Die Zulassungsbedingungen in Studienfächern mit Eignungsfeststellungsprüfung sind individuell unterschiedlich in den Satzungen der jeweiligen Fächer geregelt. Da diese Studienfächer generell nicht zulassungsbeschränkt sind, finden hier auch keinerlei (Vorab-)Quotenregelungen Anwendung. Jedoch kann auch im Rahmen von Eignungsfestellungsprüfungen Nachteilsausgleich gewährt werden, solange dadurch die fachlichen Anforderungen nicht verringert werden.
Als von einer chronischen Erkrankung oder Behinderung Betroffene(r) macht es in Zulassungsfragen hinsichtlich der Notwendigkeit eines Nachteilsausgleichs daher Sinn, sich in diesen Studienfächern direkt mit dem angegebenen Ansprechpartner des Instituts in Verbindung zu setzen und mit ihm gemeinsam nach einer vertretbaren und fairen Lösung zu suchen.
In Fragen der beeinträchtigungsspezifischen Beratung, Begleitung oder bei auftauchenden Problemen wenden Sie sich jederzeit gerne auch an uns (Ansprechpartner).
Einen allgemeinen Überblick zum Bereich der Eignungsfeststellungsprüfungen in verschiedenen Studiengängen finden Sie auf den Internetseiten der Zentralen Studienberatung unter http://www.uni-regensburg.de/studium/zentrale-studienberatung/infomaterial/eignungsverfahren/index.html.