Der Verein der Freunde der Universität Regensburg e.V. lobte im Jahr 2024 erstmalig einen Preis für studentisches Engagement aus. Der Preis zeichnet ein beispielhaftes ehrenamtliches Engagement mit Vorbildcharakter aus, das anderen Studierenden und / oder der Gesellschaft unmittelbar zugutekommt. Das Engagement soll ehrenamtlich sein und inhaltlich oder strukturell einen Bezug zur Universität Regensburg nachweisen können.
Das Sprecher*innen-Team der Fakultät für Rechtswissenschaft 2022/23 (Herr Ludwig Kränzlein und Frau Annika Wintersberger) zeichnen sich durch großes Engagement an unserer Universität aus, insbesondere im Umgang mit der Thematik sexueller Belästigung an der Universität. Ihrer Initiative ist es zu verdanken, dass Vorwürfe der sexuellen Belästigung an der Fakultät für Rechtswissenschaft gegen einen wissenschaftlichen Mitarbeiter aufgearbeitet werden konnten. Weit über ihren eigentlichen Aufgabenbereich hinaus ergriffen Frau Wintersberger und Herr Kränzlein die Initiative, gegen sexuelle Belästigung vorzugehen, und übernahmen somit Aufgaben anderer Stellen, die sich an dieses Thema trotz seiner Wichtigkeit nicht herangetraut hatten.
Die beiden Sprecher*innen erlangten das Vertrauen der Studierenden – Frau Wintersberger führte ohne passende Schulung über 30 teils emotionale Gespräche mit Studierenden – und versprachen den Betroffenen, gegen den beschuldigten wissenschaftlichen Mitarbeiter vorzugehen. Somit waren sie in der Lage, dem Lehrstuhlinhaber einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Herr Kränzlein und Frau Wintersberger haben sich nach diesem Bericht auch an den AStA gewandt, um eine Aufarbeitung des konkreten Falles, aber auch einen besseren Umgang mit der Thematik sexueller Belästigung für die gesamte Universität zu erreichen. Hierbei scheuten sie nicht zurück, Kritik an dem Umgang mit diesem konkreten Fall zu üben.
Trotz negativer Reaktionen und Verantwortungsabgabe einiger Stellen in der Fakultät und der Befürchtung persönlicher Konsequenzen setzten sich die beiden engagierten Studierenden weiterhin für die Aufarbeitung dieser sexuellen Belästigungsfälle ein und sorgten durch ihr Engagement – gemeinsam mit dem AStA der Amtszeit 2022/23 – dafür, dass Verantwortungsträger*innen sich gemeinsam dieses wichtigen Themas annahmen und Lösungen suchten. Sie bezogen die Universitätsfrauenbeauftragte, die Universitätsleitung und die Antidiskriminierungsstelle in die Thematik mit ein, um universitätsweite Lehren für die Zukunft zu ziehen und auch die Verantwortlichen innerhalb der Fakultät zum Ziehen von Konsequenzen zu bringen. Während all dieser Arbeiten waren Frau Wintersberger und Herr Kränzlein stets diejenigen Personen, die die Entwicklungen und den Fortschritt kommunizierten und die Problematik auch in einer, von ihnen maßgeblich mitorganisierten, studentischen Vollversammlung mit der gesamten Universität teilten, um gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.
In wenigen anderen Momenten standen Studierendenvertreter*innen mit einem Thema so stark in der (universitären) Öffentlichkeit und zeigten in diesem Maße Initiative und Mut, Verantwortung zu übernehmen, als niemand anders es tat. Annika Wintersberger und Ludwig Kränzlein zeigten außergewöhnlichen Einsatz, indem sie dauerhaft verfügbar waren und ertrugen große psychische Belastungen, vor allem durch die von Frau Winterberger mit den Betroffenen geführten Gesprächen und dem ihr entgegen gebrachten Vertrauen, aber auch durch Druck von verschiedenen Seiten.
Insbesondere bleibt herauszustellen, dass die beiden Studierenden nach einer solch intensiven und kräfteraubenden Amtszeit ihr Engagement mitnichten niederlegten, sondern im Folgejahr (Amtszeit 2023/24) für den AStA kandidierten und dort in den Referaten Soziales (Ludwig Kränzlein) und Vernetzung (Annika Wintersberger) weiterhin im Dienste der Studierenden der Universität stehen. Egal ob im AK Geschäftsordnung, dem AK Semesterticket oder den vielen weiteren Gremien, Herr Kränzlein und Frau Winterberger engagierten sich stets und erfolgreich. Die Vertretung der Regensburger Studierenden im Landesverband der Jurastudierenden, im Verwaltungsrat des Studierendenwerks Niederbayern-Oberpfalz und im Bayerischen Studierendenrat (BayStuRa) und viele weitere Aufgaben sind ebenso zukunftsweisend und positiv für die universitäre Gemeinschaft wie die Politisierung der Jura-Fachschaft, die bei der vergangenen Hochschulwahl mit deutlich höheren Wahlbeteiligungen glänzte.
Akutes und langfristiges Engagement, persönliche und universitätsweite Verantwortungsübernahme und stetige und inklusive Lösungsorientierung – all das zeichnet die hochschulpolitische Aktivität von Annika Wintersberger und Ludwig Kränzlein aus. Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier.
(Text: Studentischer Sprecher*innen-Rat der UR)
Bild: Universität Regensburg, Dragan
Der Linklaters Redewettstreit: Ein Abend rhetorischer Brillanz
Am 21.11.2024 fand die 12. Auflage des Linklaters Redewettstreit vor großem Publikum in H 24 statt. Das Ausbildungszentrum REGINA organisiert unter der Leitung von Prof. Dr. Claudia Mayer diese spezielle Vermittlungsform juristischer Schlüsselqualifikationen einmal jährlich auf dem Campus der Universität Regensburg. Namensgeber und Sponsor der Veranstaltung ist die Wirtschaftskanzlei Linklaters.
Ein großes Lob geht an alle acht teilnehmenden Jurastudierenden, die sich erfolgreich beworben hatten und im Hörsaal ihr rhetorisches Können unter Beweis gestellt haben. Die erste Runde forderte mit prägnanten Standpunktreden, während in der zweiten Runde – moderiert von Prof. Dr. Thorsten Kingreen – eine aufschlussreiche Debatte zum Thema „AfD-Verbot“ stattfand.
Herzlichen Glückwunsch geht an die Gewinner:
· Clemens Okruch (Universität Regensburg)
· Maximilian Westermann (Universität Bayreuth)
· Laura Niemann (Universität Regensburg)
Die Jury setzte sich zusammen aus:
· Dr. Andreas Bernert (DNotI)
· Dr. Ruprecht Frhr. von Maltzahn (Linklaters)
· Prof. Dr. Bettina Mielke (LG Ingolstadt)
· Laura Dürr, LL.M. (Northwestern) (Linklaters)
Laura Niemann
Maximilian Westermann
Clemens Okruch
Am 25. 10.2024 fand in den Räumlichkeiten der Kanzlei DOMBERT in Potsdam der Pre
Moot Court der VIII. Edition des ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Courts
(EDVMC) statt. Insgesamt neun Teams von verschiedenen Fakultäten für Rechtswissenschaft nahmen an der Veranstaltung, die als Vorbereitung auf den Bundesentscheid vor dem Bundesverwaltungsgericht diente, teil. In Zusammenarbeit mit DOMBERT Rechtsanwälte wurden eine mündliche Gerichtsverhandlungen über einen verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Fall simuliert. Der fiktive Rechtsstreit handelt von einem Torfabbauverbot in dem fiktiven Bundesland L. Ein Torfabbauunternehmen möchte hiergegen Klage erheben und die Genehmigung für den Abbau von Torf erlangen. Die Teilnehmenden hatten vor dem Pre Moot Court Zeit, um sich in den Fall einzuarbeiten und Schriftsätze sowohl für die Klägerin als auch für die Beklagte zu verfassen. Jedes Team hatte in einer Vorrunde die Möglichkeit, vor einer Richterbank, die mit Anwältinnen und Anwälten der Kanzlei DOMBERT besetzt war, unter realen Bedingungen zu verhandeln. Der vorsitzende Richter der fiktiven Verhandlungen, Ulf Domgörgen, ehemaliger Vorsitzender Richter des Bundesverwaltungsgerichts, sowie die vorsitzende Richterin Judith Affeldt, Rechtsanwältin bei DOMBERT Rechtsanwälte, sorgten für einen realitätsgetreuen Ablauf der Verhandlungen. Nach dem jeweils ca. einstündigem Prozess bekamen die Teams eine umfangreiche und individuelle Bewertung.
Letztlich konnte sich das Team aus Halle (Saale) und das Team aus Regensburg für das Tagesfinale qualifizieren. Nach einer spannenden Finalrunde kürte der vorsitzende Richter und die Beisitzenden das Team aus Regensburg mit Elsa Nagl und Malik Fröhler zu den Gewinnern des Tages. Die beiden konnten die Jury vor allem aufgrund ihrer Teamkompetenz in der mündlichen Verhandlungsführung überzeugen.
Nach der Bekanntgabe der Tagessieger verkündete die Jury, welche vier Teams sich für die finale Runde des Moot Courts vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig qualifizieren konnten. Die Auswahl wurde einzig anhand einer Bewertung der zuvor von jedem Team verfassten Schriftsätze getroffen. Auch hier gelang es Elsa Nagl (Lehrstuhl Prof. Dr. Christoph Althammer) und Malik Fröhler, an dem Bundesentschied am 13.12.2024 in Leipzig teilnehmen zu dürfen.
Die beiden Studierenden werden bei ihrer Teilnahme am EDVMC von Herrn Dr. Stefan Drechsler sowohl unterstützt als auch umfänglich motiviert.
In diesem Sommersemester dürfen wir wieder die neuen Studierenden an der Fakultät willkommen heißen. Studiendekanin Prof. Dr. Claudia Mayer und Dekan Prof. Dr. Thorsten Kingreen sowie Studiengangskoordinatorin Dr. Petra Fexer begrüßten unsere neuen Studierenden im Rahmen der Einführungstage.
Prof. Kühling ist im Juli 2024 in den Wissenschaftlichen Beirat des WIK berufen worden. Das Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste berät insbesondere die Bundesnetzagentur und die öffentliche Hand in Fragen der Netzregulierung. Weitere Mitglieder des interdisziplinären Beirats sind der emeritierte Direktor des Max-Planck-Instituts für Gemeinschaftsgüter und ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission Prof. Dr. Carl-Christian von Weizsäcker sowie die Datenschutzrechtsexpertin und Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Louisa Specht-Riemenschneider.
Die Fakultät für Rechtswissenschaft lässt in jedem Semester den Großteil aller Lehrveranstaltungen von den Studierenden evaluieren. Dieses Mal wurde den Lehrenden im Rahmen der Fakultätsfeier ihre Urkunde für die "Beste Lehrveranstaltung" überreicht.
Im Sommersemester 2024 wurden Herr Professor Kühling für seine Vorlesung "Datenschutzrecht" und Herr Christian Rambach für seine "Konversationsübung zur Vorlesung BGB II" ausgezeichnet. Die Urkunde überreichte die Studiendekanin, Professor Mayer. Ziel dieser Lehrevaluation ist es, die Qualität der Lehre stetig zu verbessern. Mehr Informationen zu der Lehrevaluation finden Sie hier.
An diesem warmen Sommernachmittag füllte sich der H24 wieder mit glücklichen und stolzen Personen. Examensabsolventinnen und -absolventen des Termins 2024/I sowie frischgebacke Doctores, deren Angehörige und Freunde trafen zahlreich dort ein, um gemeinsam mit Mitgliedern unserer Fakultät ihre Erfolge zu feiern.
Nachdem durch Herrn Professor Walter den kürzlichen verstorbenen Emeriti, Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Friedrich-Christian Schroeder und Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Ekkehard Schumann gedacht wurde, übergab der Hausherr und „Moderator“ der Feier, Dekan Professor Kingreen das Wort an den Vizepräsidenten für Studium, Lehre und Weiterbildung, Professor Korber. Seinen Glückwünschen folgen die der Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts, Ministerialdirigentin Freifrau Christine von Massenbach.
Marie-Louise Pakleppa, die zu den Jahrgangsbesten der gefeierten Absolventen-Kohorte zählt, ließ das Jurastudium in ihrer Rede kurzweilig Revue passieren. Im Anschluss daran erhielten nicht nur die rund 50 anwesenden erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen feierlich ihre Abschlussurkunden überreicht, auch die vier anwesenden Doctores wurden durch Forschungsdekan Prof. Dr. Hellgardt auf der Bühne geehrt.
Preise erhielten auf Seiten der Examensabsolventen Fabian Ehrhardt und Sarah Pommer (JZ-Preis für die Jahrgangsbesten des Termins 2024/I). Auf Seiten der Doctores hatten Dr. Samuel Gafus, Dr. Eray Gündüz und Dr. Augusto Wiegand-Cruz Grund zur Freude. Sie erhielten den alljährlich vom Alumniverein zur Verfügung gestellten Juratisbonapreis für besonders herausragende Leistungen von Doktoranden in Höhe von jeweils 200 Euro. Neben dem Vorschlag durch das betreuende Mitglied des Lehrkörpers ist für diese Auszeichnung eine Bewertung mit „summa cum laude“ in allen Gutachten und Prüfungsteilen Voraussetzung.
Auch Lehrende wurden im Rahmen der Feierlichkeit ausgezeichnet: Studiendekanin Professor Mayer überreichte Professor Kühling für seine Vorlesung „Datenschutzrecht“ und Herrn Christian Rambach für seine „Konversationsübung zur Vorlesung BGB II“ jeweils den Lehrpreis der Fakultät für das SS 2024. Am Ende der Feier nahm Frau Lena Vandijck ihren und den ihrer abwesenden Kommilitonin Frau Julia Rieger, Buchpreis des Dekans in Empfang, der ihnen für ihr großes Engagement in der Fachschaft und v.a. im Fakultätsrat von Professor Kingreen mit Dankesworten überreicht wurde.
Den musikalischen Rahmen der Feierlichkeit bildete wieder sehr stimmungsvoll das Trio von JazzyMotion gemeinsam mit Professor Tischbirek am Tenorsaxophon.
Im Anschluss an den offiziellen Teil der Feier hatten alle Beteiligten die Gelegenheit, bei dem vom Alumniverein Juratisbona gesponserten und von der Fachschaft organisierten kalten Buffet im Foyer des H24 mit einem Glas Sekt oder einem Bier auf die Gefeierten anzustoßen.
Herzlichen Glückwunsch an unsere Absolventinnen und Absolventen, Doctores und Preisträgerinnen und Preisträger und vielen Dank an alle, die an der Organisation und dem reibungslosen Ablauf der Veranstaltung beteiligt waren!
(c) Fotostudio Daniel
Prof. Kühling ist mit Wirkung zum 1. Juli 2024 in den Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) berufen worden. Der WAR berät die BNetzA in allen Fragen der Regulierung. Er ist ein interdisziplinär besetztes Gremium insbesondere aus den Bereichen Recht, Ökonomie und Technik. Mit ihm neu in den WAR aufgenommen wurde u.a. der renommierte Kölner Ökonom und Direktor des Bonner Max-Planck-Instituts für Gemeinschaftsgüter Prof. Axel Ockenfels.
Im Sommersemester 2024 bot der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften unter der Leitung von Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia), eine zweitägige Exkursion nach Berlin und Potsdam für Regensburger Studierende mit besonderem Interesse am Öffentlichen Recht an.
Hier geht's zum ausführlichen Exkursionsbericht.
Ekkehard Schumann wurde am 28. Dezember 1931 in Leipzig geboren, wo er 1950 an der humanistischen Thomasschule das Abitur mit Bestnote ablegte. Die Aufnahme des Studiums an der Leipziger Universität wurde ihm gleichwohl versagt, da er gegenüber „besser Qualifizierten“ – gemeint waren Träger von SED- oder FDJ-Abzeichen – zurückzustehen hatte. Ekkehard Schumann gehörte bereits während seiner Schulzeit einer Widerstandsgruppe der Jungen Gemeinde der Evangelischen Kirche an. Ihr blieb er verbunden, nachdem er an der Westberliner Freien Universität das Studium der Philosophie, Altphilologie und Germanistik aufgenommen hatte. 1951 verbreitete er als junger Student vor dem Leipziger Hauptbahnhof gegen das kommunistische Regime gerichtete Flugblätter und wurde festgenommen, gefoltert und schließlich zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, "Boykotthetze“ getrieben und „durch Verbreitung tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes gefährdet zu haben“. Nach eineinhalbjähriger politischer Gefangenschaft – davon sechs Monate in Isolationseinzelhaft der Stasi – wurden Ekkehard Schumann und weitere Gefangene von Mitgliedern des „Befreiungskomitees für die Opfer Totalitärer Willkür“ unter Vorlage geschickt gefälschter Entlassungspapiere befreit (vgl. zum Ganzen Ekkehard Schumann, Zeugnis des Widerstands, Der Monat 1953, S. 454 ff.). Die Flucht nach Westberlin endete glücklich. Die Gefahr einer Entführung durch Agenten des MfS machte es ihm dennoch unmöglich, an die FU zurückzukehren, und führte ihn nach München an die LMU.
Das Erlebte war für Ekkehard Schumann Anlass, sich hochschulpolitisch zu engagieren und das Studium der Rechtswissenschaft aufzunehmen. In der Vorlesung begeisterte Leo Rosenberg ihn für das Prozessrecht. Nach Studienaufenthalten in Zürich, London und Ann Arbor und im Anschluss an die Erste juristische Staatsprüfung wurde er wissenschaftlicher Assistent von Rudolf Pohle in München, mit dem er die Leipziger Herkunft teilte. Die Doktoranden Ekkehard Schuman, Roman Herzog und Andreas Heldrich verband in diesen Jahren die Referendar- und Assistentenzeit
und intensiver wissenschaftlicher Austausch. Auf die Promotion 1961 folgte 1967 die Habilitation mit einer Schrift zum Thema „Prozessrecht und Methode“ für die Fächer Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie. Im unmittelbaren Anschluss wurde Ekkehard Schumann auf den Lehrstuhl für Prozessrecht und Bürgerliches Recht an der neu gegründeten Universität Regensburg berufen. Auch dort blieb er sich als „homo politicus“ (Max Stadler) treu.
Hervorhebung verdienen seine Tätigkeit als Landesvorsitzender des Hochschulverbandes und seine jahrzehntelange Mitgliedschaft im Bayerischen Senat, einem bis 1999 neben dem Bayerischen Landtag an der Landesgesetzgebung beteiligten Organ der Volksvertretung. Für sein politisches Engagement wurde Schumann mit dem Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland 1. Klasse und der Medaille der Bayerischen Staatsregierung ausgezeichnet. 1996 verlieh ihm die Universität Athen die Ehrendoktorwürde. Ekkehard Schumann war durch seinen Lehrer Rudolf Pohle in den wissenschaftlichen Austausch mit den griechischen Kollegen hineingewachsen und hatte ihn über Jahrzehnte fortgeführt und gepflegt. Als Hochschullehrer betreute er rund 80 Doktorandinnen und Doktoranden und verstand es, Wissenschaft und Praxis auf vielfältige Weise miteinander zu verbinden. Er war Strafverteidiger und Schiedsrichter. In zahlreichen Verfahren stand er dem Bayerischen Senat als Berater und Prozessvertreter zur Seite; eine jahrzehntelange Zusammenarbeit verbindet ihn mit namhaften Münchener Kanzleien.
Unserer Fakultät hielt Ekkehard Schumann trotz ehrenvoller Rufe an die Universitäten Hamburg und Augsburg bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2000 die Treue und versah für sie 1969/70 das Amt des Dekans in schwierigen Jahren, die von studentischen Unruhen geprägt waren.
Ekkehard Schumann zählt zu den bedeutenden und einflussreichen Rechtsgelehrten der Gegenwart. Die zu seinem 70. Geburtstag 2001 von Peter Gottwald und Herbert Roth herausgegebene Festschrift weist ihn als Prozessualisten mit national wie international größtem Ansehen aus. Zu den auffälligsten Kennzeichen seiner Arbeit zählt sicherlich die Verbindung des Zivilprozessrechts mit dem Verfassungsrecht. Den Kompetenzkonflikt zwischen Verfassungs- und Fachgerichtsbarkeit, den Ekkehard Schumann zum Thema seiner Dissertation gemacht hatte, löst das Bundesverfassungsgericht bekanntlich bis heute anhand der „Schumann’schen Formel“. Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums dieser Formel haben unsere Fakultät und die Regensburger Juristische Studiengesellschaft Ekkehard Schumann 2013 mit einem wissenschaftlichen Symposium geehrt, an dem über 150 Kolleginnen und Kollegen aus dem In- und Ausland teilnahmen.
Mit seiner jahrzehntelangen Mitarbeit am Stein/Jonas, dem Flaggschiff der Kommentarliteratur zum deutschen Zivilprozessrecht, hat er weitere Maßstäbe gesetzt. Als bis heute „unerreicht“ (Herbert Roth) muss seine „Einleitung“ zur 20. Auflage des Großkommentars aus dem Jahr 1979 gelten, mit der sich Ekkehard Schumann schon in frühen Jahren als der prozessuale Virtuose zwischen Tradition und Moderne ausgewiesen hatte, der er bis zu seinem Tode geblieben ist. Der Schaffensdrang und die Schaffenskraft des „Emeriten aus Lappersdorf“, wie er sich scherzhaft selbst gerne nannte, blieb ungebrochen, im Zivilprozessrecht gibt es kaum eine Grundfrage, der er sich nicht schon gewidmet hätte.
Die Fakultätspolitik zu verfolgen und an den aktuellen hochschulpolitischen Entwicklungen Anteil zu nehmen, war für Ekkehard Schumann ebenso selbstverständlich. Eine Fakultätsveranstaltung, eine Examensfeier oder ein Professorium in seiner Abwesenheit mag es in den vergangenen Jahren durchaus gegeben haben, aber sicher nicht ohne einen guten Grund. Doch konnte man Anzeichen dafür, auf die Tagespolitik an der Fakultät Einfluss nehmen zu wollen, bei Ekkehard Schumann vergeblich suchen. Es war stattdessen seine offene, zugewandte und humorvolle Art, die ihn als
Ansprechpartner und verlässlichen Ratgeber auszeichneten und für die er in seinem Kollegenkreis großes Ansehen genoss. Auch den Regensburger Studenten ist er als Veranstalter regelmäßiger Seminare weiterhin bestens bekannt gewesen. Seine Offenheit gegenüber den technischen Entwicklungen und sein Selbstverständnis, mit ihnen Schritt halten zu wollen, zeigen sich nicht zuletzt in seinen Lehrveranstaltungen, etwa zur Digitalisierung in der Justiz. Nicht rückblickend, sondern zukunftsgerichtet waren auch seine stark nachgefragten Seminare zum nationalsozialistischen Unrecht.
Ganz besonders lag Ekkehard Schumann aber der intensive fachliche und persönliche Austausch am Herzen. Den Rahmen hierfür bildeten regelmäßige und nicht selten auf seine Initiative hin stattfindende Abendessen beim „Lieblingsitaliener“ mit Familienangehörigen und Freunden und mit Kollegen und seinen Mitarbeitern. Dabei war es nicht zuletzt seiner integrativen Persönlichkeit zuzuschreiben, dass sich die an die Fakultät neu berufenen Kolleginnen und Kollegen in Regensburg rasch aufgenommen fühlen. Und es waren vor allem diese Zusammenkünfte, durch die wir neben dem Wissenschaftler und Hochschullehrer auch den Menschen Ekkehard
Schumann kennenlernen durften. Besonders dafür sind wir ihm dankbar.
Michael Heese und Tonio Walter zum 90. Geburtstag von Prof. Dr. Dr h.c. Ekkehard Schumann in JZ 2022, 27 (leicht gekürzt und angepasst durch Petra Fexer)
Zum Interview mit Herrn Prof. Ekkehard Schumann anlässlich seines 90. Geburtstags (Jahresbericht 2021, S. 2-4)
Der Präsident der Universität, Prof. Dr. Udo Hebel, hat unserer langjährigen Lehr-beauftragten Dr. Bettina Mielke im Beisein des Dekans der Fakultät für Rechtswissenschaft, Prof. Dr. Thorsten Kingreen, die Ernennungsurkunde zur Honorarprofessorin für "Rechtsinformatik und digitales Recht" überreicht.
Frau Prof. Mielke ist die erste Honorarprofessorin nicht nur in der Geschichte unserer Fakultät, sondern der gesamten Universität. Es wurde Zeit!
Wir freuen uns und gratulieren sehr herzlich!
Bastian Reinsch (Prof.in Dr. Anna Bernzen) und Felix Summerer (Lehrstuhl Prof. Dr. Michael Heese), beide Jurastudenten an der Universität Regensburg, errangen den Sieg beim ELSA Deutschland Moot Court 2024, einem renommierten Gerichtsimulationswettbewerb. In diesem Wettbewerb schlüpfen die Studierenden schon während ihres Studiums in die Rolle von Anwälten, um fiktive Mandanten in simulierten Rechtsfällen zu vertreten. Entscheidend für den Erfolg ist, die Richter durch überzeugende juristische Argumentation und souveränes Auftreten für sich zu gewinnen.
Nach seinem Erfolg beim Regensburger Lokalentscheid im Januar 2024 setzte sich das Regensburger Team beim Nationalentscheid in Berlin gegen zwölf andere Teams durch und erhielt besondere Anerkennung für seine herausragende Klageschrift. Im Bundesentscheid, dem Finale des Wettbewerbs, trafen sie am Freitag, den 28. Juni 2024, auf das Team der Universität Osnabrück.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie in der Pressemitteilung.
Mit etwa 200 Gästen aus Politik, Wissenschaft, Behörden, Gerichtsbarkeit, Unternehmen, Verbänden und Medien hat die Monopolkommission im Berliner Wirtschaftsministerium am 5. Juni 2024 ihren 50. Geburtstag gefeiert. Unter der Gesamtmoderation des Vorsitzenden Prof. Kühling haben spannende Referentinnen und Referenten aus den genannten Bereichen lebhaft über das Generalthema „Wettbewerb im Spannungsfeld von Industriepolitik und ökologischer Transformation“ diskutiert. Inspirierende Festvorträge hielten u.a. das bekannte Mitglied im Sachverständigenrat, die Nürnberger Ökonomin Veronika Grimm sowie der renommierte Kartellrechtler Rupprecht Podszun, der Kühling im Juli in die Monopolkommission folgen wird. Weitere Impulse kamen u.a. von den ehemaligen Vorsitzenden Justus Haucap (Uni Düsseldorf), Daniel Zimmer (Uni Bonn) und Achim Wambach (Präsident ZEW). Die Veranstaltung schloss mit einer Keynote von Wirtschaftsminister Habeck, der sich im Gespräch den Fragen von Kühling und Kommissionsmitglied Buchheim stellte.
In diesem Sommersemester dürfen wir wieder die neuen Studierenden an der Fakultät willkommen heißen. Studiendekanin Prof. Dr. Claudia Mayer und Dekan Prof. Dr. Thorsten Kingreen sowie Studiengangskoordinatorin Dr. Petra Fexer begrüßten unsere neuen Studierenden im Rahmen der Einführungstage.
Foto: Mareike Schroeder
Friedrich-Christian Schroeder wurde am 14. Juli 1936 in Güstrow in Mecklenburg geboren. Nach dem Krieg zog die Familie nach Lübeck, wo Schroeder 1955 das Abitur ablegte – am humanistischen Katharineum, wo vor ihm schon Thomas Mann und Gustav Radbruch zur Schule gegangen waren. Es folgten das Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, Berlin und München sowie 1959 das Erste juristische Staatsexamen, 1963 die Promotion, 1964 das Zweite Staatsexamen und 1968 die Habilitation, allesamt in München. Und noch 1968 erhielt Schroeder – 31 Jahre alt – einen Ruf an die gerade gegründete Universität Regensburg, der er bis zu seiner Emeritierung 2004 treu blieb, trotz Rufen an die Universitäten Kiel (1972), Hamburg (1977) und Tübingen (1988).
Schon 1958, also noch vor seinem Ersten Staatsexamen, hatte Schroeder, des Russischen kundig, eine Monografie zum Strafrecht der Sowjetunion veröffentlicht, 1960 folgte eine kommentierte Übersetzung des sowjetischen Strafgesetzbuchs. Schroeders Sprachkenntnisse und juristische Fähigkeiten hatten Reinhart Maurach, damals Direktor des Instituts für Ostrecht, schon auf ihn aufmerksam werden lassen, als er noch studierte, und 1961 wurde Schroeder Assistent an Maurachs Lehrstuhl (bis 1967). 1973 folgte er Maurach als Direktor des Instituts für Ostrecht nach, und auch Schroeders Lehrstuhl in Regensburg trug die Bezeichnung „für Strafrecht, Strafprozessrecht und Ostrecht“. Die Beschäftigung mit dem Recht Osteuropas und Russlands bildete denn auch zeitlebens einen Schwerpunkt in der wissenschaftlichen Tätigkeit Schroeders, zu der es unter anderem gehörte, im wissenschaftlichen Beirat sowohl des Freiburger Max-Planck-Instituts für (damals) ausländisches und internationales Strafrecht als auch der Bundeszentrale für politische Bildung mitzuwirken (ausführliche Angaben zu Werdegang, Ämtern, Funktionen und Veröffentlichungen finden sich hier: www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/strafrecht/walter/em-prof-dr-dres-h-c-schroeder/index.html). Eine Ehrendoktorwürde der Universität Wrocław (Breslau) war 1999 eine von zahlreichen Anerkennungen dieses Interesses und Engagements für das Recht östlich von Elbe und (ab 1990) Oder. 2010 kam eine Ehrendoktorwürde der Universität Huánuco hinzu (Peru).
Das wissenschaftliche Interesse und die Veröffentlichungen Schroeders waren allerdings von Anfang an weiter gespannt. Seine Dissertation, veröffentlicht mit dem Titel Der Täter hinter dem Täter, befasste sich mit einem Kernproblem des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs, der mittelbaren Täterschaft, und seine Habilitationsschrift galt einem Thema des Besonderen Teils, das waren die sogenannten Staatsschutzdelikte. Auch das renommierte Lehrbuch Reinhart Maurachs, das Schroeder fortführte, war eines zum Besonderen Teil. Im Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch wiederum kommentierte Schroeder Vorschriften des Allgemeinen Teils. Zum Strafprozessrecht veröffentlichte er 1993 ein Lehrbuch mit Folgeauflagen. Auch rechtsgeschichtlich war Schroeder von Beginn seiner Laufbahn an interessiert, namentlich mit Blick auf die in Regensburg 1532 verabschiedete Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. (Constitutio Criminalis Carolina). Insgesamt veröffentlichte er nicht weniger als dreißig Monografien und hunderte von Aufsätzen zu unterschiedlichsten rechtswissenschaftlichen Themen, zudem zahlreiche Beiträge in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Neben dem wissenschaftlichen Wirken stand stets das rechtspolitische, einmal durch die Mitwirkung als Berater und in Gremien, etwa als Mitglied einer Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages zur Aufarbeitung der Folgen der SED-Diktatur in den neuen Bundesländern; ferner durch eine Reihe rechtspolitischer Publikationen, etwa zur Reform des Sexualstrafrechts. Äußere Anerkennung von Schroeders wissenschaftlichem Werk und seiner rechtspolitischen Arbeit waren neben den schon genannten Ehrendoktorwürden 1989 das Bundesverdienstkreuz am Bande, 1998 das Bundesverdienstkreuz Erster Klasse, 2001 der Bayerische Verdienstorden und 2008 das Ehrenzeichen des Ministeriums der Justiz der Ukraine, wo Schroeder seit 2004 Gastvorlesungen gehalten hatte.
Bis ins hohe Alter setzte Schroeder seine publizistische Tätigkeit ebenso fort wie Lehrveranstaltungen in Form von Seminaren, und er nahm regen und freundlichen Anteil am Leben seiner Fakultät und jenes Lehrstuhls, den er dreieinhalb Jahrzehnte lang innegehabt hatte. Mit Friedrich-Christian Schroeders Tod am 26. März dieses Jahres verliert die Regensburger Fakultät für Rechtswissenschaft einen herausragenden Wissenschaftler und hochgeschätzten Kollegen; und nicht wenige ihrer Mitglieder verlieren einen Freund.
Prof. Kühling hat als Vorsitzender der Monopolkommission am 20. März 2024 den Abgeordneten des Bundestages im Wirtschaftsausschuss zur Novelle des Postgesetzes Rede und Antwort gestanden. In der Anhörung von Expertinnen und Experten hat er betont, dass der Ausbau der Privilegien der Deutschen Post AG (Umsatzsteuerbefreiung) den Wettbewerb im Briefmarkt gefährdet, der unbedingt geschützt werden muss. Ferner hat er sich gegen ein Subunternehmerverbot in der Paketbranche ausgesprochen und auf andere Ansätze des Beschäftigtenschutzes verwiesen.
Im Februar 2024 besuchte auf Einladung von Professor Rainer Arnold und Professor Alexander Graser Frau Professor Ledesma Narvaez aus Peru unsere Fakultät. Während ihres einmonatigen Aufenthalts nutzte die ehemalige Verfassungsrichterin und erste weibliche Präsidentin des Verfassungsgerichts (2019-2021) von Peru die Gelegenheit, in unseren Lesesälen zu ihrem aktuellen Forschungsthema „Die Beteiligung des Bürgers am politischen Entscheidungsprozess unter Berücksichtigung der deutschen Erinnerungskultur“ zu recherchieren.
Prof. Dr. Rainer Arnold, Prof. Dr. Professor Marianella Ledesma Narvaez, Prof. Dr. Ursula Regener (von links nach rechts), Foto: Lea Passmann
Die Professorin ist an mehreren Universitäten, hauptsächlich an der PUCP (Pontifícia Universidad Católica del Perú) tätig und hat an der ältesten Universität des Landes, der Universidad Nacional Mayor de San Marcos, promoviert. Ihr Vater hat als Führer der Linken du Senator in der Geschichte Perus eine wichtige Rolle gespielt.
Der Aufenthalt von Frau Ledesma Narvaez in Regensburg war auch für unsere Fakultät und die Universität Regensburg wertvoll: in einer Unterredung mit der Vizepräsidentin für Internationalisierung und Diversity, Professor Ursula Regener, wurde eine Kooperation und späterer Partnerschaft zwischen den beiden Universitäten beschlossen.
Nach seiner Eröffnungsrede, in der auch Herr Prof. Dr. Hartmann als neuer Lehrstuhlinhaber unserer Fakultät feierlich begrüßt wurde, führte der Dekan, Prof. Dr. Kingreen, gewandt durch das Programm. Dem Grußwort des Präsidenten der Universität Regensburg, Prof. Dr. Udo Hebel, folgte zu Beginn die Rede des Präsidenten des Landgerichts Regensburg, Dr. Clemens Prokop.
Die zwei männlichen Jahrgangsbesten, Herr David Linß und Herr Florian Stockinger, ließen in ihrer Absolventenrede humorvoll die zahlreich erschienenen Gäste der Fakultätsfeier an ihren nicht immer ganz einfachen Weg zum 1. Staatsexamen teilhaben. Im Anschluss daran erhielten nicht nur die 80 anwesenden erfolgreichen Absolvent:innen des Termins 2023/II feierlich ihre Abschlussurkunden überreicht, auch die zehn anwesenden frischgebackenen Doctores wurden durch Forschungsdekan Prof. Dr. Hellgardt auf der Bühne geehrt. Preise erhielten auf Seiten der Examensabsolvent:innen Frau Anna-Lena Hausleitner und Frau Katharina Philipp (JZ-Preis für die Jahrgangsbesten des Termins 2023/II) sowie Herr Nico Grochowina (Buchpreis des Dekans für großes Engagement in der Fachschaft oder USV). Auf Seiten der Doctores hatte Frau Dr. Anna Gmehling einen zusätzlichen Grund zur Freude: Ihr wurde für Ihre von Prof. Dr. Claudia Mayer betreute Dissertation „Der Ort der Eheschließung im deutschen Kollisionsrecht – Zugleich ein Beitrag zur Reform des Eheschließungskollisionsrechts“ von Dr. Anton Wiedemann der mit 1000 € dotierte Maria-Giovanna Cubeddu-Wiedemann-Preis verliehen. Die Maria Giovanna Cubeddu Wiedemann Stiftung vergibt diesen Preis alljährlich für die beste Promotion mit internationalem Bezug an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg. Kandidat:innen sind Promovenden, die ihre Promotion mit „summa cum laude“ abgeschlossen haben. Die alljährlich vom Alumniverein zur Verfügung gestellten Juratisbonapreise für besonders herausragende Leistungen von Doktorand:innen in Höhe von jeweils 200 Euro gingen dieses Mal an 5 Doctores: Frau Dr. Patricia Altenburger, Frau Dr. Marie Beyrich, Herr Dr. Victor Jouannaud, Frau Dr. Nina Kerstensteiner und Frau Dr. Anja Sollacher. Neben dem Vorschlag durch das betreuende Mitglied des Lehrkörpers ist für diese Auszeichnung ebenfalls eine Bewertung mit „summa cum laude“ in allen Gutachten und Prüfungsteilen Voraussetzung.
Auch Lehrende wurden im Rahmen der Feierlichkeit ausgezeichnet: Herr Prof. Dr. Kingreen erhielt für seine Vorlesung „Sozial- und Gesundheitsrecht I“ und Herr Dr. Drechsler für seine REX-Vorlesung „Vertiefung im Verwaltungsrecht“ jeweils den Lehrpreis der Fakultät für das WS 2023/24. Den musikalischen Rahmen der Feierlichkeit bildete das Trio von JazzyMotion, das in drei Stücken wieder leidenschaftlich von Herrn Prof. Dr. Tischbirek am Tenorsaxophon unterstützt wurde.
Im Anschluss an den offiziellen Teil der Feier hatten alle Beteiligten die Gelegenheit, bei dem vom Alumniverein Juratisbona gesponserten und von der Fachschaft organisierten kalten Buffet im Foyer des H24 der Universität Regensburg mit einem Glas Sekt oder einem Bier auf die Gefeierten anzustoßen.
Herzlichen Glückwunsch an unsere Absolvent:innen, Doctores und Preisträger:innen und vielen Dank an alle, die an der Organisation und dem reibungslosen Ablauf der Veranstaltung beteiligt waren!
(c) Fotostudio Daniel, Regensburg
Die Fakultät für Rechtswissenschaft lässt in jedem Semester den Großteil aller Lehrveranstaltungen von den Studierenden evaluieren. Dieses Mal wurde den Lehrenden im Rahmen der Fakultätsfeier ihre Urkunde für die "Beste Lehrveranstaltung" überreicht.
Im Wintersemester 2023/24 wurden Herr Professor Kingreen für seine Vorlesung „Sozial- und Gesundheitsrecht I“ und Herr Dr. Drechsler für seine REX-Vorlesung „Vertiefung im Verwaltungsrecht“ ausgezeichnet. Die Urkunde überreichte die Studiendekanin, Professor Mayer.
Ziel dieser Lehrevaluation ist es, die Qualität der Lehre stetig zu verbessern. Mehr Informationen zu der Lehrevaluation finden Sie hier.
(c) Fotostudio Daniel, Regensburg
Am Donnerstagabend, den 25. Januar 2024, fand im gut besuchten H 24 des Vielberth-Gebäudes der diesjährige Regensburger Lokalentscheid des ELSA-Deutschland Moot Court (EDMC) statt, bei dem die teilnehmenden Studierenden in die Rolle von Anwältinnen und Anwälten schlüpfen durten und vor einer dreiköpfigen Jury einen fiktiven Sachverhalt verhandelten.
Der Kläger (Herr K) wurde vertreten durch die Rechtsanwälte Lisa-Lou Eidenberg & Lilly Teichmann; für den Beklagten (Herr S) anwesend waren die Rechtsanwälte Bastian Reinsch & Felix Summerer. Die Richterbank und Jury war in diesem Jahr besetzt mit Prof. Dr. Claudia Mayer als Vorsitzende und RA Dr. Georg Graml sowie Ass. Jur. Nikolaus Schröder (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Heese) als Beisitzende.
In dem fiktiven Rechtsstreit ging es um den Verkauf eines (angeblichen) Original-Gemäldes von Berthe Morisot. Herr K hatte dieses Gemälde unter Beilage eines Gutachtens, das Berthe Morisot als Urheberin des Werks ansieht, an den Herrn S verkauft, der nach einiger Zeit die Echtheit des Gemäldes in Zweifel zog und schließlich außergerichtlich die Anfechtung des Vertrages insbesondere wegen arglistiger Täuschung sowie den Rücktritt vom Vertrag wegen Sachmangels erklärte und Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz forderte. Herr K erhob gegen Herrn S daraufhin Klage, mit der festgestellt werden sollte, dass Herr S weder einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises noch auf Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns hat. Die Beklagtenseite beantragte Klageabweisung und erhob gleichzeitig Widerklage u.a. gerichtet auf Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz. Nach einer spannenden Verhandlung, die einiges an prozessualen „Wendungen“ mit sich brachte (Erledigterklärung, Klageänderung, Prozessaufrechnung), und intensiven – wenn auch letztlich erfolglosen – Vergleichsverhandlungen, gab das Gericht der geänderten Klage im Wesentlichen statt und wies die Widerklage vollständig ab, weil es weder eine arglistige Täuschung seitens der Kläger noch einen Sachmangel des Gemäldes als erwiesen ansah.
Trotzdem war es für die Beklagten- und Widerklägerseite ein guter Tag: Bastian Reinsch & Felix Summerer haben den Regensburger Vorentscheid gewonnen; die beiden konnten die Jury vor allem durch ihre beeindruckende mündliche Verhandlungsführung überzeugen. Aber auch Lisa-Lou Eidenberg & Lilly Teichmann haben sich sehr gut geschlagen und der Jury die Entscheidung besonders schwer gemacht.
Für das Gewinnerteam geht es nun in die nächste Runde, wo sie auf Nationalebene gegen Teams anderer Fakultäten antreten werden. Sie haben dort die Möglichkeit, sich für das Finale am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu qualifizieren.
Bild: Elina Mayer
Text: Anna Gmehling
Prof. Kühling wurde gemäß Vorstandsbeschluss der gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung ab dem 1. Januar 2024 für weitere zwei Jahre als stimmberechtigtes Mitglied der gif-Mietspiegelkommission ernannt.