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Allgemein


Studiengangskoordination des Instituts für Geschichte


Studienanforderungen im Fach Geschichte


Fremdsprachenkenntnisse


Lateinkenntnisse


ECTS (European Credit Transfer System)


Geschichte als Nebenfach im Diplomstudiengang Geographie


Studienanforderungen im Fach Geschichte

(auf dem Stand vor der neuen LPO und dem neuen BA-Studiengang!)

Hinweise zur Studienordnung im Fach Geschichte

Das Fach Geschichte wird im Lehramts- wie im Magister- oder Bachelorstudium in einer Fächerkombination studiert. Die in den einzelnen Studiengängen möglichen Fächerkombinationen sind aus den Prüfungsordnungen ersichtlich. Ein Promotionsstudium baut auf einem abgeschlossenen Magister- oder einem Lehramtsstudium auf.

Für den Bachelorstudiengang (hier kann Geschichte als 2. Hauptfach oder als Nebenfach studiert werden) sind die Bestimmungen für den Magisterstudiengang bis zur Zwischenprüfung bzw. bis zum Ende des Grundstudiums maßgeblich. Zum Studium des Fachs Geschichte als Nebenfach im Diplomstudiengang Geographie siehe die entsprechenden

Bestimmungen des Instituts für Geschichte Auskünfte zum Geschichtsstudium erteilt für alle Studiengänge die Fachstudienberatung

Die folgende Kurzfassung eines Studienplans beruht auf den einschlägigen Prüfungs- und Studienordnungen in der derzeit gültigen Fassung (s.u. "Prüfungsordnungen"). Die angegebene Zahl der Lehrveranstaltungen entspricht den Mindestanforderungen.

Die Lehrveranstaltungen im Fach Geschichte sind überwiegend thematisch orientiert. Weitergehende Empfehlungen, etwa zum Besuch von Lehrveranstaltungen in einer bestimmten Reihenfolge oder in bestimmten Fachsemestern des Grund- wie des Hauptstudiums, bestehen nicht. Auch im Rahmen der Pflichtlehrveranstaltungen bleibt den Studierenden somit freie Wahlmöglichkeit.

Siehe auch die Zusammenstellungen der Leistungsanforderungen im Studium des Fachs Geschichte für das

Grundstudium (1. - 4. Fachsemester)

  • Besuch der Proseminare zur Alten, Mittleren und Neueren mit Neuester Geschichte, möglichst in den Anfangssemestern (1. - 3.):
  • Im Rahmen der Proseminare werden auch Sprachtests abgelegt: eine Übersetzungsklausur aus einer modernen Fremdsprache und - obligatorisch nur für den Magister- und den Bachelorstudiengang sowie den Studiengang für das Lehramt an Gymnasien - eine Übersetzungsklausur aus Latein.
  • Allen Geschichtsstudierenden wird empfohlen, in einer weiteren modernen Fremdsprache wenigstens Lesefertigkeit zu erwerben.
  • Eine 2st. Übung (zur Technik des fachbezogenen wissenschaftlichen Arbeitens) aus einem beliebigen Teilfach der Geschichte. Die Übung ist nicht vorgeschrieben, wenn im Magister- oder Bachelorstudiengang Geschichte im Nebenfach studiert wird.
  • Hören von Vorlesungen : In den Studiengängen Lehramt an Gymnasien, Magister oder Bachelor (Geschichte als Hauptfach) soll jeweils eine mindestens 2st. Vorlesung aus den Teilfächern Alte, Mittalterliche, Neuere mit Neuester und Bayerische Geschichte, d.h. insgesamt vier Vorlesungen, gehört werden. Im Magister- oder im Bachelorstudiengang, wenn Geschichte im Nebenfach studiert wird, genügen drei solcher mindestens je 2st. Vorlesungen.
  • Der Besuch der Grundkurse wird empfohlen, weil in ihnen die bei Studienbeginn meist weithin fehlende Kenntnis der Faktengeschichte in gedrängtem Überblick vermittelt wird (auch bestimmte, in Vorlesungen derzeit nicht thematisierte Sonderbereiche werden in diesem Rahmen dargestellt).
  • Lehrveranstaltungen aus Didaktik der Geschichte (einschließlich Praktika) sind in Grund- wie Hauptstudium für alle Lehramtsstudiengänge vorgeschrieben. Ausführliche Informationsblätter hierzu sind bei der Studienberatung erhältlich. Dieses Teilfach der Geschichte kann auch als Fach im Magisterstudiengang gewählt werden.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung ist obligatorisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien, im Magister- und im Bachelorstudiengang, wenn Geschichte Hauptfach ist oder als 1. Nebenfach gewählt wurde. Sie wird meist am Ende des 4. Semesters abgelegt und besteht aus einer mündlichen Prüfung (je 15 Min.) in 3 der 4 oben genannten Teilfächer der Geschichte über den Stoff einer mindestens 2st. Vorlesung. Im 4. (vom Studierenden selbst zu bestimmenden) Teilfach wird die Zwischenprüfung als Vorwegprüfung abgelegt (möglich am Ende des 1. - 3. Fachsemesters). Die Vorwegprüfung im 4. Teilfach entfällt, wenn im Magister- oder im Bachelorstudiengang Geschichte im Nebenfach studiert wird.
Zu beachten ist, daß alle Scheine für die Zwischenprüfung vor Beginn der Prüfungen eingereicht werden müssen. Ein Nachreichen der Scheine nach den Prüfungen ist also nicht möglich. Da die Prüfungen jeweils am Ende der Vorlesungszeit stattfinden und Scheine in der Regel erst nach der letzten Sitzung im Semester ausgegeben werden, kann in dem Semester, in dem die Zwischenprüfung abgelegt wird, normalerweise kein Schein mehr erworben werden.

Hauptstudium

(5. - 6. Fachsemester im Studiengang Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen; 5. - 8. Fachsemester im Studiengang Lehramt an Gymnasien; 5. - 9. Fachsemester im Magisterstudiengang - s.u. "Studienabschluß" ).

  • Hauptseminare aus mindestens zwei verschiedenen Teilfächern der Geschichte: 2 Hauptseminare - je eines aus der Alten oder Mittelalterlichen Geschichte und aus der Neueren oder Neuesten Geschichte - im Studiengang Lehramt an Gymnasien, nur 1 Hauptseminar aus der Mittelalterlichen oder Neueren mit Neuesten Geschichte in den übrigen Lehramtsstudiengängen; im Magisterstudiengang 3 Hauptseminare, wenn Geschichte als 1. Hauptfach gewählt wird, 2 Hauptseminare, wenn es 2. Hauptfach ist und 1 Hauptseminar aus einem vom Studierenden selbst zu bestimmenden Teilfach, wenn Geschichte Nebenfach ist.
  • Eine 2st. Lehrveranstaltung zu den Historischen Hilfswissenschaften (Besuch auch im Grundstudium möglich); obligatorisch für den Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Magisterstudiengang, wenn für die Magisterprüfung Historische Hilfswissenschaften als Teil(prüfungs)fach gewählt werden.
    Eine Lehrveranstaltung zu Theorie und Methode der Geschichtswissenschaft; obligatorisch für Studiengang Lehramt Gymnasium.
  • Besuch von Vorlesungen, Seminaren, Kolloquien, Repetitorien u.a.m. unter zeitlicher wie thematischer Schwerpunktbildung, aber in je nach Studiengang unterschiedlichem Umfang (Veranstaltungen mit zusammengenommen 28 Semesterwochenstunden im Studiengang Lehramt an Gymnasien; für den Magisterstudiengang gilt Entsprechendes; 15 Semesterwochenstunden für die übrigen Lehramtsstudiengänge).

Studienabschluß

In den Studiengängen für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen nach dem 6., im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien nach dem 8. Fachsemester (Mindeststudienzeit) die 1. Staatsprüfung (Staatsexamen). Im Magisterstudiengang im 9. Fachsemester die Magisterprüfung. - Die Prüfung im Erweiterungsfach Geschichte kann gleichzeitig mit dem Staatsexamen in den anderen Fächern (einer Fächerkombination der Lehramtsstudiengänge) oder auch später abgelegt werden; nachgewiesen werden muß wenigstens die Regelstudienzeit (das ist 1 Fachsemester über die Mindeststudienzeit hinaus).

Voraussetzung für die Zulassung zu den Abschlußprüfungen ist auch der Nachweis von Sprachkenntnissen: in den Studiengängen für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien gesicherte Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Latein (nachzuweisen durch das Latinum), und im Magisterstudiengang Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Latein. Studierende im Magisterstudiengang ohne Lateinkenntnisse können diese in einem einsemestrigen Kurs am Institut für Klassische Philologie erwerben, der mit einer Klausur abgeschlossen wird (siehe hierzu den entsprechenden Beschluß des Instituts für Geschichte).

Vor Meldung zur 1. Staatsprüfung muß eine schriftliche Hausarbeit (Staatsexamensarbeit) vorgelegt werden, die aus dem Fach Geschichte gefertigt sein kann (Bearbeitungszeit bis 1 Jahr). Die Studierenden sollen sich daher mindestens 1 Jahr vor Anmeldung zur Prüfung ein Thema stellen lassen. Entsprechendes gilt für die Magisterarbeit (Bearbeitungszeit 6 Monate).

Ein Promotionsstudium (Erwerb des Dr. phil.) im Fach Geschichte bzw. mit Geschichte im Haupt- oder Nebenfach kann sich an ein Magister- oder Lehramtsstudium anschließen, wenn die Magister- oder die 1. Staatsprüfung mindestens mit der Note "gut" bestanden wurden und Geschichte hierbei Hauptfach oder Nebenfach oder Prüfungsgegenstand war.


Fremdsprachenkenntnisse

Tabelle für die Stufung von geforderten Fremdsprachenkenntnissen an der Universität Regensburg nach den diversen anzulegenden Prüfungsordnungen, Satzungen und Verlautbarungen


Lateinkenntnisse

siehe hierzu die Informationen zu den Lateinkursen des Instituts für Klassische Philologie an der Universität Regensburg


ECTS (European Credit Transfer System)

allgemeine Bestimmungen des Instituts für Geschichte


Geschichte als Nebenfach im Diplomstudiengang Geographie

Bestimmungen für das Studium des Fachs Geschichte als Nebenfach im Diplomstudiengang Geographie

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Geographie an der Universität Regensburg


  1. Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften

Institut für Geschichte


Universität Regensburg
Universitätsstraße 31
D-93053 Regensburg