Für Studierende aus EU-Ländern gilt allgemein, dass sie wärend des Semesters eine Erwerbstätigkeit bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben dürfen. In den Semesterferien dürfen sie Vollzeit arbeiten.
Für Studierende aus Nicht-EU-Ländern gelten weitere Einschränkungen!
Sie bekommen im Normalfall keine Arbeitserlaubnis und dürfen daher nur maximal 3 Monate (d.h. 120 ganze Tage oder 240 halbe Tage) im Jahr ohne zusätzliche Arbeitserlaubnis arbeiten. Dies wird in ihrem Aufenthaltstitel eingetragen.
Die Arbeitstage dürfen während des Semesters und während der Semesterferien geleistet werden. Zur Berechnung werden jedoch nur ganze oder halbe Tage verwendet. Bei Halbtagsarbeit gilt ein regulärer Arbeitstag (8 Stunden) als Grundlage. Eine Halbtagsbeschäftigung darf also maximal 4 Stunden dauern. Bei einem regulären Arbeitstag von 10 Stunden dann dementsprechend 5 Stunden.
Bevor sie eine Nebenbeschäftigung ausüben, müssen sie unbedingt Ihren Aufenthaltstitel überprüfen. Sollte dieser die beabsichtigte Nebenbeschäftigung nicht ausdrücklich erlauben, müssen Sie einen entsprechenden Antrag auf Ausübung einer Beschäftigung bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen.
Wärend des ersten Jahres im studienvorbereitenden Deutschkurs dürfen Studierende nur in den Semesterferien arbeiten!
Bitte beachten Sie, dass für Gastwissenschaftler:innen andere Einschränkungen und Bestimmungen gelten können! Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Welcome-Centers.
Internationale Studenten dürfen ohne zeitliche Beschränkung Nebentätigkeiten an der Hochschule (zum Beispiel als studentische Hilfskraft) oder an anderen wissenschaftlichen Einrichtungen ausüben. Dazu zählen auch hochschulbezogene Tätigkeiten im fachlichen Zusammenhang zum Studium oder solche in hochschulnahen Organisationen (zum Beispiel Tutoren in Wohnanlagen des Studentenwerks). Auch eine Beschäftigung als Werksstudent in einem Unternehmen zählt zu dieser Kategorie.
Praktika, die vorgeschriebener Bestandteil des Studiums oder zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind, dürfen sie grundsätzlich zustimmungsfrei absolvieren. Sie müssen allerdings bei der zuständigen Ausländerbehörde unter Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen der Hochschule einen Antrag stellen. Diese Beschäftigungen werden dann nicht auf die (Ferien-)Beschäftigung angerechnet.
Eine weitere längerfristige beschäftigung (z.b. ganzjährig) kann als Teilzeit nur zugelassen werden, wenn dadurch der auf das Studium beschränkte Aufenthaltszweck nicht verändert und die Erreichung dieses Zwecks nicht erschwert oder verzögert wird.
Durch die Zulassung einer Erwerbstätigkeit darf ein Wechsel des Aufenthaltszwecks nicht vor Abschluss des Studiums ermöglicht werden. Dies gilt auch für sonstige empfohlene oder freiwillige Beschäftigungen, die als Praktika bezeichnet werden. Bei Interesse müssen Sie bei der Ausländerbehörde einen entsprechenden Antrag auf Ausübung einer Beschäftigung stellen.
Das Aufenthaltsgesetz ermöglicht Studierenden aus Nicht-EU-Ländern nach erfolgreichem Abschluss des Studiums in Deutschland eine Erwerbstätigkeit, die Ihrer Qualifikation entspricht, aufzunehmen.
Nach Erhalt Ihres Abschlusszeugnisses haben sie zwei Optionen:
Sprechen sie schnellstmöglich bei der Ausländerbehörde vor. Dabei sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
Bitte beachten sie, dass im Einzelfall auch andere Unterlagen erforderlich sein können.
Sofern Studierende aus Nicht-EU-Ländern nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums noch keinen Arbeitsplatz in Aussicht haben, kann die Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines der Qualifikation angemessenen Arbeitsplatzes um bis zu 18 Monate verlängert werden. Während der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit uneingeschränkt möglich.
Das Marketing und Career Service der Wirschaftsfakultät berät und begleitet UR Studierende, teilweise auch aus anderen Studienfächern, bei ihren ersten Schritten ins Berufsleben.
Die berufliche Orientierung beim MSC beinhaltet Karriereberatungen, Angebot an Seminare und Workshops, eine jährliche Karrieremesse zur Kontaktaufnahme mit Firmen.
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