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Lehre im Völkerrecht

Ab Wintersemester 2019/20 wird das Völkerrecht überwiegend in englischer Sprache gelehrt. Dazu wird der folgende Überblick demnächst aktualisiert. Der Flyer zum neu gestalteten Schwerpunktbereich European and International Law gibt Ihnen schon jetzt einen Überblick.

I. Überblick

II. Vorlesung Recht der Internationalen Beziehungen

III. Vorlesung Europäischer Menschenrechtsschutz

IV. Seminare

V. Völkerrecht in Bachelor- und Masterstudiengängen


I. Überblick

An der Universität Regensburg werden zwei Vorlesungen zum Völkerrecht angeboten: Die Vorlesung zum Recht der Internationalen Beziehungen/Law of International Relations mit ergänzender Konversationsübung (2 + 1 SWS) sowie die Vorlesung zur Europäischen Menschenrechtskonvention/European Convention on Human Rights (2 SWS). Hinzu kommen international ausgerichtete Lehrveranstaltungen von Prof. Dr. Alexander Graser und namentlich seine Vorlesung zum transnationalen Menschenrechtsschutz. Damit wird ein breites Lehrangebot im Völkerrecht mit einem Schwerpunkt im internationalen Menschenrechtsschutz geboten.

Mit entsprechenden Vorkenntnissen können Sie ein Seminar zum Völkerrecht besuchen.

Die Veranstaltungen können auch im Rahmen von Bachelor- und Masterstudiengängen belegt werden.

Studierende der Schwerpunktbereiche Gesundheits-, Sozial- und Migrationsrecht, Recht der Informationsgesellschaft sowie Familien- und Erbrecht können ausgewählte Vorlesungseinheiten der Vorlesung zum Europäischen Menschenrechtsschutz besuchen.

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II. Vorlesung Recht der internationalen Beziehungen/Law of International Relations mit Konversationsübung

Die Vorlesung zum Recht der internationalen Beziehung umfasst namentlich das Recht der diplomatischen Beziehungen, Gewaltverbot und Selbstverteidigung, Friedenssicherung im Rahmen der Vereinten Nationen sowie die internationale Gerichtsbarkeit. Diese Vorlesung im Umfang von zwei Semesterwochenstunden wird im Wintersemester angeboten.

Als Textsammlung genügt für diese Veranstaltung: Völkerrechtliche Verträge, hrsg. von Albrecht Randelzhofer (Beck-dtv) oder Völker- und Europarecht, hrsg. von Rolf Schwartmann (Textbuch Deutsches Recht, C.F. Müller) oder Sartorius II.

Die Vorlesung wird durch eine Konversationsübung im Umfang von zwei Semesterwochenstunden ergänzt. Ihr Schwerpunkt liegt auf den völkerrechtlichen Grundlagen, die für ein eigenständiges Arbeiten im Völkerrecht unerlässlich sind. Dies sind vor allem die völkerrechtlichen Rechtsquellenlehre mit dem Völkervertragsrecht und Völkergewohnheitsrecht sowie dem Recht der Staatenverantwortlichkeit. Zugleich führt das Kolloquium an Techniken wissenschaftlichen Arbeitens heran und bereitet damit auf Seminar und Studienarbeit vor.

Die Vorlesungen kann ohne Konversationsübung gehört werden. Die Konversationsübung kann jedoch nur parallel zur Vorlesung besucht werden.

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III. Vorlesung European Convention on Human Rights

Deutschland ist ebenso wie die übrigen 46 Mitgliedsstaaten des Europarats von Aserbaidschan bis Zypern, von Island bis zur Türkei und von Portugal bis Russland an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gebunden, über deren Einhaltung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wacht. Dieses gesamteuropäische Menschenrechtsschutzsystem steht im Zentrum der Vorlesung. Dabei werden ausgewählte Rechte vertieft behandelt. Außerdem widmet sich die Vorlesung dem Grundrechtsschutz in der Europäischen Union.

In den Schwerpunktbereichen Recht der Informationsgesellschaft, Familien- und Erbrecht sowie Gesundheits- und Medizinrecht können fakultativ ausgewählte Vorlesungseinheiten besucht werden. Die entsprechenden Empfehlungen finden Sie in den Vorlesungsmaterialien, die zu Vorlesungsbeginn in GRIPS online gestellt werden.

Erforderlich ist eine Textsammlung, die insb. die EMRK sowie die Europäische Grundrechtecharta enthält, also z.B. Grundgesetz (Beck-Texte im dtv); Basistexte Öffentliches Recht (Beck-Texte im dtv), Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland (Textbuch Deutsches Recht), oder Völker- und Europarecht (Textbuch Deutsches Recht).

Die Vorlesung zum Europäischen Menschenrechtsschutz jeweils im Sommersemester angeboten.

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IV. Seminare

Grundsätzlich wird in jedem Semester ein völkerrechtliches Seminar angeboten, das sowohl dem Schwerpunkt „Recht der Informationsgesellschaft“ als auch dem Schwerpunkt „Europäisches und internationales Recht“ zugeordnet ist. Aktuelle Seminarankündigungen finden Sie hier.

Wer seine Studienarbeit im Völkerrecht anfertigen möchte, sollte bedenken, dass ein großer Teil der verfügbaren Literatur englischsprachig ist und dass viele Dokumente ebenfalls nur in englischer oder teilweise auch französischer Sprache verfügbar sind. Es werden aber nur Themen vergeben, die sich theoretisch auch ohne fremdsprachige Quellen behandeln lassen.

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V. Völkerrecht in Bachelor- und Masterstudiengängen

Die völkerrechtlichen Veranstaltungen können auch in zahlreichen Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität, im Nebenfach sowie im zweiten Hauptfach Öffentliches Recht belegt werden.

Die Vorlesungen und die begleitende Konversationsübungen können ohne juristische Vorkenntnisse besucht werden. Es wird eine Abschlussklausur angeboten. Sie können zwischen einer 60-minütigen Abschlussklausur, die nur die Vorlesung abdeckt, und einer 75-minütigen Abschlussklausur, die Vorlesung und begleitende Konversationsübung abdeckt, wählen. Soweit die Anmeldung nicht über Flexnow erfolgt, müssen Sie sich, wenn sie die Abschlussklausur mitschreiben wollen, in einer der ersten Vorlesungsstunden in eine Liste eintragen. Eine weitere Anmeldung ist nicht erforderlich.

Im Seminar werden juristische Vorkenntnisse vorausgesetzt. Sie sollten vor der Seminarteilnahme nach Möglichkeit auch an der vorlesungsbegleitenden Konversationsübung teilgenommen haben. Die Anmeldung erfolgt beim Dozenten; gerne per E-Mail. Die Jurastudierenden mit Abschluss Erste Juristische Prüfung erhalten ihr Thema für Referat und Seminararbeit bereits vor Vorlesungsende und bereiten ihre Arbeit in der vorlesungsfreien Zeit vor. Nach Maßgabe der freien Plätze können Sie sich aber auch noch in der vorlesungsfreien Zeit oder zu Vorlesungsbeginn anmelden.

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  1. FAKULTÄT FÜR RECHTSWISSENSCHAFT
  2. version française

Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht

Prof. Dr.

Robert Uerpmann-Wittzack, Maîtrise en droit

Portrait von Robert Uerpmann-Wittzack

Sekretariat

Elzbieta Bomastyk
Gebäude RWL, Zi. 2.12
Telefon 0941 943-2659
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