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Mitteilungen der Universität Regensburg

Prozessuales Denken und Künstliche Intelligenz

3. Regensburger Forum für Prozessrecht findet in Präsenz statt


16. September 2021

Am 10. September 2021 fand im Kaisersaal des Goldenen Kreuzes das 3. Regensburger Forum für Prozessrecht statt. Die von Prof. Dr. Christoph Althammer (Universität Regensburg) und Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Roth (Universität Regensburg) veranstaltete Tagung setzte sich zum Ziel, unter dem Titel „Prozessuales Denken und Künstliche Intelligenz“ einen wissenschaftlichen und zugleich praxisbezogenen Diskurs auf sowohl internationaler als auch interdisziplinärer Ebene zur genannten Thematik zu ermöglichen.

So fanden sich unter den Referierenden neben Wissenschaftlern aus dem Bereich des deutschen und österreichischen Zivilprozessrechts, sowie der künstlichen Intelligenz auch Vertreter der bayerischen Justiz und der Anwaltschaft. Nach eröffnenden Begrüßungsworten der beiden Veranstalter betonte der Vizepräsident der Universität Regensburg, Prof. Dr. Nikolaus Korber, die Bedeutung des Forschungsfeldes „Künstlicher Intelligenz“, nicht zuletzt deutlich gemacht am Beispiel der KI-Offensive des Freistaats Bayern, in Zuge derer auch der Universität Regensburg drei neue KI-Professuren zugesichert wurden. Im Anschluss führte Prof. Dr. Dr. Fabian Theis (TU München, HelmholtzZentrum München), Co-Vorsitzender des bayerischen KI-Rats, aus naturwissenschaftlicher Sicht in die Thematik künstlicher Intelligenz ein und zeigte die Vielzahl der Anwendungsbereiche auf, in denen schon nach heutigem Wissensstand ein unterstützender KI-Einsatz möglich ist. Die sich anschließende Diskussion mit den anwesenden Jurist:innen konturierte erste hierbei auftretende Problemfelder rechtlicher Natur und beantwortete technische Fragen aller Art.

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Prof. Dr. Herbert Roth auf dem 3. Regensburger Forum für Prozessrecht. © Universität Regensburg

Der anschließende Themenblock war zunächst der Digitalisierung des Zivilverfahrens gewidmet. Der Vortrag von Dr. Thomas Dickert, Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg, konzentrierte sich auf die Vorstellung der Kernvorschläge des Diskussionspapiers der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“. Dabei sahen sich insbesondere die Ideen zur Einführung eines „Basisdokuments“ im schriftlichen Vorverfahren und eines Wortlautprotokolls in der mündlichen Verhandlung reger Debatte ausgesetzt. Der österreichische Zivilverfahrensrechtler Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer (WU Wien) stellte hiernach die Frage nach den „Auswirkungen der Digitalisierung auf tradierte Verfahrensgrundsätze?“, wobei er unter anderem pointiert darstellte, dass sich die aktuellen Digitalisierungsaufgaben noch vor dem Stadium eines eventuellen Einsatzes künstlicher Intelligenz ergeben.

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Prof. Dr. Fabian Theis (TU München, HelmholtzZentrum München) auf dem 3. Regensburger Forum für Prozessrecht. © Universität Regensburg

Das Nachmittagsprogramm, das ganz der möglichen Bedeutung künstlicher Intelligenz für das (künftige) zivilgerichtliche Verfahren gewidmet war, leitete Prof. Dr. Stefan Huber LL.M. (Uni Tübingen) mit seinem Referat zur „Entscheidungsfindung im Zivilprozess durch künstliche Intelligenz“ ein. Darin gewährte er einen Ausblick in die zukunftsweisende Fragestellung, inwieweit künstliche Intelligenz Entscheidungshilfen im zivilprozessualen Verfahren bieten oder sogar autonom Rechtsstreite beilegen könne. Mit mahnenden Worten wandte sich Prof. Dr. Volkert Vorwerk, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, an die Teilnehmer:innen. In seinem Vortrag zum Thema „Algorithmen im zivilprozessualen Verfahren – rechtliche Einordnung und Überprüfbarkeit in der Rechtsmittelinstanz“ warnte er insbesondere davor, künstliche Intelligenz einzusetzen, ohne ausreichenden Einblick in deren Arbeitsprozess zu besitzen oder gewährleisten zu können. Die Vortragsreihe schloss Prof. Dr. Christian Heinze LL.M. (Uni Heidelberg) mit einer Darlegung der Bedeutung künstlicher Intelligenz im Rahmen der zivilprozessualen Beweisführung.

Eine abschließende Podiumsdiskussion der Referierenden griff den Vorschlag eines gemeinsamen elektronischen Basisdokuments auf. Dr. Bettina Mielke, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg, stellte ein von Wissenschaftler:innen aus Rechtswissenschaft und Medieninformatik der Uni Regensburg sowie Richter: innen des OLG Nürnberg gemeinsam initiiertes Forschungsprojekt vor, das sich die Entwicklung und Erprobung eines Prototyps des „Basisdokuments“ zur Aufgabe gemacht hat, um der Debatte über den praktischen Nutzen mehr Anschaulichkeit zu verleihen.

Das 3. Regensburger Forum für Prozessrecht konnte an den Erfolg der früheren Veranstaltungen anknüpfen und bestach, nach von Online-Tagungen geprägten Monaten, auch durch die möglich gewordene Wiederbelebung des nicht nur für die Disziplin der Rechtswissenschaft essenziellen, persönlichen Austausches.

Informationen/Kontakt

Prof. Dr. Christoph Althammer
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Verfahrensrecht, Internationales Privatrecht sowie außergerichtliche Streitbeilegung
Telefon: 0941 943-2636
E-Mail: lehrstuhl.althammer@ur.de

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