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Anträge

Antrag auf Einbuchung von Sprachkenntnissen

Spätestens zum Ende des 6. Fachsemesters müssen Sie die Nachweise der in der Prüfungsordnung genannten Sprachkenntnisse beim Prüfungssekretariat einreichen. Verwenden Sie hierfür bitte folgenden Antrag: 

Antrag auf Einbuchung von Sprachkenntnissen

Bitte kopieren Sie die Scheine und legen Kopie und Original samt ausgefülltem Antrag bei uns vor. Dies sollte persönlich geschehen, damit Sie Ihre Originalscheine nach Abgleich mit den Kopien gleich wieder mitgeben können.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich zu erscheinen, können Sie die vollständigen Unterlagen (= Antrag, Originalschein und Kopie) auch per Post schicken oder diese in den Briefkasten vor der PT-Bibliothek neben Zimmer PT 1.1.1c einwerfen. Die Originalscheine werden Ihnen dann spätestens mit dem Abschlusszeugnis zurückgegeben.


Antrag auf Anerkennung (extern UR)

Hier wird unterschieden zwischen der Anerkennung von Leistungen aus dem Inland und dem Ausland. Wählen Sie daher bitte den für Sie zutreffenden Antrag: 

Der Antrag muss vollständig und verständlich ausgefüllt und vom Fachvertreter/Modulverantwortlichen unterschrieben und gestempelt werden. Beachten Sie bitte, dass die konkrete Modulbezeichnung samt -Nr. und Position mit angegeben wird!

Wichtig:

  • Die Modulposition, für die Sie die Anerkennung beantragen, darf noch nicht belegt sein.

Diesen Antrag (im Original!) samt Bestätigungen/Leistungsnachweise (in Kopie) können Sie per Post an uns schicken oder in den Briefkasten vor der PT-Bibliothek neben Zimmer PT 1.1.1c werfen.


Antrag auf Anerkennung eines Attestes

Sollte es Ihnen krankheitsbedingt nicht möglich sein, an einer Prüfung teilzunehmen, müssen Sie unverzüglich ein ordnungsgemäßes Attest im Original (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung!) und folgenden Antrag bei uns einreichen:

Antrag auf Anerkennung eines Attestes

Wichtig: 

  • Die inhaltlichen Anforderungen an ein Attest entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
  • Erfüllt Ihr Attest nicht die dort genannten Anforderungen, kann dieses nicht anerkannt werden. In diesem Fall würde die Prüfung mit "5,0 (Versäumnis)" bewertet werden.
  • Bei Anerkennung der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit wird in FlexNow spätestens 2 Werktage nach Eingang "Anerkannte Krankheit (Attest)" eingetragen. Diesbezüglich erhalten Sie dann eine Benachrichtigung via E-Mail.

Diesen Antrag samt Attest können Sie per Post an uns schicken oder in den Briefkasten vor der PT-Bibliothek neben Zimmer PT 1.1.1c werfen.


Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses

Wenn die im Antrag genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie den

Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses

bei uns einreichen.

Sofern Sie mehrere studienbezogene Auslandsaufenthalte hatten, reichen Sie Seite 2 des Antrages bitte dementsprechend mehrfach ein. Beachten Sie, dass dies nur die Auslandsaufenthalte betrifft, deren Leistungen in Ihrem Studium (FlexNow) anerkannt wurden!

Weitere Hinweise zum Zeugnisantrag

  • Die Zeugnisanträge werden nach chronologischem Eingang bearbeitet. Die Wartezeit beträgt i.d.R. zwischen 2 und 6 Wochen (zum Semesterende meist länger).
  • Wenn Sie das Zeugnis persönlich abholen möchten, werden Sie nach Fertigstellung via E-Mail benachrichtigt. Bei gültigem FlexNow-Account schreiben wir an Ihre Stud.-Adresse.

Diesen Antrag können Sie gerne als PDF an pa.kath@ur.de schicken!



  1. Studium