Seit dem Wintersemester 2018/2019 ist Frau Prof. Dr. Claudia Mayer, LL.M. (Chicago), Inhaberin des Lehrstuhls.
Stellungnahme der Marburg Group zum Vorschlag einer Europäischen Abstammungsverordnung
“If you are parent in one country, you are parent in every country.” Mit dieser zu einem geflügelten Wort gewordenen Äußerung aus dem Jahr 2020 hat die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen ein Problem angesprochen, das zahlreiche Personen in der Europäischen Union bewegt: die Frage, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis, das in einem Mitgliedstaat wirksam begründet wurde, auch in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden kann und muss. Die grenzüberschreitende Anerkennung eines Elternschaftsverhältnisses ist – selbst innerhalb der Europäischen Union – keineswegs selbstverständlich. Hintergrund ist das höchst unterschiedlich ausgestaltete Abstammungsrecht in den Mitgliedstaaten. Während sich einige Rechtsordnungen modernen Familienstrukturen gegenüber offen zeigen und etwa auch gleichgeschlechtliche Elternschaft anerkennen, liegt dem Familienrecht anderer Staaten nach wie vor ein eher traditionelles Verständnis von Familie und Elternschaft zugrunde, das ausschließlich verschiedengeschlechtliche Elternschaft akzeptiert. Vor diesem Hintergrund kann es beispielsweise vorkommen, dass ein Kind zwar aus Sicht des spanischen Rechts zwei Mütter hat, in Polen aber nur eine dieser Personen als Mutter gilt, während die zweite Elternstelle nur ein Mann als Vater einnehmen könnte. Ebenso sind Konstellationen denkbar, in denen ein Mann zwar nach französischem, nicht aber nach deutschem Recht Vater eines bestimmten Kindes ist. Derartige Unterschiede können in Fällen, in denen die betreffende Familie ihren Lebensmittelpunkt von einem Staat in einen anderen verlegt, erhebliche Probleme bereiten – so etwa, wenn das Kind Unterhalt von einem Elternteil fordern möchte oder sich auf ein von den Eltern abgeleitetes Erbrecht beruft. Die genannten Schwierigkeiten erwachsen daraus, dass jeder Staat für sich entscheidet, welches Recht (deutsches oder französisches, spanisches oder polnisches etc.) er anwendet, wenn die Abstammung eines Kindes zu klären ist. Maßgebend für diese Entscheidung sind die Regelungen des Internationalen Privatrechts, das in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union jeweils unterschiedlich ausgestaltet ist und deshalb auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.
Um diesen Zustand zu beenden hat die Europäische Kommission am 7. Dezember 2022 den Vorschlag für eine Europäische Abstammungsverordnung vorgelegt. Das Ziel ist es, durch einheitliche Regelungen im Bereich des Internationalen Privat- und Prozessrechts jedenfalls innerhalb der Europäischen Union Rechtssicherheit im Hinblick auf die Begründung (und die Beendigung) von Elternschaft zu schaffen.
(Unechte) Vaterschaftskokurrenzen im Internationalen Privatrecht, Anmerkung zu BGH v. 12.1.2022 - XII ZB 562/20 und OLG Brandenburg v. 18.1.2022 - 7 W 117/21, IPRax 2023, 264-268
Soergel - Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen: BGB, Band 2/1: Allgemeiner Tei 2/1, 14. Aufl. 2022: §§ 226-231 (Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe), §§ 232-240 (Sicherheitsleistung)
Relevanz des Orts der Eheschließung für die Bestimmung des Formstatus bei der doppelten Handschuhehe und Online-Ehe, Anmerkung zu BGH v. 29.9.2021 - XII ZB 309/21 und VG Düsseldorf v. 15.2.2022 - 7 L 122/22, IPRax 2022, 593-599
Neuerscheinung: Die nichteheliche Paarbeziehung im Internationalen Privatrecht, in: Budzikiewicz/Heiderhoff/Klinkhammer/Niethammer-Jürgens (Hrsg.), Europa als Taktgeber für das Internationale Familienrecht, 2022, S. 141-160
Neuerscheinung: Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung in grenzüberschreitenden Fällen, in: Peifer/Kubis u.a. (Hrsg.), Festschrift für Haimo Schack, 2022, S. 463-474
Autonomie und Vertrag: gewollt oder fingiert? - Zur dogmatischen Grundlage von unbekannten Zuwendungen, in: Röthel/Heiderhoff (Hrsg.), Autonomie in der Familie - eine Schwärmerei?, 2022. S. 93-111
Eltern in ganz Europa - Perspektiven eines einheitlichen Internationalen Abstammungsrechts in Europa
Die Europäische Kommission hat eine Expertengruppe "Recognition of parenthood between Member States" eingesetzt und erarbeitet derzeit auf dieser Grundlage einen Verordnungsentwurf für das Internationale Abstammungsrecht (der voraussichtlich am 09. November 2022 veröffentlicht wird).
Vor diesem Hintergrund hat der Wissenschaftliche Beirat der deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten, dem Claudia Mayer angehört, in Kooperation mit dem Institut für Familienrecht der Universität Marburg am 14. Oktober 2022 dort einen rechtsvergleichenden Workshop zum Internationalen Abstammungsrecht durchgeführt, um eine bessere rechtsvergleichende Basis für die Vereinheitlichung des Internationalen Abstammungsrechts in Europa zu legen. Die Ergebnisse der Tagung werden in einem Tagungsband veröffentlicht.
Am 26. Januar 2022 fand der Regensburger Lokalentscheid des diesjährigen ELSA Deutschland Moot Court statt. Pandemiebedingt wurde die mündliche Verhandlung als hybride Veranstaltung durchgeführt. Zuhörer konnten die Verhandlung über Zoom live mitverfolgen.
In der Jury saßen auch in diesem Jahr wieder RA Dr. Georg Graml, Prof. Dr. Claudia Mayer und Prof. Dr. Michael Heese.
Pressemitteilung der Universität Regensburg
Weitere Infos zum Moot Court finden Sie auf der Homepage Prof. Dr. Michael Heese
Die Lehrveranstaltung REX Zivilrecht (BGB AT und Sachenrecht) von Prof. Dr. Claudia Mayer wurde im WS 2020/21 als beste Lehrveranstaltung ausgezeichnet