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Workshop an der Universität Wien

Arbeitsrechtlicher Workshop an der Universität Wien zum Thema
„Arbeit 4.0: Wie gestaltet sich der rechtliche Rahmen für die digitale Arbeitswelt der Zukunft?“

Automatisierung, Digitalisierung und globale Vernetzung verändern Arbeit und Leben rasant. Die Rede ist von einer vierten industriellen Revolution. Nach Mechanisierung, Elektrifizierung, Automatisierung schafft die Informatisierung neue Märkte, Produkte und Arbeitszeitmodelle für Beschäftigte und Unternehmen. In der „Industrie 4.0“, kommunizieren Akteure weltweit miteinander. Herkömmliche Betriebsabläufe werden zugunsten neuer Formen industrieller Produktion verdrängt. In der digitalen Arbeitswelt kann von überall zu jeder Zeit gearbeitet werden, wo Zugänge zum Internet bestehen.

„Arbeit 4.0“ bietet ungeahnte Chancen und birgt Risiken, weckt Hoffnungen und schürt Ängste. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer fragen sich: Wie sieht die Zukunft der Arbeit aus? Was für Erwartungen haben wir an die Arbeit der Zukunft? Welche neuen Arbeitsformen werden durch diese Entwicklung geschaffen? Wie gestaltet sich der rechtliche Rahmen für die digitale Arbeitswelt der Zukunft, damit aus einer Arbeit „anytime – anywhere“ nicht das Diktat eines „always – everywhere“ wird?

Arbeitsrechtlicher Workshop an der Universität Wien

Vor diesem Hintergrund veranstaltete der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Universität Regensburg unter Leitung von Prof. Dr. Maschmann in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien unter Leitung von Prof. Dr. Mazal sowie Prof. Dr. Risak einen arbeitsrechtlichen Workshop zum Thema „Arbeit 4.0: Wie gestaltet sich der rechtliche Rahmen für die digitale Arbeitswelt der Zukunft?“ am Juridicum Wien.

Ende September 2016 machten sich Studierende aus Regensburg gemeinsam mit Prof. Dr. Frank Maschmann und seinem Lehrstuhlteam auf den Weg in die Kulturmetropole Wien, um mit den österreichischen Studierenden in einen rechtsvergleichenden Austausch zu treten.

Nach der freundlichen Begrüßung durch Prof. Dr. Mazal präsentierten insgesamt zehn deutsche und österreichische Studierende die Ergebnisse ihrer im vergangenen Sommersemester geschriebenen Seminar- bzw. Studienarbeiten. Die Themenfülle reichte von Fragen wie „Arbeitszeit – zu jeder Zeit“, über „Bring your own device“ bis hin zur „Privaten Nutzung der Betriebs-IT“. Darüber hinaus wurden auch ganz neue Arbeitsformen wie „Crowdworking“ und „Digitales Homeoffice“ vorgestellt.

In den sich anschließenden Diskussionen fand ein intensiver Austausch zwischen den Seminarteilnehmern und den Vortragenden unter Anleitung der Professoren statt. Da die Themen sowohl aus deutscher wie aus österreichischer Sicht beleuchtet wurden, zeigten sich rasch die oft gravierenden Unterschiede und Gemeinsamkeiten der deutschen und österreichischen Rechtslage.

Besonders kontrovers diskutiert wurde, ob die durch die Nutzung von Smartphones ermöglichte ständige Erreichbarkeit der Arbeitnehmer außerhalb des Arbeitsplatzes wünschenswert ist und wie man die Mitarbeiter vor Überforderung schützen kann. Dabei versetzte so mancher Lösungsvorschlag von österreichischer Seite die deutschen Studierenden in Staunen. Nicht nur, dass in Österreich Arbeitszeitverstöße durch eine wachsame Arbeitsinspektion viel rigoroser als in Deutschland verfolgt werden. Vorgeschlagen wurden drastische Überstundenzuschläge, wenn Mitarbeiter nach Feierabend und in der Freizeit nur wenige Minuten vom Arbeitgeber per Smartphone kontaktiert würden. Insgesamt kamen viele kreative Denkanstöße und neue Ideen für diese hochaktuelle Fragestellung zu Tage.

Zum Schluss des Workshops bestand die Möglichkeit, die Ergebnisse der Seminararbeiten mit dem SPÖ-Abgeordneten Markus Vogl bei einem Besuch des österreichischen Parlaments aus politischer Sicht zu erörtern. Dieser verdeutlichte im Laufe der fast zweistündigen Diskussionen, dass Theorie und Praxis oftmals voneinander abweichen.

Abgerundet wurde das Seminar durch einen gemeinsamen Besuch eines Heurigen in Nussdorf. In lockerer Atmosphäre wurde den Seminarteilnehmern Gelegenheit zum interkulturellen Austausch gegeben.

Aber auch alle Kulturinteressierten kamen im Kulturjuwel Wien voll und ganz auf ihre Kosten: So stand abends der Besuch der Langen Nacht der Museen an, bei der man reichlich Gelegenheit hatte, sich in 134 Museen und Kulturstätten einen Überblick über die kulturelle Vielfalt Wiens zu verschaffen. Ein besonderes Highlight für alle Musikbegeisterten bedeutete der Besuch eines einmaligen Tschaikovski-Konzertes des Daegu Symphony Orchestra im großen Saal des Musikvereins.

Am Ende des Seminars waren sich die Studierenden einig: Der arbeitsrechtliche Workshop zum Thema „Arbeit 4.0“ war ein voller Erfolg, der den Teilnehmern neben fachlicher Bereicherung in rechtsvergleichender Hinsicht insbesondere auch die Gelegenheit zur Vertiefung der deutsch-österreichischen Freundschaft gab.


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Bürgerliches Recht

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht

Prof. Dr.
Frank Maschmann