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Referat V/3 – Sicherheitswesen

Das Referat Sicherheitswesen der Universität Regensburg wurde zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) zum 01.01.1981 etabliert. Die fünf Sicherheitsingenieure, die derzeit an der Universität tätig sind, betreuen über 4000 Beschäftigten der Universität in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.

Das Referat Sicherheitswesen ist entsprechend Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eine Stabsstelle des Kanzlers der Universität. Organisatorisch und räumlich ist das Referat Sicherheitswesen der Abteilung Gebäude und Technik angegliedert.


Ansprechpartner

Referatsleiter
Leitender Sicherheitsingenieur

Werner Steinbach

Gebäude: Technische Zentrale, BG 0.07
Telefon 0941 943-3311
Telefax 0941 943-813311
E-Mail werner.steinbach@ur.de

Aufgabenbereich:
Sicherheitsaufgaben grundsätzlicher und übergreifender Art;
Unterstützung der Universität in allen Fragen des Arbeitsschutzes; Geschäftsführung und Leitung des Arbeitsschutzausschusses;
Zentrale Koordination der Angelegenheiten beim Vollzug des Strahlenschutzes (Strahlenschutzverordnung, Röntgenverordnung, Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung), des Gentechnikgesetzes, der Biostoffverordnung, des Betäubungsmittelgesetzes, der Gefahrstoffverordnung;
Inspektion beantragter Wohnraum- und Telearbeitsplätze


STELLVERTRETENDER REFERATSLEITER
SICHERHEITSINGENIEUR

Michael Weigert

Gebäude: Technische Zentrale, BG 0.05
Telefon 0941 943-5860
Telefax 0941 943-815860
E-Mail michael.weigert@ur.de

Aufgabenbereich: 
Unterstützung der Universität in allen Fragen des allgemeinen Arbeitsschutzes;  Vollzug der Gefahrstoffverordnung;
Projektführung des universitären Notfall- und Bedrohungsmanagements;
Koordination des Strahlenschutzes nach Strahlenschutzverordnung und nach Röntgenverordnung sowie der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung;
Bauberatung (Schwerpunkte: Arbeitsstättenverordnung und baulicher Brandschutz)


SICHERHEITSINGENIEUR

Florian Birkner

Gebäude: Technische Zentrale, BG 0.05
Telefon 0941 943-3344
Telefax 0941 943-813344
E-Mail florian.birkner@ur.de

Aufgabenbereich: 
Unterstützung der Universität in allen Fragen des Arbeitsschutzes;            Organisation der Brandschutzhelferausbildung mit Feuerlöschtraining sowie Ersthelferausbildung;                                                                                                Angelegenheiten im Zusammenhang mit Handfeuerlöschern;
Koordination bzw. Abwicklung kleiner Asbestsanierungsmaßnahmen;
Zentrale Organisation von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz (v. a. Sicherheitsbeauftragte; Brandschutzhelfer; Ersthelfer)


Sicherheitsingenieur

Dr. Ingo Wolffram

Gebäude: Technische Zentrale, BG 0.02
Telefon 0941 943-3322
Telefax 0941 943-813322
E-Mail ingo.wolffram@ur.de

Aufgabenbereich: 
Unterstützung der Universität in allen Fragen des Arbeitsschutzes;            Schwerpunkt: Vollzug der Gefahrstoffverordung


Sicherheitsingenieur

Maximilian Gratzer

Gebäude: Technische Zentrale, BG 0.03
Telefon 0941 943-3321
Telefax 0941 943-813321
E-Mail maximilian.gratzer@ur.de

Aufgabenbereich: 
Implementierung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagements (AGUM)


Aufgaben

Gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG):

Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze, dabei insbesondere:

  • Beratung von Arbeitgeber und von Dienstvorgesetzten
  • Vorbereitung von Maßnahmen und Entscheidungen des Arbeitgebers und der Vorgesetzten als deren Berater
  • Sachgerechte sicherheitstechnische Prüfung im notwendigen Rahmen
  • Meldung erkannter sicherheitstechnischer Mängel und Hinwirken auf deren Beseitigung
  • Mitwirkung bei der Unterweisung von Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren

Sicherheitsfachkräfte haben keine eigene Weisungsbefugnis oder Vorgesetzten-stellung. In ihrer beratenden Funktion haben ausschließlich über den Arbeitgeber oder den von ihm beauftragten Dienstvorgesetzten die Möglichkeit, sicherheitswidrige Zustände abzustellen. Die Entscheidung über die Ausführung liegt somit, ebenso wie die Verantwortung, beim Arbeitgeber oder den von ihm beauftragten Dienstvorgesetzten.

Über die oben genannten Aufgaben des § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes hinaus erledigen die Sicherheitsingenieure auch folgende

Vollzugsaufgaben:

Zentrale Koordination der Angelegenheiten beim Vollzug

  • des Strahlenschutzes nach Strahlenschutzverordnung, nach Röntgenverordnung sowie nach der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung hausintern und mit den Vollzugsbehörden
  • des Gentechnikgesetzes und der Biostoffverordnung hausintern und mit den Vollzugsbehörden
  • des Betäubungsmittelgesetzes hausintern und mit den Vollzugsbehörden
  • Projektführung des universitären Nofall- und des Bedrohungsmanagements
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern einschließlich Feuerlöschtrainings
  • Veranlassung der vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen, des Austausches benutzter und Bereitstellung zusätzlich benötigter Handfeuerlöscher
  • Erste Hilfe Ausbildung (organisatorisch)
  • Mitwirkung im Genehmigungsverfahren von Anträgen zur Teilnahme an der alternierenden Wohnraum- und Telearbeit

Arbeitsschutzausschuss der Universität Regensburg

Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses der Universität Regensburg (einschließlich aller bestellten Sicherheitsbeauftragten)

AG001 - Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses der UR
(PDF-Dokument, Stand 21.03.2024)                



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Referat V/3

 

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