Mit Änderung des Mutterschutzgesetzes zum 01.01.2018 hat sich der Geltungsbereich dessen erweitert. Neben schwangeren und stillenden Beschäftigten und Auszubildenden sind nun auch Studentinnen zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie die Ergänzungen in Anhang 1 der anlasslosen und anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung bezüglich einer möglichen Infektionsgefährdung durch COVID-19.
Für stillende Frauen ist nach derzeitigen Kenntnisstand ein betriebliches Beschäftigungsverbot nicht erforderlich, sofern zum Stillen ein geeigneter infektionsgeschützter Raum zur Verfügung steht.
Anlasslose Gefährdungsbeurteilung |
Anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung |
Hinweise für schwangere und stillende Frauen und deren Vorgesetzte an der Universität RegensburgDieses Merkblatt gilt sowohl für Beschäftige als auch für Studierende der UR. IB021 - Hinweise für schwangere stillende Frauen und deren Vorgesetzte |
Mitteilungsverfahren zum Muttterschutz an der URDie Prozessbeschreibungen regeln den Ablauf von der Meldung einer Frau, dass sie schwanger ist oder stillt bis zum Versand der Benachrichtigung an das Gewerbeaufsichtsamt Regensburg durch die zuständige Stelle der Universität Regensburg. Prozessbeschreibung zum Mitteilungsverfahren Mutterschutz |
Prozessbeschreibung zum Mitteilungsverfahren Mutterschutz |
Liegemöglichkeiten (tragbare Liegen) für schwangere und stillende Frauen an der Universität RegensburgAG004 - Liegemöglichkeiten an der UR |