Zu Hauptinhalt springen

Aktuelles

Nachruf auf Prof. Dr. Dres. h.c. Friedrich-Christian Schroeder

Foto: Mareike Schroeder

Friedrich-Christian Schroeder wurde am 14. Juli 1936 in Güstrow in Mecklenburg geboren. Nach dem Krieg zog die Familie nach Lübeck, wo Schroeder 1955 das Abitur ablegte – am humanistischen Katharineum, wo vor ihm schon Thomas Mann und Gustav Radbruch zur Schule gegangen waren. Es folgten das Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, Berlin und München sowie 1959 das Erste juristische Staatsexamen, 1963 die Promotion, 1964 das Zweite Staatsexamen und 1968 die Habilitation, allesamt in München. Und noch 1968 erhielt Schroeder – 31 Jahre alt – einen Ruf an die gerade gegründete Universität Regensburg, der er bis zu seiner Emeritierung 2004 treu blieb, trotz Rufen an die Universitäten Kiel (1972), Hamburg (1977) und Tübingen (1988).
Schon 1958, also noch vor seinem Ersten Staatsexamen, hatte Schroeder, des Russischen kundig, eine Monografie zum Strafrecht der Sowjetunion veröffentlicht, 1960 folgte eine kommentierte Übersetzung des sowjetischen Strafgesetzbuchs. Schroeders Sprachkenntnisse und juristische Fähigkeiten hatten Reinhart Maurach, damals Direktor des Instituts für Ostrecht, schon auf ihn aufmerksam werden lassen, als er noch studierte, und 1961 wurde Schroeder Assistent an Maurachs Lehrstuhl (bis 1967). 1973 folgte er Maurach als Direktor des Instituts für Ostrecht nach, und auch Schroeders Lehrstuhl in Regensburg trug die Bezeichnung „für Strafrecht, Strafprozessrecht und Ostrecht“. Die Beschäftigung mit dem Recht Osteuropas und Russlands bildete denn auch zeitlebens einen Schwerpunkt in der wissenschaftlichen Tätigkeit Schroeders, zu der es unter anderem gehörte, im wissenschaftlichen Beirat sowohl des Freiburger Max-Planck-Instituts für (damals) ausländisches und internationales Strafrecht als auch der Bundeszentrale für politische Bildung mitzuwirken (ausführliche Angaben zu Werdegang, Ämtern, Funktionen und Veröffentlichungen finden sich hier: www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/strafrecht/walter/em-prof-dr-dres-h-c-schroeder/index.html). Eine Ehrendoktorwürde der Universität Wrocław (Breslau) war 1999 eine von zahlreichen Anerkennungen dieses Interesses und Engagements für das Recht östlich von Elbe und (ab 1990) Oder. 2010 kam eine Ehrendoktorwürde der Universität Huánuco hinzu (Peru).
Das wissenschaftliche Interesse und die Veröffentlichungen Schroeders waren allerdings von Anfang an weiter gespannt. Seine Dissertation, veröffentlicht mit dem Titel Der Täter hinter dem Täter, befasste sich mit einem Kernproblem des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs, der mittelbaren Täterschaft, und seine Habilitationsschrift galt einem Thema des Besonderen Teils, das waren die sogenannten Staatsschutzdelikte. Auch das renommierte Lehrbuch Reinhart Maurachs, das Schroeder fortführte, war eines zum Besonderen Teil. Im Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch wiederum kommentierte Schroeder Vorschriften des Allgemeinen Teils. Zum Strafprozessrecht veröffentlichte er 1993 ein Lehrbuch mit Folgeauflagen. Auch rechtsgeschichtlich war Schroeder von Beginn seiner Laufbahn an interessiert, namentlich mit Blick auf die in Regensburg 1532 verabschiedete Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. (Constitutio Criminalis Carolina). Insgesamt veröffentlichte er nicht weniger als dreißig Monografien und hunderte von Aufsätzen zu unterschiedlichsten rechtswissenschaftlichen Themen, zudem zahlreiche Beiträge in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Neben dem wissenschaftlichen Wirken stand stets das rechtspolitische, einmal durch die Mitwirkung als Berater und in Gremien, etwa als Mitglied einer Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages zur Aufarbeitung der Folgen der SED-Diktatur in den neuen Bundesländern; ferner durch eine Reihe rechtspolitischer Publikationen, etwa zur Reform des Sexualstrafrechts. Äußere Anerkennung von Schroeders wissenschaftlichem Werk und seiner rechtspolitischen Arbeit waren neben den schon genannten Ehrendoktorwürden 1989 das Bundesverdienstkreuz am Bande, 1998 das Bundesverdienstkreuz Erster Klasse, 2001 der Bayerische Verdienstorden und 2008 das Ehrenzeichen des Ministeriums der Justiz der Ukraine, wo Schroeder seit 2004 Gastvorlesungen gehalten hatte.
Bis ins hohe Alter setzte Schroeder seine publizistische Tätigkeit ebenso fort wie Lehrveranstaltungen in Form von Seminaren, und er nahm regen und freundlichen Anteil am Leben seiner Fakultät und jenes Lehrstuhls, den er dreieinhalb Jahrzehnte lang innegehabt hatte. Mit Friedrich-Christian Schroeders Tod am 26. März dieses Jahres verliert die Regensburger Fakultät für Rechtswissenschaft einen herausragenden Wissenschaftler und hochgeschätzten Kollegen; und nicht wenige ihrer Mitglieder verlieren einen Freund.

  1. Fakultäten