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2019

12. Dezember 2019 - Vierter Moot Court im Arbeitsrecht an der Universität Regensburg

Schriftsätze verfassen und die Positionen des Klägers oder Beklagten in einer mündlichen Verhandlung vortragen: Beim arbeitsrechtlichen Moot Court verhandelten elf Studentinnen und Studenten in diesem Jahr einen Fall um den Wechsel eines Amateurfußballtrainers von einer Herren- zu einer Damenmannschaft. Dass es dabei zu Problemen kam, lag auf der Hand: So lehnten ihn die Spielerinnen der neuen Mannschaft wegen seiner vermeintlich zu strengen Trainingsmethoden strikt ab; nur mit einer Trainerin könnten sie ihre Saisonziele erreichen. Nach dem Wechsel einiger böser E-Mails zwischen Trainer und Vereinsvorstand war der Rechtsstreit perfekt. In zwei Verhandlungen stritten deshalb je zwei studentische Teams darum, ob nun zwischen Trainer und Verein ein Vertrag zustande kam und ob dieser trotz zwischendurch ausgesprochener fristloser Kündigung weiterhin fortbestand.
Knapp 100 Zuschauer folgten am Abend des 12.12.2019 dem spannenden Schlagabtausch in zwei mündlichen Verhandlungen . Gemeinsam mit REGINA – dem REGensburger Individuel-len und Nachhaltigen Ausbildungszentrum – organisierte der Lehrstuhl Maschmann den ar-beitsrechtlichen Moot Court in diesem Jahr bereits zum vierten Mal. Der Direktor des Re-gensburger Arbeitsgerichts, Helmut Holzer, hatte im Vorfeld erneut eine umfangreiche Akte zu einem fiktiven Fall erstellt und die mündliche Verhandlung mit seinen beiden Beisitzern, Dr. Michael Städler und Christian Schindler, beide Richter am Arbeitsgericht Regensburg, geführt.
Zuvor hatten die vier Teams ihre Argumente in entsprechenden Schriftsätzen dargelegt. In individuellen Rhetoriktrainings gab ihnen REGINA-Experte Johannes Weber wertvolle Tipps für einen souveränen Auftritt vor Gericht. Dabei konnte der Ernstfall gleich in einer Probe-verhandlung geübt werden. So sind die an der Universität Regensburg angebotenen Moot Courts ein wichtiger Teil einer praxisnahen Ausbildung: Der Moot Court schult Kompetenzen wie Rhetorik, Verhandlungs- und Vernehmungstechnik sowie freie Rede und gibt erste Ein-blicke in die Anwaltstätigkeit.
Nach der umfassenden Einführung in den Sach- und Streitstand durch das Gericht konnten die Parteien sogleich ihr Können unter Beweis stellen. Wie in einer echten Verhandlung be-gründeten sie ihre Positionen und beantworteten Fragen dazu. Bevor die drei Richter nach den beiden einstündigen Verhandlungen ihr Urteil verkündeten, diskutierten die Zuschauer, Teilnehmer und Lehrstuhlmitarbeiter bei einem kleinen Imbiss und Umtrunk vor dem Hör-saal noch die Eigenheiten des Falles.
Der Jury fiel die Entscheidung recht schwer, hatten doch sich doch alle vier Teams in Schrift-satz und Verhandlung auf einem guten Niveau präsentiert. Die Vertreter des beklagten Ver-eins aus der ersten Verhandlungsrunde Christian Rambach, Martin Seitz und Luis Dietrich setzten sich am Ende als Sieger durch. Der Aufwand, den die Gerichtssimulation mit sich brachte, hat sich für alle Teilnehmer gelohnt: Sie konnten wertvolle Praxiserfahrungen sammeln und zugleich ihre juristischen Kenntnisse vertiefen. Auch 2020 wird es wieder Moot Courts im Arbeitsrecht geben. Geplant ist neben der Regensburger Veranstaltung ein bay-ernweiter Wettbewerb, der am Landesarbeitsgericht München ausgetragen werden soll.


5. Dezember 2019 - Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht im Jahr 2019

Beim Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht treffen sich in jedem Semester dreimal nicht nur Richter der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, Rechtsanwälte und Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, sondern auch Personalverantwortliche und Mitglieder der Belegschaftsvertretungen praktisch aller Unternehmen der Region – darunter BMW, Continental, Osram, Siemens, AUDI, Adidas, Krones – sowie interessierte Studenten. Mit stets etwa 100 Besuchern zählen die Vorträge zu den wichtigsten Weiterbildungsveranstaltungen der Fakultät. Der Lehrstuhl für Arbeitsrecht um Prof Dr. Frank Maschmann organisiert dazu jedes Jahr ein aktuelles und praxisnahes Programm.
Den ersten Vortrag im Jahr 2019 teilten sich Rüdiger Müller, Richter am Sozialgericht Regensburg und Rechtsanwalt Ralf Weinmann. Sie skizzierten die sozialrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Weil das einvernehmliche Ausscheiden von Mitarbeitern gravierende Folgen beim Bezug von Arbeitslosengeld haben kann, gaben sie dazu Gestaltungshinweise und stellten dar, wann Aufhebungsverträge, Eigenkündigungen, Befristungsabreden, gerichtliche Vergleiche und Urteile jeweils Sperrzeiten auslösen können.
Der Einsatz von Scheinselbstständigen kann Unternehmen teuer zu stehen kommen. Wie sich Beitrags- und Haftungsrisiken reduzieren lassen erörterte zu Beginn des Sommersemesters 2019 Stephan Rittweger, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht München, in seinem Vortrag zum Thema Scheinselbständigkeit aus sozialrechtlicher Sicht. Er stellte die Kriterien zur Abgrenzung von beitragspflichtiger Beschäftigung und sozialversicherungsfreier Selbständigkeit vor und zeigte, wie die Landessozialgerichte verschiedene Zweifelsfälle in der Praxis verorten.
Unter dem Titel „Evidenz statt Bauchgefühl: Big Data im HR-Bereich" zeigten Dr. Julian Huff, Geschäftsführer der functionHR GmbH, und Thomas Götz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Frank Maschmann, in ihrem gemeinsamen Vortrag mit welchen technischen Möglichkeiten es gelingt die richtigen Mitarbeiter zu finden, zu binden und gerecht zu entlohnen. Dazu ging Dr. Julian Huff zuerst darauf ein, wie Algorithmen überhaupt Verhaltensmuster erkennen und diese im HR-Bereich genutzt werden. Thomas Götz steckte sodann die rechtlichen Grenzen der zuvor genannten Methoden nach der Datenschutzgrundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz ab.
Die korrekte Eingruppierung einer Tätigkeit ist ein oft heikles Unterfangen. Im Juli erörterte Malte Creutzfeldt, Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. die Grundlagen von Ein- und Umgruppierungen. So führte er etwa aus, wonach sich die zu bewertende Arbeitseinheit bestimmt oder sich die Zuordnung zu einer bestimmten Tarifgruppe richtet, welche Beteiligungsrechte des Betriebsrats und welche Möglichkeiten zur gerichtlichen Überprüfung der Eingruppierung bestehen.
Infolge der Digitalisierung und Globalisierung ändert sich auch die chinesische Arbeitswelt rasant. Dr. Iris Duchetsmann stellte im November das Arbeitsrecht in China aus Praktikersicht dar. Die in China tätige Rechtsanwältin berichtete aus erster Hand und angereichert mit kurzweiligen Anekdoten überraschenden Details von den Eckdaten und Rahmenbedingungen, den Beschäftigungsformen- und bedingungen sowie der allgegenwärtigen Mitarbeiterüberwachung und beendete den Vortrag mit einem Ausblick auf weitere anstehende Entwicklungen.
Nach dem EuGH-Urteil zur Zeiterfassung ist das Arbeitszeitrecht wieder in Bewegung. Was gilt als Arbeitszeit? Wie ist sie zu erfassen? Wie ist sie zu vergüten? Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München a.D., beantwortete im letzten Vortrag des Jahres diese und andere aktuelle Fragen zum Arbeitszeitrecht. Er besprach unter anderem, ob Bereitschaftsdienste sowie Wege-, Reise- und Umkleidezeiten als Arbeitszeit zu sehen sind und wie die vom EuGH verlangte „objektive, verlässliche und zugängliche“ Zeiterfassung aussehen könnte.
Die Referate finden während der Vorlesungszeit an jedem ersten Donnerstag im Monat um 18 Uhr statt. Sie dauern etwa eine Stunde und schließen mit einer Diskussion, die im Anschluss bei einem kleinen Imbiss und Umtrunk gerne noch im persönlichen Gespräch weitergeführt werden kann. Rechtsanwälte können eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO erhalten. Willkommen sind natürlich auch die Studierenden, denen der Praktikerkreis die Gelegenheit gibt, arbeitsrechtliche Probleme zu vertiefen, die in den Vorlesungen und Übungen nur am Rande behandelt werden können. Die genauen Termine und Referenten sind auf der Homepage des Lehrstuhls von Prof. Dr. Frank Maschmann veröffentlicht.


21. November 2019 - Hauptrunde zum Linklaters Redewettstreit

„Bin ich eine Mörderin?“ – so lautete der Titel der ersten Rede des Abends. Gespannt blickten die rund 300 Zuschauer im H 24 des Vielberthgebäudes auf Jessika Lenitski aus Regensburg. Sie und sechs andere Studierende aus Passau, München, Erlangen und Regensburg traten bei der bayernweiten Hauptrunde des Linklaters Redewettstreits 2019 am 21. November in Regensburg an.  

Beim Linklaters Redewettstreit stellen sich Studierende bayerischer Jurafakultäten einem rhetorischen Kräftemessen. Das juristische Ausbildungszentrum REGINA organisiert diese praxisorientierte Vermittlungsform juristischer Schlüsselqualifikationen einmal jährlich auf dem Campus der Universität Regensburg. Namensgeber und Sponsor der Veranstaltung ist die Wirtschaftskanzlei Linklaters.

Nachdem sich Jessika Lenitski in ihrer Rede die Frage selbst beantwortete – nein, trotz ihrer Zeit in der Bundeswehr sei sie keine Mörderin, nur, weil sie in Uniform an einer Ampel wartete – folgte eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Themen, die die einzelnen
Redner aufgriffen. Tabea Schwaiger aus München warf die Frage auf, ob das Ehegattensplitting in der jetzigen Form noch zeitgemäß sei und nicht andere Familienkonzepte dadurch zu stark benachteiligt würden. Manuel Merz aus Passau fokussierte sich in seiner Rede auf die Unabhängigkeit der Justiz, warf einen kritischen Blick auf die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft und fragte sich: „wer richtet uns?“. Ein eher unbekanntes Grundrecht beleuchtete Tobias Ostner aus München, indem er Anwendungsperspektiven des Art. 18 GG unter Berücksichtigung seiner strittigen Einordnung vorstellte. Anschließend hielt Maximilian Ehmann von der  Universität Erlangen-Nürnberg ein flammendes Plädoyer für die Organspende in  seiner Rede: „Vom Sterben und Leben“. Alina Almer aus Passau forderte im Hinblick  auf einen besseren Schutz vor Rechtsextremisten eine striktere Überprüfung von  Waffenbesitzern, zum Beispiel in Form einer Regelabfrage beim Verfassungsschutz bei Beantragung eines Waffenscheins. Abschließend hielt Georg Freiß aus Regensburg ein Plädoyer für mehr Rechtsphilosophie.

Bei dieser Themenvielfalt fiel es der Jury, die aus Dr. Ruprecht Freiherr von Maltzahn (Managing Associate bei der Wirtschaftskanzlei Linklaters), Dr. Timo Engelhardt (Partner bei der Wirtschaftskanzlei Linklaters) und Dagmar Unrecht (Redakteurin bei der Mittelbayerischen Zeitung), bestand, schwer, die Sieger der ersten Runde zu ermitteln. Letztlich zogen Georg Freiß, Alina Almer, Maximilian Ehmann und Tobias Ostner in die zweite Runde ein. In dieser Runde wurde über die Frage „Klimakrise: Brauchen wir eine Änderung des Grundgesetzes?“ diskutiert, wobei die Pro- und
Contra-Positionen unter den Teilnehmern ausgelost wurden.

Die Jury der zweiten Runde, die aus Dr. Bettina Mielke (vorsitzende Richterin am Landgericht Regensburg), Dr. Timo Engelhardt und Dagmar Unrecht bestand, kürte Tobias Ostner als Sieger des Redewettstreits, der sich über ein Preisgeld in Höhe von 500 € freuen durfte. Zweiter wurde Georg Freiß, der 300 € gewann. Die symbolische Bronzemedaille erreichte Alina Almer, die ein Preisgeld von 200 € entgegennehmen durfte.

Der Abend wurde durch Brezen in Paragraphenform, Obst- und Käsespieße und Kanapees kulinarisch abgerundet.



4. November 2019 - Vorrunde zum Linklaters Redewettstreit

Herzlichen Glückwunsch an Jessika Lenitski und Georg Freiß, die heute die Vorrundedes Linklaters Redewettstreits gewonnen haben und daher unsere Fakultät bei der bayernweiten Hauptrunde vertreten werden. Jeder Teilnehmer hielt in der Vorrunde eine fünfminütige vorbereitete Rede über ein selbst gewähltes juristisches Thema. Eine Jury kürte die zwei besten Kandidaten, die dann die Regensburger Fakultät in der bayernweiten Hauptrunde vertreten. Nach den Vorträgen erhielten alle Teilnehmer fachliche und rhetorische Rückmeldungen von der Jury. Die beiden ausgewählten Regensburger Kandidaten haben die Möglichkeit, in der Vorbereitung auf die bayernweite Hauptrunde an einem individuellen Rhetorikcoaching mit dem REGINA-Dozenten Johannes Weber teilzunehmen.

Die Hauptrunde findet öffentlich am 21.11.2019 um 18 Uhr im H 24 (Vielberth-Gebäude) statt. Wir freuen uns über viele Zuschauer - in der Pause wird es auch einen Empfang mit Getränken und Imbiss geben!



7. Oktober 2019 - Begrüßung der neuen Studierenden

Auch zu diesem Wintersemester dürfen wir wieder eine große Zahl an neuen Studierenden an der Fakultät willkommen heißen. Prof. Dr. Martin Löhnig begrüßte im Rahmen der Einführungstage als Dekan die neuen mehr als 450 Erstsemester. Im Anschluss entstand das folgende, fast schon traditionelle, Gruppenfoto.


Praktische Übung im Strafprozess

Den Studenten zu ermöglichen, schon im Studium in die prozessualen Rollen des Richters, des Staatsanwalts und des Verteidigers zu schlüpfen – dieses Ziel verfolgt die Simulation Strafprozess. Diese Kooperation zwischen Prof. Dr. Jan Bockemühl und dem Ausbildungszentrum REGINA wurde 2019 bereits zum vierten Mal angeboten.
Zu einem ersten Termin im Mai fanden sich die Studenten in den Räumen der Kanzlei Bockemühl & Fischer ein. Im Rahmen einer inhaltlichen Einführung vermittelte Professor Bockemühl strafprozessuale Grundlagen. Im Anschluss gab Johannes Weber (REGINA) rhetorische Tipps zum Auftreten vor Gericht, zur Vernehmung und zum Plädoyer. Nachdem die Teams (Gericht/Staatsanwaltschaft/Verteidigung) eingeteilt worden waren, erhielten die Teilnehmer dann Akten mit zwei Originalfällen und konnten mit der Aufarbeitung der Fälle beginnen. Bis zu den Hauptverhandlungsterminen am 24. und 25. Juni blieb so genug Zeit, sich ausführlich vorzubereiten und die notwendigen Schriftsätze anzufertigen.
Die Hauptverhandlung fand dieses Jahr umrahmt vom bayerischen Wald auf einer Hütte im niederbayerischen Schwarzach statt. Nach der Ankunft gab es ein kurzes Briefing durch die beiden Dozenten und sodann wurde gleich mit der ersten Gerichtsverhandlung, einem Diebstahlsfall in einem Supermarkt, begonnen. Der zweite Fall, bei dem das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln angeklagt war, wurde noch am Abend des ersten Tages vorbesprochen, sodass die Teilnehmer beim gemeinsamen Abendessen sowohl über das erste Urteil als auch über den anstehenden zweiten Prozess diskutieren konnten.
Um den Lerneffekt für die Teilnehmer zu erhöhen, wurden die Verhandlungen an geeigneten Stellen immer wieder unterbrochen, um gezieltes Feedback und Verbesserungsvorschläge geben zu können. Dabei ging Professor Bockemühl besonders auf die prozessualen und materiellrechtlichen Aspekte ein, während sich Johannes Weber vor allem auf die rhetorischen Punkte konzentrierte.
Damit kombiniert die Lehrveranstaltung zwei wichtige Disziplinen für das spätere juristische Arbeiten und liefert gemäß dem Prinzip learning by doing einen Einblick in die juristische Praxis. Durch kleine Gruppen und persönliches Feedback eröffnet diese Lehrveranstaltung den Studenten in schöner Atmosphäre eine gelungene Abwechslung zum universitären Alltag.
Darüber hinaus durften sich auch alle Teilnehmer über eine großzügige Buchspende des Carl-Heymanns-Verlags in Form des „StPO Kommentar zur Strafprozessordnung“ von Satzger/Schluckebier freuen.



10. Juli 2019 - Regensburger Firmenlauf

Auch im Jahr 2019 nahm unsere Fakultät mit einem großen Team am Regensburger Firmenlauf teil. Erfreulicherweise waren die Ergebnisse beachtlich: Unser bestes Herrenteam wurde von 313 Teams 49. und das Damenteam von 198 Teams 14. Aber was das allerwichtigste ist, ALLE unsere Läufer haben das Ziel erreicht. Herr Prof. Walter erreichte von 1517 gestarteten Männern den hervorragenden 37. Platz.

2019 09 10-firmenlauf Prof

Auch vier unserer Lehrstuhlinhaber waren mit dabei. Prof. Dr. Tonio Walter, Prof. Dr. Michael Heese, Prof. Dr. Claudia Mayer und Prof. Dr. Christoph Althammer.


19. Juni 2019 - Fußballspiel der Fakultät gegen die Fachschaft Jura

Die (1980 gegründete) Fußballmannschaft der Juristischen Fakultät traf am 19. Juni 2019 im Stadion der Universität zum jährlichen Traditionsspiel auf eine (neu formierte) Auswahl der Jurastudenten. Das Spiel endete nach ehrgeizigem, aber fairem Kampf 3:0. Anschließend lud die Fachschaft zum Grillabend auf fakultätsnahem Terrain ein.


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