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Magisterarbeit

Wann kann bzw. muss die Zulassung zur Magisterarbeit beantragt werden

Sobald die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, kann die Zulassung beantragt werden. Hierfür müssen Sie folgenden Antrag vorlegen: 

Antrag auf Zulassung zur Magisterarbeit

Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung.

WICHTIG:

Erst wenn Sie den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit im Prüfungsamt vorgelegt und wir die Zulassungsvoraussetzungen geprüft haben, dürfen Sie mit Ihrem Erstgutachter das Thema vereinbaren. Sie sollten den Antrag auf Zulassung daher spätestens 2-3 Werktage vor geplanter Themenabsprache bei uns einreichen.

Bearbeitungsbeginn und somit Fristbeginn ist der Tag der Themenabsprache zwischen Ihnen und Ihrem Erstgutachter!

Beachten Sie also immer die in Ihrer Prüfungsordnung vorgegebene Höchststudiendauer! Das Thema sollte so vereinbart werden, dass die ab diesem Tag laufende Bearbeitungsfrist voll ausgeschöpft werden kann.



Was passiert, nachdem der Antrag auf Zulassung beim Prüfungsamt eingereicht wurde

Das Prüfungamt benachrichtigt den vom Kandidaten benannten Erstgutachter via E-Mail, dass ab sofort das Thema vereinbart werden kann. Ferner bitten wir diesen, uns nach der Themenvereinbarung das Thema, den Tag der Themenabsprache sowie den Zweitgutachter mitzuteilen. Diese E-Mail erhalten Sie in CC.
Sobald uns die benötigten Informationen vorliegen, erhalten Sie von uns ein offizielles Zulassungsschreiben mit allen wichtigen Informationen und können die Abschlussarbeit (auch vor Ende der Bearbeitungsfrist) abgeben.



Verlängerung der Bearbeitungsfrist

Sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen an der Bearbeitung Ihrer Abschlussarbeit gehindert sind, benötigen wir schnellstmöglich einen schriftlichen (formlosen) Antrag samt Attest, das den genauen Zeitraum angibt, in dem Sie krank waren. Dieser Zeitraum wird Ihnen dann auf die Bearbeitungszeit angerechnet. Die Unterlagen sind unverzüglich im Original vorzulegen (persönlich oder per Post).

Beachten Sie bitte die inhaltlichen Anforderungen an ein Attest! Diese können Sie dem Hinweisblatt „Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit“ entnehmen. 

Sollten Sie andere Gründe haben, die Sie nachweislich nicht selbst zu vertreten haben, ist ebenso eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist möglich. Auch hierfür muss ein schriftlicher (formloser) Antrag samt Nachweise bei uns vorgelegt werden. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, die nicht durch Belege nachweisbar sind, muss Ihr Erstgutachter Ihre Angaben im Antrag vorab bestätigen. Hierfür genügt es, wenn dieser auf dem Antrag vermerkt, dass er der Verlängerung zustimmt und dies mit Stempel und Unterschrift bestätigt.  



Abgabe der Abschlussarbeit

Sie können die Arbeit entweder persönlich im Prüfungsamt abgeben (bitte Öffnungszeiten beachten!) oder Sie schicken diese per Post (dann gilt das Datum des Poststempels, d. h. das Datum der Abgabe bei der Post). Lassen Sie sich die Abgabe quittieren (Einschreiben nicht erforderlich), für den Fall, dass man den Poststempel nicht lesen kann.

Achten Sie bitte v.a. bei der Übersendung per Post darauf, dass die Anzahl der Exemplare korrekt und auch die Plagiatserklärung vollständig und unterzeichnet ist!  


  1. Studium