Zu Hauptinhalt springen

Mitteilungen der Universität Regensburg

Mit Wettbewerb aus der Energiekrise

Monopolkommission unter Vorsitz von Prof. Dr. Kühling übergibt „9. Sektorgutachten Energie“


10. Oktober 2023

Die Monopolkommission, deren Vorsitzender seit 2020 der Regensburger Jurist Prof. Dr. Jürgen Kühling ist, hat am 9. Oktober 2023 ihr 9. Sektorgutachten Energie an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übergeben. Die Monopolkommission analysiert in ihrem Gutachten die Wettbewerbssituation in verschiedenen Bereichen der Energiewirtschaft und empfiehlt der Bundesregierung konkrete Maßnahmen, mit deren Hilfe die Sicherheit und Effizienz der Energieversorgung verbessert werden sollen. „Insbesondere in unsicheren Zeiten sollte die wettbewerbsorientierte Sicherung der Energieversorgung oberste Priorität haben, um die Belastungen für Haushalte und Industrie zu mildern“ mahnt Professor Kühling im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und den damit einhergehenden Entwicklungen am Energiemarkt.


Der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Dr. Jürgen Kühling, überreicht Staatssekretär Dr. Philipp Nimmermann das 9. Sektorgutachten Energie.
Von links nach rechts: Dagmar Kollmann, Monopolkommission; Jürgen Kühling, Vorsitzender der Monopolkommission. Dr. Philipp Nimmermann, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; Constanze Buchheim, Monopolkommission; Tomaso Duso, Monopolkommission.
Foto: © BMWK / Andreas Mertens



Im Bereich der Vorleistungs- und Großhandelsmärkte nimmt die Monopolkommission insbesondere die Versorgungssicherheit in den Blick. Um die sichere Versorgung langfristig gewährleisten zu können, müsse die Importstruktur im Gasmarkt stärker diversifiziert und flexibilisiert werden, so die Gutachter*innen. Weiter schlägt die Kommission die Aufnahme eines datenbasierten Versorgungsrisikoindexes für den Notfallplan Gas vor, damit etwaige Risiken für die Versorgungssicherheit früher erkannt werden könnten.

 
Im Strombereich seien Risiken für die Versorgungssicherheit durch die anstehende Umstellung auf kohlenstofffreie, aber häufig wetterabhängige Einspeiseformen zu erwarten. Um hier in Zeiten geringer Einspeisung Sicherheit gewährleisten zu können, empfiehlt die Kommission das bisherige System der strategischen Kraftwerksreserve durch einen wettbewerblich gesteuerten Kapazitätsmarkt für gesicherte Leistung zu ersetzen. Im Unterschied zur strategischen Reserve seien im Kapazitätsmarkt alle beschafften flexiblen Kapazitäten stets am Markt einsetzbar. Im wettbewerbsgesteuerten Kapazitätsmarkt beschafften Stromversorger und Großkunden ihren erwarteten Bedarf an Kraftwerkskapazitäten im Voraus. Diese Kapazitäten könnten von der Bundesregierung gezielt aufgestockt werden, um die Versorgungssicherheit weiter zu erhöhen, empfehlen die Expertinnen und Experten.

 
Auch die für die Endkunden relevanten Energiemärkte hat die Monopolkommission in den Blick genommen: Um langfristig bezahlbare Preise zu sichern, seien der Wettbewerb zwischen den Anbietern einerseits und die Wechselbereitschaft von Verbraucher*innen andererseits von großer Wichtigkeit. Für die derzeitigen Regelungen zur Grund- und Ersatzversorgung solle nach Alternativen gesucht werden: Anstatt automatisch den größten Anbieter vor Ort zum Grundversorger zu machen und dessen Marktmacht zu festigen, könne die Grundversorgung öffentlich ausgeschrieben werden.

 
Für den Fall, dass nach Auslaufen der Gaspreisbremse im Dezember 2023 weiterhin Unterstützungsbedarf bei einkommensschwachen Haushalten bestünde, schlägt das Gutachten direkte Transferzahlungen vor – anders als die Gaspreisbremse stellten Transferzahlungen keinen Eingriff in die Preisbildung dar, verzerrten Knappheitssignale nicht und kämen gezielt Haushalten mit geringer Kaufkraft zugute.  

 
Im Bereich der Elektromobilität mahnen die Gutachterinnen und Gutachter einen weiterhin hohen – wenn auch abnehmenden – Konzentrationsgrad in der Ladeinfrastruktur an: Deutschlandweit liege der Marktanteil der größten Anbieter durchschnittlich weiterhin bei 49 bzw. 45 Prozent bei Normal- und Schnellladepunkten. Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt die Kommission „die Kommunen bei Ausschreibungen zum wettbewerblichen Ladesäulenaufbau zu unterstützen und die finanzielle Förderung an entsprechende Bedingungen zu knüpfen. Ein funktionierender Wettbewerb um Autobahn-Ladesäulen erfordert den Zugang mehrerer Wettbewerber zu den Raststätten“. Nicht zuletzt plädiert das Gutachten dafür, den Ladekundinnen und -kunden die Preise für das Ad-hoc-Laden von E-Autos zugänglich zu machen.

Über die Monopolkommission

Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben zählt die Erstellung eines Hauptgutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung im Zweijahresrhythmus würdigt, sowie die Veröffentlichung von anlassbezogenen Sondergutachten und Stellungnahmen. Alle zwei Jahre nimmt die Monopolkommission Stellung zur Wettbewerbsentwicklung auf den Märkten der Eisenbahn, des Postwesens, der Telekommunikation und – wie in diesem Fall – der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas. Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen werden.
Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M. ist seit 2016 Mitglied und seit September 2020 Vorsitzender der Monopolkommission.

Weiterführende Links

Das vollständige Gutachten sowie eine Webseite mit regionalen Daten zur öffentlich zugänglichen Lade-Infrastruktur sind ab sofort auf der Homepage der Monopolkommission abrufbar:

Informationen/Kontakt

Universität Regensburg
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht
Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M.
Telefon +49 941 943-6060
E-Mail juergen.kuehling@ur.de

Kommunikation & Marketing

 

Anschnitt Sommer Ar- 35_