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Schwangerschaft & Mutterschutz

Schwangere und stillende Frauen unterliegen einem besonderen Schutz. Dieser ist im Mutterschutzgesetz (kurz MuSchG) geregelt und gilt für alle Frauen, egal ob beruflich tätig, in Ausbildung oder im Studium.

Die Universität Regensburg trägt insbesondere Sorge für die Gesundheit der werdenden Mütter, sowohl für die Studierenden als auch für die Beschäftigten und die der (ungeborenen) Kinder. Damit diese geschützt werden können, müssen die Vorgesetzten informiert werden. Erst dadurch können mögliche Gesundheitsgefährdungen und Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit verhindert werden. Mehr dazu finden Sie auf der Homepage des Referates Sicherheitswesen.

Umfangreiche Informationen finden Eltern auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://familienportal.de/


Regelungen zu Studium & Schwangerschaft


Schwangerschaft & Mutterschutz

Schwanger im Studium

Seit 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht nur für berufstätige Frauen, sondern auch für Studentinnen. Damit soll Ihre Gesundheit und die Ihres (ungeborenen) Kindes am Studienort geschützt werden. Außerdem soll es Ihnen möglich sein, Ihr Studium ohne Gesundheitsgefährdung und Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit fortzusetzen.


Was soll ich als schwangere oder stillende Studentin tun?

  • Wenn Sie von Ihrer Schwangerschaft wissen oder wenn Sie Ihr Kind stillen, dann müssen Sie Ihren Studienort unter einem völlig neuen Gesichtspunkt betrachten: Gibt es gesundheitliche Gefährdungen für mich, mein ungeborenes Kind oder das Kind, das ich stille?
  • Mutterschutz gilt meistens sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Während dieser Zeit müssen Sie auch dann nicht an Veranstaltungen teilnehmen, wenn Ort, Zeit und Ablauf verpflichtend vorgegeben sind oder Sie im Rahmen der hochschuleigenen Ausbildung ein Praktikum absolvieren. Sie können dennoch daran teilnehmen, wenn Sie dies möchten. Für die anderen Fälle werden individuelle Lösungen gefunden, damit Sie die Studien- und Prüfungsleistungen erbringen können.
  • Damit die Universität Regensburg (UR) Sie dabei unterstützen kann, sollen Sie Ihre Schwangerschaft oder die Tatsache, dass Sie stillen, melden. Danach werden für Sie die Mutterschutzfristen festgesetzt und es wird für Sie im Zuständigkeitsbereich des Studiendekans / der Studiendekanin eine individuelle Gefährdungsbeurteilung erstellt. Mehr dazu finden Sie auf der Homepage des Referates Sicherheitswesen.
  • Nutzen Sie auch die persönlichen Beratungsangebote.

Bei wem soll ich mich melden?

  • Sie können sich zunächst bei der Studentenkanzlei melden.
  • Wenn Sie ein allgemeines Informationsgespräch wünschen, wie Sie schwanger und mit Kind an der UR studieren können, steht Ihnen unser Familien-Service zur Verfügung. Dort können Sie auch die formale Meldung abgeben.
  • Nicht zuletzt sollten Sie mit Ihren Dozent/innen und Prüfer/innen über Ihre individuelle Situation sprechen, damit diese Sie bestmöglich unterstützen können.

Folgende Informationen benötigt die Universität von Ihnen:

  • zu Ihrer Person:
    • Name, Vorname
    • Immatrikulationsnummer
    • Studiengang, Semester
    • E-Mail-Adresse
  • zu Ihrem Kind:
    • Kopie des Teils des Mutterpasses mit dem voraussichtlichen Geburtstermin bzw. der Geburtsurkunde oder ärztliche Bescheinigung
  • zu Ihrem Studienverlauf: Welche Lehrveranstaltungen wollen Sie im Semester / in den Semestern des Mutterschutzes und der Stillzeit besuchen oder welche Prüfungen ablegen?
    • Name der Lehrveranstaltung
    • Veranstaltungsnummer
    • Dozent/in
    • Prüfung
    • zuständiges Prüfungsamt
    • Prüfer/in
    • Termin

Weitere Informationen zum Mutterschutz:


Familienfreundliche Studien- & Prüfungsregelungen

Richtlinien zu den familienfreundlichen Studien- und Prüfungsregelungen

Die Universität Regensburg hat am 09.05.2012 weitreichende Richtlinien zu Familienfreundlichen Studien- und Prüfungsregelungen verabschiedet.

Zielgruppen: Diese Richtlinien gelten grundsätzlich

  • für Studierende mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder unter 14 Jahren,
  • für Studierende, die für nahe Angehörige als Betreuer eingesetzt sind,
  • für alle Studiengänge der UR (Ausnahmen z.B. bei staatlichen Prüfungen wie Staatsexamen sind möglich).

Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen allgemein für Studierende mit Kindern gelten; für schwangere oder stillende Studentinnen gilt seit 2018 das Mutterschutzgesetz mit eigenen Regelungen.

Bitte beachten Sie auch, dass diese Richtlinien als Handlungs- und Ausführungsempfehlungen zu verstehen sind. (Rechts-)verbindliche Entscheidungen können nur in Abstimmung mit den Dozentinnen und Dozenten, Prüferinnen und Prüfern, Leitungen von Praktikumsstellen bzw. den Prüfungsämtern und -ausschüssen getroffen werden.


Regelungsbereiche

1. Alternative Studienleistungen

Möglichkeit zur Ablegung geeigneter alternativer Studienleistungen bei erhöhtem Betreuungsaufwand (z.B. bei Krankheit oder mangels geeigneter Aufsichtsperson).

2. Verlängerte Bearbeitungszeiten

Auf Antrag angemessene Verlängerung der Bearbeitungszeiten von Haus-, Seminar- und Abschlussarbeiten um bis zu 30 Prozent.

3. Bevorzugte Wahl von Lehrveranstaltungszeiten

Bevorzugte Aufnahme in Lehrveranstaltungen während der Kernzeiten, d.h. während üblicher Kinderbetreuungszeiten (8 bis 16 Uhr) im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten.

4. Flexibilisierung der Praktika

Möglichkeit, im Studienplan verpflichtend vorgesehene Vollzeitpraktika entweder zu splitten oder in Teilzeit zu absolvieren im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten.

5. Flexible Prüfungsterminierung

  • Kurzfristiger Prüfungsrücktritt auf formlosen Antrag (auch per E-Mail) beim zuständigen Prüfungsamt bis spätestens eine Stunde vor Prüfungsbeginn. Wichtig: Nachweis über die Betreuungsverpflichtung z.B. bei Erkrankung des Kindes ist nachzureichen!
    Erforderliche Angaben: Bezeichnung der Prüfung, Prüfer/in, Prüfungsdatum und -uhrzeit.
  • Prüfungsbelastung soll in der Regel drei Prüfungen pro Woche nicht überschreiten. Daher sollen bei der Prüfungsterminierung die Belange der Studierenden mit Betreuungsverpflichtungen besonders berücksichtigt werden. Im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten soll sowohl eine bevorzugte Wahl des Prüfungstermins innerhalb des regulären Prüfungszeitraums bzw. die Vereinbarung inidividueller alternativer Prüfungstermine möglich sein. Es kann auch eine Leistungserbringung in geeigneter alternativer Form stattfinden.

6. Verlängerung der Studienhöchstdauer

Antragsmöglichkeit auf Verlängerung der Studienhöchstdauer zum Ende der regulären Studienzeit unabhängig von Zeiten der Beurlaubung oder des Erziehungsurlaubs in dem Rahmen, wie er der Benachteiligung angemessen ist.

Informieren Sie sich dazu beim Zentralen Prüfungssekretariat bzw. der Studentenkanzlei.

Bei Problemen und weiteren Fragen können Sie auch beim Familien-Service der Universität nachfragen: Telefon 0941 943-2323, familienservice@ur.de oder über das Kontaktformular.


Beurlaubung

Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutz und Kinderbetreuung oder Pflege naher Angehöriger

Studierende können sich aufgrund Art. 48 des Bayerischen Hochschulgesetzes aus wichtigen Gründen beurlauben lassen. Solche wichtigen Gründe können Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit oder die Pflege naher Angehöriger sein.

Für Beurlaubungen aus diesen familienpolitischen Gründen gibt es einige Ausnahmeregelungen bei der Dauer der Beurlaubung (mehr als zwei Semester) und dabei, dass während dieser Zeit der Beurlaubung Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden können.

Mehr Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf der Internetseite der Studentenkanzlei.

Bitte beachten Sie, dass während eines Urlaubssemesters kein Anspruch auf Bafög besteht. Mehr Informationen zu alternativen finanziellen Hilfen finden Sie hier beim Studentenwerk.


Krankenversicherung während der Beurlaubung/der Elternzeit

Da die Regelungen davon abhängig sind, ob Studierende gesetzlich oder privat versichert sind oder ob sie noch bei den Eltern familienversichert sind, fragen Sie am besten individuell bei Ihrer Krankenversicherung nach.
Allgemeine Informationen zur studentischen Krankenversicherung erhalten Sie beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.


Studienunterbrechung

Neben der Beurlaubung vom Studium gibt es die Möglichkeit, das Studium für eine bestimmte Zeit ganz zu unterbrechen. Dies geschieht durch eine Exmatrikulation.

Da eine erneute Immatrikulation unter Umständen sehr problematisch werden kann, sollte diese Möglichkeit von Studierenden nur im äußersten Notfall in Erwägung gezogen werden und wenn ziemlich sicher ist, dass das Studium überhaupt nicht mehr fortgesetzt werden soll.

Wichtig: Bitte lassen Sie sich unbedingt vor einer Exmatrikulation von den zuständigen Stellen (Zentrale Studienberatung, Fachstudienberatung, Studentenkanzlei, Prüfungsämter) umfassend informieren, ob ggf. Zulassungsbeschränkungen, Neuerungen der Prüfungsordnung oder sonstige rechtliche Änderungen zu erwarten sind.

Mehr Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf den Internetseiten der Studentenkanzlei.


Beratungsstellen & finanzielle Hilfen

Anlaufstellen an der UR bei Fragen zu ...

1. Studien- & Prüfungsorganisation

  • Meldestelle für schwangere/stillende Studentinnen, Koordinierung der Abläufe, Urlaubssemester, Schutzfristen: Studentenkanzlei
  • Prüfungsrechtliche Fragen: Prüfungssekretariate
  • Fragen zum Studienablauf, Hilfestellung für Nachteilsausgleich: Studiendekanat der jeweiligen Fakultät, Studiengangskoordinator/innen

2. Gesundheitsschutz & Arbeitssicherheit

  • Gesundheitsschutz, Medizinische Beratung: Betriebsärztlicher Dienst
  • Arbeitssicherheit allgemein, Gentechnik und Biostoffe, Gefahrstoffe, Strahlenschutz, Röntgenstrahlung, optische Strahlung etc: Referat V/3 Sicherheitswesen
  • Spezielle Gefährdungen durch aktuelle Projekte im Laborbereich: Praktikumsleiter/innen, Laserschutzbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte, Beauftragte für Biologische Sicherheit, Projektleiter, Sicherheitsbeauftragte im jeweiligen Arbeitsbereich

3. Soziale Information & Beratung für Studentinnen


Hier einzelne Links zu finanzielle Hilfen für Familien:

Weitere Informationen zum Thema Hilfen und Beratung finden Sie unter diesen Seiten:


Auslandsstudium


Speziell für Mitarbeiter:innen


Mutterschutzüberbrückungspauschale

Zur Überbrückung der gesetzlich vorgeschrieben Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter im Sinne der Mutterschutzvorschriften (MuSchG bzw. UrlMV) leistet die Universität Regensburg (UR) finanzielle Unterstützung in Form einer sog. Mutterschutzüberbrückungspauschale.

Sie dient als universitätsweite Strukturmaßnahme zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft.

Die Mutterschutzüberbrückungspauschale dient bei wissenschaftlichem Personal

  1. der Kompensation des aufgrund der Schutzfristen vor und nach der Entbindung bedingten Ausfalls von Lehre und Forschung bzw. von deren Einschränkung, sofern eine volle Vertretung der schwangeren Frau bzw. Mutter nicht möglich ist (i.d.R. bei Beamtinnen oder bei bestimmten Drittmittel-Projekten),
  2. der Finanzierung personeller Unterstützung bei individuellen Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft bzw. zur Unterstützung der experimentellen Labortätigkeit von Schwangeren,
  3. der finanziellen Absicherung von Stipendiatinnen, wenn der Stipendiengeber die Finanzierung von Mutterschutzzeiten nicht vorsieht.

Weitere Infos hier

Kontakt für Rückfragen: Koordinationsstelle Chancengleichheit | Katja von Poschinger | chancengleichheit@ur.de | Telefon 0941 943-3581



Gleitzeit & Telearbeit

Beratungsstellen

Neben dem Familien-Service gibt es an der Universität Regensburg noch folgende Anlaufstellen:


Weitere Informationen zum Thema Hilfen und Beratung finden Sie unter diesen Seiten:


​​​​​​Hier einzelne Links zu finanzielle Hilfen für Familien:



  1. Verwaltung

Familien-Service

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Verwaltungsgebäude Zi. 0.06
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg

Telefon 0941 943-2323
familienservice@ur.de

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