Pflegebedarf ist ein Thema, mit dem man sich im Alltag wenig befasst. Wenn er dann aber eintritt, geschieht es oft ohne Vorwarnung und stellt die Betroffenen sowie ihre Angehörigen vor Fragen und Probleme, die ohne Hilfe schwer zu bewältigen sind.
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Auf diesen Seiten finden Sie hilfreiche Informationen und weiterführende Hinweise rund um das Thema Pflege, wie z.B. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und konkrete Hilfsmöglichkeiten für die Pflege daheim oder in stationären Einrichtungen.
Erste kostenfreie Informationen rund um das Thema Pflege erhalten alle gesetzlich Versicherten beim Pflegeservice Bayern sowie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Regionale Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige aller Altersstufen, Angehörige und Interessenten bietet der Pflegestützpunkt Regensburg
Für private Krankenversicherte steht die Compass Pflegeberatung bei allen diesen Fragen zur Verfügung.
Der VDK bietet kostenlose online Vorträge zu den Themen Pflege, Vorsorgevollmacht, Rente und Schwerbehinderung, mehr dazu hier.
Beim bundesweite Pflegetelefon 030 / 20 17 91 31erhalten Sie Informationen zu häuslicher Pflege, zu gesetzlichen Leistungen und Freistellungsmöglichkeiten.
Gerne können Sie sich dazu aber auch an den Familien-Service der UR wenden.
Vorträge Digital
Mittwoch, 25.10.2023 von 11.00 bis 12.30 Uhr
Die zumeist unerwartet eintretende Pflegebedürftigkeit eines Familienmitgliedes stellt alle Beteiligten vor eine Mammutaufgabe. Meist entpuppt sich diese Situation als komplex und zeitaufwendig. Dieser Vortrag gibt Ihnen eine erste Übersicht und Empfehlungen an die Hand, um die oft auch emotional belastende Situation unter Kontrolle zu bekommen.
Referentin: Petra Wieschalla, Angehörigencoach
Anmeldung gleich beim Kooperationspartner famPlus hier.
Dienstag, 14.11.2023 von 11.00 bis 12.30 Uhr
Die Leistungen der Pflegeversicherung bieten einen bunten Strauß an Möglichkeiten, die Pflege sowohl zu Hause als auch (teil-)stationär zu gestalten. Dabei ist es nicht immer leicht, den Überblick über die vielfältigen und vom anerkannten Pflegegrad abhängigen Zuschüsse zu behalten. Die Begrifflichkeiten klingen teilweise sehr ähnlich, unterscheiden sich aber dennoch erheblich.
Was Sie aus der Veranstaltung mitnehmen können:
Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vorstellung des gesetzlich verankerten Leistungsspektrums der Pflegeversicherung und den entsprechenden Anwendungs- und Kombinationsmöglichkeiten. Überdies werden auch bestehende Entlastungsangebote für die Selbstfürsorge pflegender Angehöriger thematisiert, um in dieser doch besonderen Rolle achtsam im Umgang mit sich selbst zu bleiben
Referentin: Petra Wieschalla, Angehörigencoach
Anmeldung gleich beim Kooperationspartner famPlus hier.
Weitere Schulungen für pflegende Angehörige
Anbieter: Fachstelle für pflegende Angehörigen bei Malteser in der Diözese Regensburg
Der überwiegende Teil pflegebedürftiger Personen wünscht sich im eigenen häuslichen Umfeld versorgt zu werden. Dies stellt berufstätige Angehörige vor große Herausforderungen. Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern wurden mit dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz Freistellungsmöglichkeiten geschaffen.
1. Wenn sich ein akuter Pflegefall ergibt
Beschäftigte haben das Recht, bei einem akuten Pflegefall ohne Ankündigungsfrist bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen. Für diese Zeit erhalten die pflegenden Personen Pflegeunterstützungsgeld. Dies ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer Pflegezeit von bis zu zehn Tagen. Es steht all jenen Beschäftigten zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen. Der Antrag ist bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu stellen, siehe § 2 Pflegezeitgesetz und § 44a SGB XI
2. Wenn Sie für die Pflege mehr Zeit benötigen
Wenn Sie wegen Pflege eine Zeit lang ganz oder teilweise die Berufstätigkeit unterbrechen möchten, erhalten bis zu sechs Monaten Pflegezeit, bis zu drei Monate für die Begleitung in den letzten Lebensphase. Die Ankündigungsfrist beträgt zehn Arbeitstage, siehe §3 Pflegezeitgesetz.
Für diese Zeit können Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen.
3. Wenn sechs Monate nicht ausreichen, können Sie nach dem FamilienPflegezeitgesetz bis zu zwei Jahre eine teilweise Freistellung für die häusliche Pflege und ein zinsloses Darlehen beantragen. Dazu müssen Sie mindestens 15 Std. in der Woche arbeiten. Die Ankündigungsfrist beträgt acht Wochen, siehe § 2 FPfZG und § 3 FPfZG.
Mit der Vorsorgevollmacht wird einer anderen Person das Recht eingeräumt, stellvertretend für den Unterzeichner/die Unterzeichnerin der Vorsorgevollmacht zu handeln.
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll.
Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder Sie diese untersagen.
Informationen und Formulare zu den Themen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Regensburger Leitfaden zur Vorsorge, (Stand 2019). Checklisten sowie eine Notfallmappe für Bevollmächtigte und Vollmachtgeber ersehen Sie in diesem Leitfaden ab Seite 41.
Welche Wohn- und Betreuungsform passt?
Es gibt vielfältige Möglichkeiten und Unterstützungsformen für das Wohnen im Alter bzw. bei größerer Beeinträchtigung.
Bei der Pflege daheim können Sie sich Unterstützung durch ambulante Pflegedienste holen. Ambulante Pflegedienste bieten Leistungen der Grund- und Behandlungspflege, sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Kombination mit Pflege an. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können Pflegesachleistungen, erbracht durch einen ambulanten Pflegedienst, mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Leistungen der Behandlungspflege werden von der Krankenkasse übernommen.
Unter Tagespflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Hier finden Sie die entsprechenden Einrichtungen hierzu in Regensburg.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege können Sie z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Verhinderung bzw. Urlaub der pflegenden Angehörigen in Anspruch nehmen, hier finden Sie mögliche Einrichtungen.
Pflege und Betreuung in Alten -und Pflegeheime: Wenn Senioren trotz der möglichen Hilfestellungen und ambulanter Pflege ein Leben in der eigenen Wohnung nicht mehr führen können, haben sie die Möglichkeit, in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung zu ziehen.
Darüber hinaus gibt es Seniorenwohnanlagen, Wohnen in generationenübergreifenden Wohnprojekten, im betreuten Wohnen zuhause, in ambulanten betreuten Wohngemeinschaften sowie Wohnen daheim mit Hilfe von Haushaltshilfen.
In dem Wegweiser der Stadt Regensburg werden die verschiedenen Wohnformen, Hilfen und Einrichtungen ausführlich dargestellt.
Wer einen Angehörigen pflegt oder selbst Pflege benötigt, ist oft auf fremde Hilfe angewiesen. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind dabei eine wichtige Unterstützung für die Betroffenen. Die Höhe der Leistungen sind von den Pflegegraden abhängig, die vom Medizinischen Dienst festgestellt werden.
Pflegegrade
Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Die Pflegegrade orientieren sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad (insg. 5 Grade) wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Hier erfahren Sie mehr über die Pflegegrade und wie Sie einen Antrag stellen können.
Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Der MDK prüft verbindliche Qualitätsstandards in Pflegeeinrichtungen und er untersucht, ob und wie eventuell die Arbeitsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt werden kann.
Die Anlaufstelle für älteren Menschen bietet viele hilfreiche Informationen und leitet persönliche Anliegen bei Bedarf an die entsprechenden Fachkräfte weiter.
Im Online Seniorenportal finden alle Personen ab 50 Jahren Informationen zu Freizeitgestaltungen, ehrenamtliche Tätigkeiten, Bildungs- und Kulturangebote sowie Vergünstigungen.
Treffpunkt Seniorenbüro Hier finden Sie Angebote, die Senioren das Leben verschönern, das Leben erleichtern, die Senioren weiterbilden und die Senioren zu Lehrern machen.
Bei der Fachstelle für Pflegende Angehörige im Seniorenamt der Stadt Regensburg finden Sie Informationen zu diversen Entlastungsangeboten, wenn Sie sich um Angehörige oder Freunde daheim kümmern.
Hilfe bei der Betreuung von Demenzkranken finden Pflegende in Selbsthilfegruppen und Helferkreisen. Das Team des Helferkreises Auszeit unterstützt und entlastet pflegende Angehörige und übernimmt stundenweise die Betreuung.
Unter dem Link Barrierefrei Leben e.V. gibt es Hilfsmittelberatung, Wohnraumanpassung und barrierefreie Bauberatung.
Die Verbraucherzentrale Bayern informiert über die Rechte als Patient oder Pflegebedürftiger.
Die unabhängigen Patientenberatung Deutschland bietet kostenfreie und neutrale Beratung.
Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. setzt sich für die Stärkung der Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern aller Heimarten und Wohnformen ein und kämpft erfolgreich für Menschenwürde und Selbstbestimmtheit im Alter.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen älterer Generationen und setzt sich für ein aktives selbstbestimmtes Älterwerden ein.
Verwaltungsgebäude Zi. 0.06
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