Aufgrund von Wartungsarbeiten wird am Mittwoch, dem 22. März 2023, an der Telefonanlage der Universität die Amtsverbindung von 20:00 bis ca. 22:00 Uhr abgeschaltet. In diesem Zeitraum sind keine externen Telefonverbindungen möglich, Voicemail- und Faxdienst (Xpressions) sind in diesem Zeitraum ohne Funktion. Es können auch keine Anrufe über die Open Scape-Funktion weitergeleitet werden. Eine externe Kommunikation über dienstliche Mobiltelefone ist natürlich jederzeit möglich.
Von der Abschaltung betroffen sind das Stammgelände, die Bereiche der OTH und sämtliche Außenstellen (AlFi, Sedanstr., Bajuwarenstr., IBI und Landshuter Str. 22). Die interne Telefonie (innerhalb des Stammgeländes) ist während des gesamten Zeitraums nicht betroffen. Die Leitwarte ist über die Telefonnummer 3333 erreichbar – über diese Nummer können Notrufe abgesetzt und von der Leitwarte weitergegeben werden.
Zur Vorbereitung der Bauarbeiten für den Neubau der wissenschaftlichen Werkstätten kommt es ab Montag, dem 20. März 2023, zu einer Sperrung des Parkplatzes P7 (unterhalb bzw. neben dem Gebäudeteil CH24 (Chemie/Pharmazie)). Von Mitte März bis Mitte April wird der gesamte Parkplatz gesperrt sein, für den Bereich unterhalb der Gebäudeteile CH14 und CH24 wird eine neue Zufahrt eingerichtet. Voraussichtlich ab Mitte April 2023 kann der Bereich unterhalb der Gebäudeteile CH14 und CH24 wieder als Parkplatz genutzt werden; ab diesem Zeitpunkt wird auch der Behindertenstellplatz in diesem Bereich wieder nutzbar sein.
Informationsblatt mit Lageplan des Parkplatzes (PDF)
Aufgrund von zahlreichen Nachfragen weist die Personalabteilung darauf hin, dass sich das Landesamt für Finanzen (LfF) an keiner Rabattaktion bezüglich des 49-Euro-Tickets beteiligt. Über die Universität Regensburg besteht lediglich die Möglichkeit, das RVV Job-Ticket zu beantragen.
Informationen rund um alle Teilprojekte in Sachen Verwaltung 4.0 finden Sie auf den Seiten der Organisationsentwicklung.
Das Universitätsklinikum Regensburg bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich in einem Studierendenkurs zahnärztlich behandeln zu lassen. Qualifizierte Studierende ab dem 7. Fachsemester führen zahnärztliche Behandlungen unter zahnärztlicher Aufsicht auf höchstem wissenschaftlichen Standard durch. Zuzahlungspflichtige Leistungen werden in der Regel zu deutlich günstigeren Konditionen angeboten.
Weitere Informationen finden Sie im Info-Faltblatt des UKR.