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Aktuelles

Änderung der Promotionsordnung

Mit Wirkung zum 16. Juni 2020 wurde die Promotionsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft angepasst.

Für aktuelle Doktorandinnen und Doktoranden ergibt sich die Änderung, dass für die Teilnahme an Doktorandenkolloquien, die künftig einmal pro Jahr besucht werden sollen, keine Anwesenheitsnachweise mehr eingereicht werden müssen. Dies gilt auch rückwirkend.

Unverändert bleibt die Vorgabe, dass einmal innerhalb des Promotionsverfahrens eine Teilnahme an einem Doktorandenkolloquium mit einem eigenen Vortrag erfolgen muss. Eine Bestätigung darüber ist bei der Einreichung der Dissertation mit vorzulegen.

Die vollständige Promotionsordnung auf aktuellem Stand finden Sie in Kürze hier...

Informationen/Kontakt

Prüfungssekretariat Promotionen
Ulrike Robl

  1. Fakultäten