Die Frauenbeauftragte der Fakultät und ihre Stellvertreterin sind für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen die persönlichen Ansprechpartnerinnen bei Fragen rund um Information, Beratung und Unterstützung bezüglich frauenspezifischer und karrierefördernde Belange sowie rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Frauenbeauftragte achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Art. 4 I 2 BayHSchG.
Frauenbeauftragte der Fakultät für Rechtswissenschaft
Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie
Mail: katrin.gierhake@ur.de
Sekretariat:
Gebäude RW (L) 0.21
Postfach 93040 Regensburg
Tel.: 0941 943 - 2622
Stellvertretende Frauenbeauftragte:
wiss. Mitarbeiterin Lst. Prof. Eckhoff
Gebäude RW(L), Zi. 2.15
Telefon: 0941 943-2663
E-Mail: anna.gottwald@ur.de
Weitere Informationen und eine Liste weiterer Ansprechpartnerinnen finden Sie auf der Homepage der Koordinationsstelle Chancengleichheit & Familie der Universität: www.ur.de/chancengleichheit
... finden Sie auf den Internetseiten der Koordinationsstelle Chancengleichheit & Familie.
Wollen Sie den Newsletter Chancengleichheit.UR bekommen? Dann melden Sie sich hier per E-Mail an: chancengleichheit@ur.de
Nähere Informationen erhalten Sie hier (-->)
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Einmal pro Jahr können im Rahmen des Bayerischen Programms zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre Stipendien für Nachwuchswissenschaftlerinnen vergeben werden. Folgende Stipendienarten stehen zur Verfügung:
Die Anträge dazu werden zu einem rechtzeitig ausgeschriebenen Termin bei den Fakultätsfrauenbeauftragten eingereicht. Ein fakultätsinternes Gremium entscheidet über die Reihung der Anträge. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch ein zentrales Gremium unter Vorsitz der die Universitätsfrauenbeauftragten.
Bitte nehmen Sie bei Interesse rechtzeitig mit der Fakultätsfrauenbeauftragten Kontakt auf!
Mehr dazu, insbesondere Details und Termine finden Sie hier ...
Die Frauenbeauftragte der Fakultät für Rechtswissenschaft möchte Doktorandinnen und Habilitandinnen ausdrücklich auf Förderungsmöglichkeiten aus dem sog. „Finanziellen Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung“ aufmerksam machen.
Mit den Mitteln aus dem FAS kann grundsätzlich alles gefördert werden, was eine wissenschaftliche Karriere unterstützt.
Konkret fällt darunter, die finanzielle Förderung von ...
Möglich ist eine Förderung grundsätzlich mit bis zu 500 €, ggf. auch mehr.
Bei weiteren Fragen rund um die Fördermöglichkeiten wenden Sie sich bitte an die Frauenbeauftragten.
Antrag zur Förderung
Für eine Förderung füllen Sie bitten den Antrag zur Förderung aus und senden diesen zusammen mit den weiteren benötigten Unterlagen per Mail ein.
- weitere benötigte Unterlagen bei einem Antrag auf Reisekostenerstattung:
Dienstreiseantrag (vor der Reise, nur bei Beschäftigten der Universität), Antrag auf Erstattung der Reisekosten (nur Beschäftigte der Universtität), sämtliche Belege im Original (Tickets, Hotelrechnungen, Tagungsgebühren etc.)
- weitere benötigte Unterlagen bei einem Antrag auf Druckkostenzuschuss zur Dissertation (Antrag erst nach Drucklegung möglich):
Verlagsvertrag, Rechnung, Überweisungsbeleg, Promotionsurkunde (oder Bestätigung vom Prüfungssekretariat, Frau Robl)
- weitere benötigte Unterlagen bei allen weiteren Anträgen (z.B. Kopierkosten):
Rechnungen und Quittungen im Original
Am 9. November 2016 hat der Fakultätsrat ein Gleichstellungskonzept für die Fakultät beschlossen.
Hier können Sie den vollständigen Text des Gleichstellungskonzepts der Fakultät für Rechtswissenschaft abrufen.