Die Gleichstellungsbeauftragte und ihr Stellvertreter / ihre Stellvertreterinnen sind für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen die Anpsrechpersonen bei Fragen rund um Information, Beratung und Unterstützung bezüglich frauenspezifischer und karrierefördernder Belange sowie rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
(1) Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und berücksichtigen diese als Leitprinzip; sie wirken auf die Beseitung bestehender Nachteile hin. Zur Durchsetzung der Gleichberechtitgigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes) gefördert. Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteil der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft.
(2) Gleichstellungsbeauftragte achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Abs. 1. Gleichstellungsbeauftragte werden für die Hochschule vom Senat, für die Fakultät vom Fakultätsrat aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals ausgewählt. Für die Hochschule gewählte Gleichstellungsbeauftragte gehören der Erweiterten Hochschulleitung und dem Senat, für die Fakultäten gewählte Gleichstellungsbeauftragte dem Fakultätsrat und den Berufungsausschüssen (Art. 18 Abs. 4 Satz 2 BayHSchPG) als stimmberechtigte Mitglieder an. Im Übrigen regelt die Grundordnung die Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten in sonstigen Gremien; sie kann vorsehen, dass für Gleichstellungsbeauftragte stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden.
(3) Die Hochschule stellt den Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule und der Fakultäten zur wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben in angemessenem Umfang Mittel zur Verfügung. Gleichstellungsbeauftragte sind für die Dauer ihrer Tätigkeit unter Berücksichtigung des Umfangs ihrer Aufgaben von anderen dienstlichen Aufgaben zu entlasten.
(4) Eine angemessene Vertretung von Frauen und Männern in den Gremien ist anzustreben.
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät Chemie & Pharmazie
Dr. Petra HilgersGebäude CH, Zi. 32.1.83 |
stellevertretender Gleichstellungsbeauftragter der Fakultät für Chemie & Pharmazie
Prof. Dr. Robert WolfGebäude CH, Zi. 22.2.81
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2. stellevertretende Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Chemie & Pharmazie
Prof. Dr. Julia RehbeinGebäude CH, Zi. 23.1.85
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3. stellevertretende Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Chemie & Pharmazie
Dr. Eva MüllerGebäude CH, Zi. 12.2.12
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Zielgruppe: alle weiblichen Mitglieder der UR von Studentinnen über Wissenschaftlerinnen bis zu wissenschaftsstützenden Mitarbeiterinnen (ab 18 Jahre, gesundheitliche Einschränkungen sind kein Problem, normale Alltagsfitness ist ausreichend)
Infos und Anmeldung unter: link
Konferenzbesuch oder Weiterbildung geplant? Oder gibt es Lücken bei der Finanzierung Ihrer Promotion? Benötigen Sie sonstige finanzielle Unterstützung für Ihre wissenschaftliche Arbeit?
Auch in diesem Jahr gibt es wieder eine Zuweisung für das Finanzielle Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung. Bitte bewerben Sie sich, wenn Sie konkreten Bedarf haben.
Nähere Infos finden Sie weiter unten unter "Finanzielle Förderung".
Unserer Fakultät werden in jedem Jahr Gelder aus dem Finanziellen Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung von Frauen zugeteilt.
Fördermöglichkeiten sind beispielsweise:
Weitere Informationen finden Sie hier: www.go.ur.de/fas-gleichstellung
Im laufenden Kalenderjahr können Sie Anträge an die Gleichstellungsbeauftragte richten. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:
Zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre stellt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst voraussichtlich auch 2024 Finanzmittel für das „Programm zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ zur Verfügung. Die Gelder dienen der Förderung von hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur und sind für den Lebensunterhalt der Wissenschaftlerin zu verwenden. Die Höhe der Stipendiensätze und die grundsätzlichen Förderrichtlinien sind durch die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten der bayerischen Universitäten festgelegt. Die Universität Regensburg (UR) erweitert dieses Programm im Rahmen der zusätzlichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen des Professorinnenprogramms III des Bundes und der Länder um zusätzliche und ergänzende Förderungen.
Die UR vergibt auf dieser Basis unter Federführung der Universitätsgleichstellungsbeauftragten für Frauen in Wissenschaft und Kunst einmal pro Jahr Stipendien in voller Höhe des ihr vom Land Bayern zugewiesenen Fördervolumens.
Abhängig von der Mittelzuweisung werden unter Haushaltsvorbehalt für das Kalenderjahr 2024 folgende Stipendien ausgeschrieben:
(1) Promotionsanschub-Stipendien
(2) Promotionsabschluss-Stipendien
(3) Postdoc-Stipendien
(4) Habilitationsstipendien
(5) Post-Habilitationsstipendien
Ausschreibungs- und Vergaberunde:
Bewerbungsschluss: 1. Oktober 2024
Weitere Informationen über die einzelnen Stipendienarten und die dafür nötigen Voraussetzungen, über den Förderbeginn und das Bewerbungs-Procedere finden Sie (in Kürze) hier: https://go.ur.de/baychancenstipendium
Als Ansprechperson in Fällen von sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt an unserer Fakultät können Sie sich jederzeit gerne an die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät, Frau Dr. Petra Hilgers, wenden. Sie haben die Gelegenheit zu einem vertraulichen Gespräch, in dem Sie erzählen können, was Ihnen passiert ist und was Ihr Anliegen ist. Sie können Fragen stellen und das weitere Vorgehen abstimmen und dabei anonym bleiben.
Sie können sich mit Ihrem Anliegen aber auch direkt an die Referentin für Antidiskriminierung & Diversity und Anpsrechperson für Fälle von sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt an der UR, Frau Dr. Birgit Bockschweiger, wenden:
antidiskriminierung@ur.de oder birgit.bockschweiger@ur.de
Telefon: +49 941 943-2364; Raum: PT3.2.32
Falls Sie etwas erfahren haben, über das Sie gern berichten, dabei aber von vorneherein lieber anonym bleiben möchten, gibt es die Möglichkeit eine Nachricht im Kummerkasten vor dem Büro von Frau Dr. Hilgers zu hinterlassen (Raum CH 32.1.83).
Weitere Informationen und Angebote für Fördermöglichkeiten für Nachwuchswissenschaftlerinnen finden Sie hier: link
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Neben den Forschungsinstituten und Arbeitskreisen der Fakultät für Chemie und Pharmazie gibt es Einrichtungen, die mit ihren Arbeiten einen wichtigen Teil zur Lehre und Forschung an der Fakultät beitragen.
Die Betriebseinheit Zentrale Analytik führt Messungen für Angehörige der Fakultät durch und unterrichtet Studierende in den verschiedenen analytischen Methoden. In den fünf dazugehörigen Abteilungen arbeiten Laborantinnen und Laboranten, CTAs und promovierte Chemikerinnen und Chemiker sowie Physikerinnen und Physiker.
In den Werkstätten der Fakultät werden Reparaturen, Neuanfertigungen und der Bau spezieller Sonderanfertigungen durchgeführt, die sowohl in der Forschung als auch in der Lehre Einsatz finden. Hier arbeiten Ingenieurinnen und Ingenieure, Technikerinnen und Techniker, Industriemechanikerinnen und Industriemechaniker und Glasbläserinnen und Glasbläser.
Am Girls‘Day am 25.04.2024 dürft ihr diese Einrichtungen besuchen und euch einen Eindruck über die unterschiedlichen Berufsgruppen verschaffen. Bei Führungen durch die Abteilungen Röntgenstrukturanalyse, NMR-Spektroskopie, Radioanalytik und Massenspektrometrie wird die jeweilige Methode vorgestellt und vorgeführt. Nach einem Mittagessen in der Mensa dürft ihr kleine praktische Arbeiten in den Werkstätten Elektronik oder Glasbläserei selbst durchführen.
Das Angebot richtet sich an Schülerinnen ab der 9. Klasse.
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Diese erfolgt über die Website des Girls'Day: https://www.girls-day.de
Wir freuen uns auf euch!