Auf der Albertus-Magnus-Straße wird am es Donnerstag, 30. Juni 2022, auf beiden Fahrbahnen ganztägig zu Behinderungen und halbseitigen Sperrungen kommen. Ursache ist die Montage von neuen Einfahrtstransparenten für die Tiefgarage. Für die Arbeiten wird eine Hubarbeitsbühne auf der Fahrbahn zum Einsatz kommen.
Am Freitag, den 01.07.2022, findet im Rahmen der Regensburger Nachhaltigkeitswoche ein Aktionstag für den nicht-motorisierten Individualverkehr und die Mobilitätswende am Campus statt. Für diesen Aktionstag werden Teile des OTH- und Universitäts-Parkplatzes ganztags für ein gemeinwohlorientiertes Festival zur Mobilitätswende und Radreparatur gesperrt. Einen Lageplan zu den betroffenen Parkplätzen finden Sie im Flyer zum Aktionstag. Die Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigung sind nicht betroffen. Weitere Informationen rund um die Regensburger Nachhaltigkeitswoche sowie zur Teilnahme gibt es unter https://regensburger-nachhaltigkeitswoche.org/.
Zum 22.06.2022 wird eine Service-Rufnummer für alle Fragen rund um Ihr Arbeitsplatztelefon geschaltet. Der Telefonservice ist für allgemeine Anfragen (z. B. zu Ihrem Telefonauftrag, Mobilfunk usw.) wie folgt erreichbar:
Service- Rufnummer Telefon: 0941 943–66788
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr
Bei speziellen technischen Fragen steht Ihnen jeweils dienstags und donnerstags von 9:00 bis 11:30 Uhr einer unserer Techniker zur Verfügung. Über die E-Mail Adresse telefon.service@ur.de können Sie uns Ihre Anfragen auch weiterhin in schriftlicher Form zusenden.
Das Video der Informationsveranstaltung am 23. Mai 2022 ist jetzt in der Mediathek verfügbar. In der ersten Hälfte geht es u.a. um die Ansicht für Mitarbeiter:innen, Antragstellungen und Korrekturbuchungen. Die zweite Hälfte behandelt die Funktionen für Genehmiger:innen. Am Ende werden Fragen aus dem Plenum beantwortet.
Es wurde eine BayZeit-Webseite eingerichtet, auf der Sie allgemeine Informationen, FAQs und Schulungsunterlagen einsehen können (nur im Universitätsnetz erreichbar).
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat seine Hinweise zur Verwendung des 9-Euro-Tickets für Dienstreisen aktualisiert: Neben Fahrten, die sich mit dem 9-Euro-Ticket durchführen lassen, ist auch die Nutzung anderer Verkehrsmittel einschließlich des Zugfernverkehrs zulässig, "wenn dies bei Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung der Vermeidung unnötiger Reisezeiten die wirtschaftlichste Reisedurchführung erlaubt". Nach Möglichkeit sollte jedoch - im Sinne des Sparsamkeitsgrundsatzes – auf den ÖPNV und Regionalverkehr zurückgegriffen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem aktualisierten Schreiben des StMFH vom 2. Juni 2022 (PDF).