Um dieses Studium antreten zu können, muss eine Einschreibung für einen originären Studiengang an der Universität Regensburg unabhängig von der Studienrichtung vorliegen.
Das Studium der ersten vier Semester dient der Verbesserung der Eigensprache in den Bereichen Sprechbildung, Rhetorische Kommunikation und Sprechkunst (Module ASW-M01 bis ASW-M05), während die letzten beiden Semester die Inhalte des Grundstudiums unter dem Aspekt der Didaktisierung vertieft und spezifische Probleme der Sprechwissenschaft thematisiert (Module ASW-M06 bis ASW-M08).
Der Abschluss erfolgt nach dem 6. Semester.
Das Zusatzstudium Angewandte Sprechwissenschaft ist auf die Beherrschung und Vermittlung vertiefter Kenntnisse in den Anwendungsbereichen Rhetorik, Phonetik und Sprechkunst ausgerichtet. Diese befähigen, den vielfältigen Anforderungen der mündlichen Kommunikation in verschiedenen Kontexten gerecht zu werden. Sie sind in der Lage, das eigene Kommunikationsverhalten situationsadäquat zu steuern sowie rhetorische, phonetische und sprechkünstlerische Interaktionssituation konstruktiv mitzugestalten. Die Absolvent*innen verfügen über die Grundlagen, als Kommunikationstrainer*in für rhetorische, phonetische und sprechkünstlerische Inhalte wirksam zu werden.
Das Zusatzstudium kann von Studierenden der Universität Regensburg aufgenommen werden. Die Studieninhalte verteilen sich über acht Module:
Diese Inhalte verteilen sich über sechs Semester:
1. Fachsemester (SS)
2. Fachsemester (WS)
3. Fachsemester (SS)
4. Fachsemester (WS)
5. Fachsemester (SS)
6. Fachsemester (WS)
Detailliertere Informationen über den Studiengang entnehmen sie bitte dem Modulkatalog sowie der Prüfungsordnung.
Für die Teilnahme am Studiengang „Angewandte Sprechwissenschaft“ ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren nötig. Das Studium kann immer zum Sommersemester begonnen werden.
Ein neuer Kurs wird wieder zum Sommersemester 2024 starten. Die Anmeldung dafür wird rechtzeitig über diese Seite möglich sein.
Während des Auswahlverfahrens soll die Bewerberin/ der Bewerber nachweisen, dass sie/ er über die erforderlichen stimmlichen, sprecherischen und sprachlichen Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums als Sprechwissenschaftler*in verfügt.
Der erste Teil des Auswahlverfahrens findet in kleinen Gruppen statt (bis zu 4 - 6 Kandidat*innen je Gruppe). Die einzelnen Gruppen verteilen sich über den Vormittag (bitte auf die Zeit achten!). Der zweite Teil (Gespräch) findet einzeln statt.
Die Gruppenphase enthält drei Aufgaben:
a) Statement zum Thema
b) Diskussion über die verschiedenen Statements
Lyrik oder Prosa
max. 3 Min.
muss nicht auswendig vorgetragen werden
Einzelgespräch:
Interview mit den Lehrkräften des Lehrgebietes
Sie werden schriftlich informiert, ob Sie im Sommersemester als Studierende*r der Angewandten Sprechwissenschaft beginnen können. Dazu ist die Angabe einer Postadresse in der Anmeldung unbedingt notwendig.
Wir bitten Sie im Vorfeld um eine digitale Anmeldung (s.o.). Beginn: Sie werden informiert, wann sie sich zum Auswahlverfahren einfinden dürfen.
Bitte bereiten Sie einen Text Ihrer Wahl vor: Lyrik oder Prosa, max. 3 Min. Länge. Für die anderen Bereiche des Auswahlverfahrens brauchen Sie nicht vorzubereiten.
Bild: Martin Rehm