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Seminar bei Bosch SS 2019

Arbeitsrecht bei Merger and Acquisition und die Regelung des § 613a BGB

Seminar im Arbeitsrecht bei Robert Bosch GmbH in Nürnberg

Seit der Kodifizierung des Betriebsübergangs im Jahre 1972 hat § 613a BGB eine zunehmend europarechtliche Prägung erfahren. Seine Tatbestandsvoraussetzungen sind nicht mehr alleine nach dem Verständnis der deutschen Rechtsordnung, sondern vielmehr entsprechend der Richtlinien der Europäischen Union – zuletzt der RL 2001/23/EG – sowie der in diesem Zusammenhang ergangenen Rechtsprechung des EuGH auszulegen. Im Rahmen ihrer Seminar- und Studienarbeiten konnten sich dabei 13 Studierende der Schwerpunktbereiche SP 13 und SP 14 vertieft mit der unternehmenspolitischen Bedeutung des § 613a BGB im Rahmen von M&A–Transaktionen befassen und ihre Ergebnisse am 8. Juli 2019 im Nürnberger Werk der Robert Bosch GmbH vorstellen.

2019 07 08 Bosch

Die Robert Bosch GmbH zählt mit ihren über 130.000 ArbeitnehmerInnen zu einem der größten und seit ihrer Gründung im Jahre 1886 zu einem der ältesten Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland. Weltweit beschäftigt das Unternehmen weit über 400.000 MitarbeiterInnen an knapp 260 Standorten und ist als größter Automobilzulieferer am Standort Nürnberger insbesondere auf die Produktion von Außenzahnradmaschinen sowie Kleingetrieben für die Antriebstechnik spezialisiert (Powertrain Solutions).

Nach einer kurzen Einführung in das Wirken der Bosch-Gruppe und die Arbeit der Personalabteilung durch Frau Giannoula Petroglou (Personalleitung) widmeten sich die Präsentationen vormittags der Geltung des
§ 613a BGB beim Übergang betriebsmittelarmer Betriebe, dem Widerspruchsrecht nach § 613a VI BGB, der Einflussnahme des Arbeitgebers auf den Kreis der von einem Betriebsübergang Betroffenen sowie der verbotenen und erlaubten Kündigungen im Zuge eines Betriebsübergangs. Im Anschluss an jede Präsentation standen die Referenten Frage und Antwort. Es entwickelten sich auch in diesem Jahr wieder rege Diskussionen
– gerade, weil Frau Petroglou und Herr Prof. Dr. Maschmann hier ihre eigenen Erfahrungen, z.B. in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, miteinfließen lassen konnten.

Im Anschluss an eine gemeinsamen Stärkung in der werkseigenen Kantine folgte das eigentliche Highlight des Tages: Der Werksrundgang mit Fertigungsführung. Die Seminarteilnehmer erwartete hierbei ein kleiner Einblick in einen modernen Industriebetrieb, bei dem es zunehmend auf automatisierte und hochtechnisierte Maschinen und Roboter wie „Schorsch“ ankommt, der aufgrund einer Sensorhaut nun keine Schutzumhausung mehr benötigt, um mit Menschen direkt zusammenarbeiten zu können.

Beeindruckt waren die Seminarteilnehmer zudem von den innovativen 3D-Druckern, mit deren Hilfe nun auch komplexe Metallerzeugnisse additiv hergestellt werden können. Trotz der zum Teil noch erheblichen Kosten können die am Computer entworfenen Teile bereits nach wenigen Tagen im Muster- und Prototypenbau eingesetzt und entsprechend ihrer Bestimmung getestet werden.

Schließlich stand auch ein Besuch des werkseigene Ausbildungszentrums, des sog. Campus, auf der Tagesordnung. Um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden, versucht man hier in konstruktiven Arbeitsgruppen auf die individuellen Fertigkeiten der Auszubildenden einzugehen und dabei den Grundstein für eigenverantwortliches Arbeiten und konstantes Lernen zu setzen – ganz nach dem Motto Fördern und Fordern.

Nach diesen spannenden Eindrücken konzentrierten sich die Seminarteilnehmer nun wieder auf die noch ausstehenden Präsentationen, wobei der thematische Schwerpunkt am Nachmittag auf den kollektivrechtlichen Auswirkungen des Betriebsübergangs im Arbeitsrecht gelegt wurde. Die Referenten befassten sich hierbei neben der Fortwirkung und Ablösung von Tarifverträgen beim Betriebsübergang und der Harmonisierung von Arbeitsbedingungen nach einem Betriebsübergang auch mit dem Betriebsrat und Betriebsvereinbarungen beim Betriebs-(teil)übergang. Den Abschluss bildete die Arbeit über den Schutz personenbezogener Beschäftigtendaten bei Unternehmenstransaktionen.

Am Ende dieses ereignisreichen Tages bedankte sich Herr Prof. Dr. Maschmann bei allen Anwesenden für das überaus gelungene Seminar und überreichte Frau Petroglou für den freundlichen Empfang ein von allen Seminarteilnehmern signiertes Exemplar seines Werkes „Total Compensation – Handbuch der Entgeltgestaltung“. Und auch die Regensburger Gäste durften sich im Gegenzug über ein kleines Buchgeschenk von der Robert Bosch GmbH freuen.


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Bürgerliches Recht

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht

Prof. Dr.
Frank Maschmann