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Weiterführende Studiengänge

Voraussetzung für die Zulassung zu einem Master-Studiengang an der Universität Regensburg ist mindestens ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) sowie grundsätzlich die erfolgreichreiche Teilnahme an einem fachspezifischen Eignungsverfahren.

Sonderanträge für Studieninteressierte mit Beeinträchtigung, wie sie bei der Zulassung zu grundständigen Studiengängen gestellt werden können, gibt es im Zusammenhang mit der Master-Zulassung derzeit leider nicht.


  1. Studium

Studieren mit Beeinträchtigung

Eine sehbehinderte Studentin mit Blindenstock wird von zwei sehenden Studentinnen durch das Zentrale Hörsaalgebäude begleitet

Kontakt

Prof. Dr. Bernhard Rauh
Gebäude Sedanstraße, Zi. 103
Telefon 0941 943-7661
Sprechzeiten: nach Vereinbarung