Dienstanweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz der Universität | PDF-Dokument | 19.11.2002 |
Gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 25.07.2005 ist die Universität Regensburg gehalten, die Richtlinie zum vorbeugenden Behördenselbstschutz anzuwenden.
An der Universität Regensburg sind der Präsident und der Kanzler die für den Behördenselbstschutz zuständigen Personen. Ihnen obliegt im Notfall auch die Entscheidung darüber, ob und in welcher Form ein oder mehrere Universitätgebäude teilweise oder komplett zu evakuieren sind.
Näheres regelt:
Richtlinie der Universität Regensburg zum Verfahren bei einer Evakuierung von Universitätsgebäuden im Notfall oder bei einer Bedrohung (Evakuierungs-Richtlinie der UR) | PDF-Dokument (deutsche Fassung) PDF-Dokument (englische Fassung) | 24.03.2017 24.03.2017 |
Die Evakuierungs-Richtlinie enthält Details
In ihren Anhängen sind zu finden:
Für Bedrohungslagen stehen Merkblätter, die der Richtlinie zum vorbeugenden Behördenselbstschutz entnommen sind, zur Verfügung.
Im Einzelnen sind dies:
Merkblatt zum Verhalten bei telefonischen Drohungen | PDF-Dokument | |
Merkblatt zum Umgang mit verdächtigen Postsendungen | PDF-Dokument | |
Merkblatt zum Umgang mit verdächtigen Gegenständen oder Gefahrstoffen | PDF-Dokument | |
Merkblatt zum Verhalten bei Verdacht auf eine Amoklage | PDF-Dokument |
Organisationsverfügung des Rektors der Universität zur Umsetzung des Gentechnikgesetzes | PDF-Dokument | 23.03.2001 |
Zum 01.01.2019 ist die neue Strahlenschutzgesetzgebung - bestehend aus Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung - im Zuge einer umfassenden Modernisierung des deutschen Strahlenschutzrechts in Kraft getreten. Damit ist die Röntgenverordnung (RöV) vom 30.04.2003 außer Kraft getreten. Die Regelungen betreffend Röntgenstrahlung und Störstrahlern finden sich jetzt im Strahlenschutzgesetz und der Neufassung des Strahlenschutzverordnung vom 19.10.2018. |
Richtlinie zur Umsetzung der Röntgenverordnung und der Strahlenschutzverordnung an der Universität Regensburg vom 24.03.2017 | |
Anhang 1: | PDF-Dokument |
Anhang 2: | PDF-Dokument |
Anhang 3: Kommunikation | PDF-Dokument |
Anhang 4: | PDF-Dokument |
Anhang 5: Erhalt der Fachkundebescheinigung des LfU | PDF-Dokument |
Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist die Zuverlässigkeit von Strahlenschutzbeauftragten nicht nur als Genehmigungsvoraussetzung zu prüfen (wie bisher auch schon), sondern es ist hierzu eine Unterlage gemäß Anlage 2, Teil B, Nr. 3 zum StrlSchG vorzulegen. | PDF-Dokument |
Einverständniserklärung zum Studium minderjähriger Kinder | PDF-Dokument | Universität Regensburg |
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Unterricht | PDF-Dokument | DGUV Regel 102-001 |
Stoffliste zur Regel „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“ | PDF-Dokument | DGUV Regel 113-019 |