Folgende Tagung hat die Forschungsstelle im Jahr 2013 ausgerichtet:
Organisator: Jan-Christoph Marschelke (Universität Würzburg)
Veranstalter: Forschungsstelle Grundlagen Kulturwissenschaft (Universität Passau)
Zeit: 07.-09.03.2013
Ort: Universität Passau
Publikation: hier
Dem Symposium liegt folgendes Konzept zugrunde: Es werden drei Grundthesen aufgestellt, welche die Verschiedenheit von Recht und Kultur behaupten:
Im Rahmen von vier Sektionen (1. Kultur- und Rechtstheorien; 2. Recht und Religion; 3. Strafrecht, Kultur und Rechtsvergleich; 4. Schnittstellen: Sanktionen, Verhaltenssteuerung, Normativität, Rechtskultur) sollen diese drei Thesen untersucht werden. Sie liegen allen Referentinnen und Referenten als Grundlage für das Symposium und als Bezugspunkte für Vorträge und Diskussionen vor.
Ziel der Beiträge ist zum einen, die Plausibilität der skizzierten Trennungslinien zu evaluieren, zum anderen die Begriffe und Sachverhalte aufzufinden, an welchen Trennendes oder Verbindendes von Recht und Kultur augenscheinlich wird. Es sollen die Grundbegriffe und -problemstellungen herausgearbeitet werden, die sich als Gerüst eignen für eine Theorie, die Recht und Kultur zueinander in Bezug setzt.
In die Überprüfung der Thesen und den Versuch der Verzahnung beider Theoriebereiche sollen Fragen von praktischer Relevanz eingewoben werden. Das betrifft v.a. den rechtsdogmatischen Bezug – hier wird ein Schwerpunkt auf dem Strafrecht liegen.