-fuer-studierende/index.html
BAföG
Dank der BAföG-Novelle aus dem Jahr 2019 gibt es ab dem Wintersemester 2020/21 mehr Geld für mehr Studierende: Unter anderem steigen der BAföG-Höchstsatz und die Elternfreibeträge. Auch wenn die Vorlesungszeit aufgrund der Corona-Pandemie später startet, ist es wichtig noch im Oktober einen BAföG-Antrag zu stellen, um lückenlos einen finanziellen Zuschuss zu erhalten. Weitere Informationen zum BAföG finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz: https://www.stwno.de/de/finanzierung/bafoeg
Bei Fragen rund um die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie an der Universität Regensburg können Sie sich an die Mail-Adresse corona.faq@ur.de wenden.
Studierende, die sich derzeit in einer finanziellen Notlage befinden, können über die Sozialberatung des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz (STWNO) sechs kostenlose FFP2 Masken erhalten. Dafür müssen Studierende eine E-Mail an sozialberatung@stwno.de senden und in der E-Mail ihre Bedürftigkeit erklären (z. B. Jobverlust durch die Coronakrise, Wegfall elterlicher Unterstützung etc.). Zudem muss in der E-Mail eine Postanschrift und die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung angegeben werden.
Quelle: https://stwno.de/de/home/news/sonstiges/2194-empfehlungen-zum-umgang-mit-dem-neuartigen-coronavirus (Update vom 01.03.2021)
Bei Fragen zum Prüfungsgeschehen und zur Prüfungsverwaltung können sich Lehrende und Studierende an das Zentrale Prüfungssekretariat wenden.
Die katholische und die evangelische Hochschulgemeinde haben auf ihrer gemeinsamen Homepage einen Prüfungssegen als Zuspruch und Ermutigung in der Prüfungszeit veröffentlicht: https://campusgemeinde.de/2021/01/18/zuspruch-fuer-die-pruefungszeit/
Bei Fragen zur Benutzung der Universitätsbibliothek, z. B. zur Ausleihe oder zum Arbeiten in den Lesesälen, informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Universitätsbibliothek, wenden Sie sich an die telefonische Auskunft (0941 943-3990, erreichbar von Montag bis Freitag, 10 bis 16 Uhr), schreiben Sie an die E-Mail-Auskunft oder nutzen Sie die Chatauskunft für UR-Mitglieder: UR Chat (erreichbar von Montag bis Freitag, 10 bis 16 Uhr; in der Suche den Benutzer "Auskunft UB" eingeben).
Das Team des Infostands im Rechenzentrum steht Studierenden derzeit nur per E-Mail oder Telefon zur Verfügung. Der Publikumsverkehr wurde eingestellt, bitte kommen Sie nicht persönlich im Rechenzentrum vorbei. Bürozeiten und die E-Mail-Adresse finden Sie auf der RZ-Webseite.
Studierende, die keinen Zugang zu einem internetfähigen Endgerät wie PC, Notebook, Tablet oder Smartphone haben oder nicht über einen geeigneten Internetanschluss verfügen, können sich an das Rechenzentrum mit der Bitte um Unterstützung wenden. Bitte melden Sie sich per E-Mail an supportteam@ur.de unter Angabe folgender Daten an: Name, Studiengang und Matrikelnummer sowie gewünschter Timeslot [wochentags: Vormittag (8 Uhr -12:30 Uhr) und Nachmittag (13:00 Uhr - 17:30 Uhr)]. Sie können dann einen personalisierten Zugang zu einem Computerarbeitsplatz in einem der CIP-Pool-Räume auf dem Campus erhalten, zusammen mit genauen Instruktionen zu den einzuhaltenden Distanz- und Hygieneregeln. Falls Sie Studierende kennen, die sich in dieser Notsituation befinden und diese Nachricht deshalb nicht lesen können, dann machen Sie sie bitte auf diese Option aufmerksam und unterstützen Sie sie unter Umständen mit Ihrem E-Mail-Zugang.
Im Zuge der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen ist die Kommunikation per Videokonferenz allgegenwärtig. Um einen respektvollen Umgang miteinander zu fördern, hat die Universitätsleitung Verhaltensempfehlungen für Lehrende und Studierende bei Videokonferenzen zusammengefasst (zur Netiquette für Videokonferenzen).
Zoom wurde als "Campus-Lizenz" für einen Zeitraum von April 2020 bis April 2021 für die UR beschafft und steht allen Mitarbeitenden und Studierenden in diesem Zeitraum durchgehend zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Videokonferenzsystem Zoom
Das UR COVID-19 TAGEBUCH hat zum Ziel, Studierenden und Mitarbeiter:innen der UR eine Plattform zur Verfügung zu stellen, auf der eigene Erfahrungen mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie in Form von Tagebucheinträgen geteilt werden können. Das Tagebuch auf der E-Learning Plattform GRIPS geht auf die Initiative des Sozialanthropologen Prof. Dr. Ger Duijzings und der Historikerin Dr. Heike Karge zurück: zum UR COVID-19 Tagebuch (Anmeldung mit RZ-Account notwendig)
Die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle der universitätsinternen Studienberatung bietet telefonische Beratungstermine an. Weitere Tipps und Anlaufstellen bei Belastungen durch die Corona-Pandemie finden Sie auf der Homepage der Zentralen Studienberatung.
Außerdem finden alle Personen, für die die Beschränkungen in Zusammenhang mit der Coronakrise eine Gefahr darstellen oder die dadurch großen ökonomischen, sozialen und gesundheitlichen Unsicherheiten ausgesetzt sind, in folgendem PDF-Dokument eine Übersicht mit überregionalen Hilfsangeboten, die telefonisch oder auf elektronischem Weg erreichbar sind: Unterstützungsangebote in Belastungssituationen (PDF)
Laura Schmid, Tobias Schwarzhuber und Magdalena Weinzierl sind ausgebildete systemische Coaches, die in der momentanen besonderen Zeit bei Problemen, bevorstehenden Hürden, Unklarheit über die Vergangenheit oder der Zukunft und dem Überwinden von emotionalen Herausforderungen zur Seite stehen. Das Coaching ist ein kostenfreies Angebot für Personen unter 28 - für Studierende, Schüler:innen, Auszubildende. Weitere Infos und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage www.spiritofcorona.de.
Die Corona School ist eine zentrale, deutschlandweite Plattform für digitale Bildungsangebote für Schüler:innen. Sie wurde von Studierenden mit dem Ziel gegründet, digitale und kostenlose Bildungsprogramme für Schüler:innen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht und ihrem sozialen Status anzubieten. Die Corona School ist auf der Suche nach Studierenden, die sich während der Corona-Krise sozial engagieren und Inhalte aus ihrem Fachgebiet vermitteln möchten. Die Initiative wird u. a. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.
https://www.corona-school.de
Studenten bilden Schüler e.V. (SbS) ist ein gemeinnütziger Verein, welcher
kostenlose Nachhilfe für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten
Verhältnissen durch ehrenamtlich engagierte Studierende organisiert. Seit
Dezember 2020 gibt es auch in Regensburg einen Standort; hier ist man auf der Suche nach motivierten Nachhilfelehrer:innen. Einmal wöchentlich
treffen sich Student:innen und Schüler:innen im Einzelunterricht, um die schulischen Lücken gemeinsam aufzuarbeiten. Zudem organisiert der Verein Kultur- und Freizeitaktivitäten für Schüler:innen und Studierende und hilft bei der Finanzierung von Lehr- und Lernmitteln.
https://studenten-bilden-schueler.de/
naklar.io ist eine in aus der Krise entstandene Antwort für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. Das Gewinnerprojekt des #wirfürschule Hackathons vernetzt Schüler:innen live oder per Termin mit ehrenamtlichen Tutor:innen aus ganz Deutschland. Bereits über 5.500 Nutzer:innen sind auf der Plattform registriert. naklar.io bietet Schüler:innen individuelle Unterstützung und entlastet somit Eltern.
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