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Lehre - Hinweise

Abschlussarb.

Wissenschaftliche Abschlussarbeiten am Lehrstuhl :

Es gibt zwei Voraussetzungen für das Verfassen von Abschlussarbeiten unter der Leitung von Prof. Dr. Jerzy Maćków: die Arbeit soll politikwissenschaftlich angelegt und ihr Thema mit dem Betreuer besprochen sein.


Formalien

Schriftliche Arbeiten – Formalien


1. Der Text Ihrer Arbeit muss vor der Abgabe auf Sprach- und Stilfehler korrigiert
werden. Vergessen Sie dabei den Fußnotentext nicht!


2. Ihre schriftliche Arbeit soll aus folgenden Teilen bestehen:

  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • Hauptteil
  • Schlussteil
  • Literaturverzeichnis.

Wenn nötig, kann auch ein Anhang (vor dem Literaturverzeichnis) und ein
Abkürzungsverzeichnis (vor der Einleitung, bestehend ausschließlich aus den
wenig bekannten Abkürzungen) hinzugefügt werden.


3. Auf dem Titelblatt muss Folgendes aufgeschrieben sein:

  • Arbeitstitel (ggf. mit Untertitel)
  • Angaben über die Veranstaltung, im Rahmen deren die Arbeit geschrieben wurde
  • Dozentenname
  • Name, Matrikelnummer und Studienfach des Autors bzw. der Autorin.


4. Die Gliederung der Arbeit (die übrigens in der Einleitung zu erörtern ist) soll
folgendermaßen aufgebaut werden:
Entweder


I (Erstes Kapitel)

A (Teil eines Kapitels)

1. (Paragraph)

a. (Abschnitt)


oder


1. Stufe -------- 2. Stufe -------- 3. Stufe

1

2

3                        3.1                         3.2.1

4                        3.2                         3.2.2

5 usw.                3.3 usw.                  3.3.2


1. Direkte Zitate sind mit Anführungsstrichen (möglich sind zudem das
Einrücken und das engzeilige Tippen) zu kennzeichnen; auf indirekte Zitate muss in Fußnoten (bzw. in Klammern im laufenden Text) aufmerksam gemacht werden.
2. Die Fußnotengestaltung hat den allgemein bekannten Standards zu
entsprechen (dazu gehört u.a. die häufig übersehene "Kleinigkeit", dass bei der ersten Erwähnung des zitierten Autors bzw. der Autorin der Vorname dem Nachnamen vorsteht). Die Formeln wie "siehe", "vgl.", "ebenda", "a.a.O.", "z.B.", "ff.", "f." sind nach den anerkannten Zitierregeln zu verwenden. Es ist ratsam, beim Verfassen der Arbeit immer ein "Regel-Buch" zur Hand zu haben, z.B. das von Ulrich von Alemann und Erhard Forndran, Methodik der Politikwissenschaft. Eine Einführung in Arbeitstechnik und Forschungspraxis, Stuttgart u.a. 1995 (5. Auflage), S. 139-145. Empfehlenswert ist auch die Broschüre von Klaus Poenike, Die schriftliche Arbeit. Materialsammlung und Manuskriptgestaltung für Fach-, Seminar- und Abschlussarbeiten an Schule und Universität. Mit vielen Beispielen, Mannheim u.a. 1989. Wenn auf Literatur und Quellen nicht in den Fußnoten, sondern im Haupttext der Arbeit aufmerksam gemacht wird (das sog. amerikanische Zitiersystem), müssen auch hier die entsprechenden formellen Zitierregeln eingehalten werden (siehe dazu etwa Poenike, S. 15ff.). Das Vermischen von dem "amerikanischen" und dem auf Fußnoten basierenden Zitiersystem zeugt von einem Erfindungsgeist, der besser zur Erörterung von inhaltlichen Fragen gebraucht werden sollte.
3. Das Literaturverzeichnis und das Inhaltsverzeichnis sind ebenfalls auf die Einhaltung von formalen Regeln (dazu z.B. Poenike, S. 28ff.) und auf die eventuellen Unstimmigkeiten mit dem Haupttext und Fußnoten
(Anmerkungen) hin zu überprüfen:

a. stimmen die im Inhaltsverzeichnis angegebenen Seitenzahlen mit
denen des Haupttextes überein?
b. stimmen die Literaturtitel des Literaturverzeichnisses mit denen
überein, die in Fußnoten (Anmerkungen) angegeben wurden?


Zitierregeln

Zitierregeln

Es gibt nur zwei geltende Zitierregelsysteme: das „europäische" und das „amerikanische". Sie sind in Jahrzehnten gewachsen und kein wissenschaftlicher Verlag bzw. keine Fachzeitschrift, die mit Vorliebe eigenes Regelwerk erfindet (Fachzeitschrift) oder auf ein Zitieregelwerk gänzlich verzichtet (Verlag, der ausschließlich am Druckkostenzuschuss interessiert ist und deshalb alles, wofür Druckkostenzuschuss eingebracht wird, auch publiziert), kann für Studenten diesbezüglich die Autorität sein. Die Standards werden nämlich nicht dadurch gesetzt, dass man die Standards abschafft und sich auf ein beliebiges Zitiermischmasch einlässt. Die Darstellung der beiden in den Sozialwissenschaften (die Juristen, Ökonomen u.a. haben ihre eigenen Zitiersysteme) geltenden und auch am Lehrstuhl verbindlichen Zitiersysteme finden Sie hier (Quelle: Alemann, Ulrich von / Forndran, Erhard: Methodik der Politikwissenschaft. Eine Einführung in Arbeitstechnik und Forschungspraxis, Stuttgart 2005, S. 141-145).


Referate

Bemerkungen zum Abhalten der Referate:


Ein misslungenes Referat zeichnet sich dadurch aus, dass es zumindest eine der
folgenden Eigenschaften aufweist:

  1. Es gleicht dem Vorlesen einer schriftlichen Hausarbeit.
  2. Seine Dauer überschreitet 25-30 Minuten.
  3. Es besteht in der Darstellung des Ereignissablaufes, den der Referent zu
  4. analysieren hat.


Ein gutes Referat dauert dagegen ca. 20-30 Minuten. In dieser Zeit soll Folgendes
erörtert werden:

  1. Das Thema, die Problem- und die Fragestellung des Referats.
  2. Die Quellen- und die Literaturbasis des Referats (sehr knapp).
  3. Die Art und Weise, wie der Fragestellung nachgegangen wird (die Methode).
  4. Die Ergebnisse der Analyse, d.h. die Hauptthesen des Referats.

Üben Sie das Vortragen Ihres Referats, bevor Sie auftreten!


Promotion

Der erste Schritt zur Promotion am Lehrstuhl – für Externe


Wenn Sie am Lehrstuhl promovieren wollen, ohne dass Sie hier studiert haben, schicken Sie bitte an die Adresse der Professur die folgenden Unterlagen:

  1. CV,
  2. Informationen zu den Abschlussnoten Ihres Studiums,
  3. Begründung, weshalb Sie am Lehrstuhl promovieren wollen und – das Allerwichtigste -
  4. Konzept Ihrer Promotion. Dieses soll
    1. das Thema (mit Begründung),
    2. die Fragestellung (im Zusammenhang des Literaturstandes),
    3. eine Skizze zu theoretischen Grundlagen (ggf. mit Hypothesen),
    4. methodische Ausführungen sowie
    5. provisorische Gliederung

Ihrer Dissertation enthalten.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ohne ein derartiges Konzept keine Betreuungszusage gemacht werden kann.



  1. Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften
  2. Institut für Politikwissenschaft

Vergleichende Politikwissenschaft (Mittel- und Osteuropa)

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