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Antidiskriminierung & Konfliktbewältigung

Diskriminierungen, egal ob wegen des Alters, persönlicher Verpflichtungen, einer Behinderung, wegen chronischer Krankheiten, wegen der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Identität, werden an der UR nicht toleriert. Wir orientieren uns dabei an der Rechtsauffassung des AGG.

Laut AGG kommt es auf das Vorliegen tatsächlicher Merkmale für die Feststellung einer Diskriminierung nicht an, vielmehr reicht es, dass die diskriminierende Person die benachteiligte Person einer Kategorie zuordnet, mit der diese sich nicht zwangsläufig identifiziert (§ 7 Abs. 1). Zentral für Diskriminierungen, auf die das AGG reagiert, sind Zuordnungen von Menschen zu bestimmten Gruppen und damit verbundene Zuschreibungen (diskriminierende Kategorisierungen). Das AGG (§ 3) schützt hier vor unmittelbaren Diskriminierungen, die ausdrücklich an eine geschützte Kategorie anknüpfen, und mittelbaren Diskriminierungen, also nur scheinbar neutralen Regelungen, die aber faktisch Personen wegen einer AGG-Kategorie in besonderer Weise benachteiligen können. Auch Mehrfachdiskriminierungen stellt das AGG unter Rechtsschutz (§ 4) Belästigungen und sexuelle Belästigungen subsumiert das AGG unter Diskriminierungen (§ 3). Liegen ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen vor, hat der/die Mitarbeiter*in ein Beschwerderecht (§ 13). Der Arbeitgeber muss dann gegen die Beschäftigten, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, die geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung ergreifen (§ 12 AGG).

Der Umgang mit Diskriminierung ist an der UR durch einen Konfliktleitfaden transparent geregelt, der Vertreter*innen aller Statusgruppen mit den für sie relevanten Beratungsstellen, Beschwerde- und Schlichtungsverfahren bekannt macht.


Beratungsangebote der UR

Die Antidiskriminierungsstelle der UR stellt Ihnen die Akteur*innen der UR rund um das Thema Diversity vor - mehr...

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:

E-Mail: antidiskriminierung@ur.de

Telefon: 0941 943-2364


Anlaufstellen bei Diskriminierung, sexueller Belästigung & Konflikten

Für Studierende:

Für das wissenschaftliche und künstlerische Personal in Forschung und Lehre:

Für das nichtwissenschaftliche Personal in Verwaltung und Technik:


Handlungsleitfaden zum Umgang mit Diskriminierung, sexueller Belästigung & Konflikten

Gemäß ihrem Leitbild legt die Universität Regensburg größten Wert darauf, dass die Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Universität beachtet und respektiert werden. Mit diesem Handlungsleitfaden möchte sie die hierfür nötigen Grundsätze erläutern, möglichen Verstößen vorbeugen und Lösungswege für Grenzüberschreitungen und Konflikte in Fällen von Diskriminierung, sexueller Belästigung, Mobbing, Cybermobbing und Stalking aufzeigen. Gleichzeitig ist ihr daran gelegen, strukturell bedingte Konfliktherde und Defizite zu erkennen und zu beheben.

Der Handlungsleitfaden wurde im Juli 2018 von der Universitätsleitung beschlossen und mit Unterschrift des Präsidenten im Kraft gesetzt. Eine Überarbeitung erfolgte zum 23.3.2020 und zum 1.1.2023.

UR | Handlungsleitfaden zum Umgang mit Diskriminierung, sexueller Belästigung und Konflikten an der Universität Regensburg vom 01.01.2023 (PDF-Datei)


Diskriminierung

Diskriminierungen, egal ob wegen des Alters, einer Behinderung, wegen chronischer Krankheiten, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Identität oder aus anderen Gründen werden an der Universität Regensburg nicht toleriert.

Hier finden Sie an der UR Unterstützung und Hilfe ...

Die Handlungsleitfaden zum Umgang mit Konflikten & Diskriminierungen bietet für alle Personengruppen an der Universität die Orientierung über ein strukturiertes Vorgehen zu Information und Beratung und zu Beschwerdewegen.


Darüber hinaus finden Sie bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für alle Fälle der Diskriminierung oder sexuellen Belästigung Beratung und Sie finden dort auch umfassende Informationssammlungen und Publikationen ...


Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung beginnt dort, wo signalisierte Grenzen überschritten werden (vgl. §3 Abs. 4 AGG), und wird an der UR nicht toleriert.


An der UR

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz ...

Hilfe & Beratung außerhalb der UR und für akute Notfälle

  • 110 - allgemeiner Notruf bei akuter Gefahr, der Sie direkt mit einer regionalen Einsatzstelle der Polizei verbindet
  • Polizei Regensburg: 0941 506-0
  • Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer des Polizeipräsidiums Oberpfalz | link auf www.polizei.bayern.de 

Mobbing

Cybermobbing


Stalking


  1. Universität

Diversity & Antidiskriminierung