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Ziele des Studiengangs

Im Mittelpunkt des kombinatorischen B. A.-Studiengangs Musikwissenschaft steht die Historische Musikwissenschaft. Sie konzentriert sich an der Universität Regensburg auf die historisch interpretierende Beschäftigung mit der Musik Europas und Nordamerikas und auf die Klärung und Darstellung musikgeschichtlicher Vorgänge und Zusammenhänge. Die wichtigsten Forschungsfelder sind Kompositionslehre, Biographik, Notations- und Quellenkunde, Rezeptionsforschung und musikalische Terminologie und Analyse. Neben den rein fachlichen Aspekten ist die Musikwissenschaft aufgrund ihrer Quellennähe und des daraus resultierenden hohen Forschungsanteils besonders gut für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie Kulturbewusstsein, Lernkompetenz, Sprachkompetenz und Organisationsfähigkeit geeignet.

Absolventinnen und Absolventen des Bachelorfachs Musikwissenschaft

  • sind in der Lage, grundlegende Entwicklungsstränge der europäischen Musikgeschichte strukturiert darzustellen, und verfügen über ein breites Überblickswissen zur Musikgeschichte (Charakteristika von Epochen, Institutionen, Gattungen, ästhetischen Positionen), auf dessen Basis sie in der Lage sind, musikhistorische Fragestellungen zu entwickeln, sie methodisch zu reflektieren und in schriftlicher Form wissenschaftlich angemessen zu bearbeiten;
  • sind in der Lage, das erworbene musiktheoretische und analytische Wissen zur schriftlichen Erörterung und Diskussion musikwissenschaftlicher Fragestellungen einzusetzen;
  • sind in der Lage, ältere Notationsformen des 9.–16. Jahrhunderts zu lesen und in moderne Notation zu übertragen;
  • verfügen über erweiterte und themenspezifisch vertiefte Repertoirekenntnisse bzw. grundlegende Kenntnisse zur Instrumentenkunde bzw. sind in der Lage, Partituren zu lesen bzw. musikalische Strukturen analytisch zu hören und zu notieren;
  • können harmonische Zusammenhänge in Musik vom Hochbarock bis zur durmolltonalen Musik des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts analytisch erfassen und nach den Prinzipien der Funktionstheorie benennen;
  • sind in der Lage vierstimmige, durmolltonale (Vokal-)Sätze nach den Regeln des strengen Satzes anzufertigen sowie Sätze zwei- und dreistimmigen Kontrapunkts nach den Prinzipien des „Palestrinastils“ zu entwerfen; polyphone Vokalsätze der Renaissance können sie mit adäquater Terminologie beschreiben und analysieren;
  • verfügen durch das Absolvieren eines Fachpraktikums, in dem sie die im Studium erworbenen Kenntnisse in beruflichem Umfeld anwenden und erproben konnten, über praktische Kompetenzen in möglichen Berufsfeldern;
  • erwerben die Voraussetzungen für die wissenschaftliche Qualifikation in einem weiterführenden Masterstudium.

Absolventinnen und Absolventen des 2. Hauptfachs Musikwissenschaft

  • verfügen über ein breites Überblickswissen zur Musikgeschichte und sind in der Lage, Charakteristika verschiedener Epochen, deren bestimmende Persönlichkeiten, Institutionen und ästhetische Positionen sowie grundlegende Entwicklungsstränge der europäischen Musikgeschichte strukturiert darzustellen;
  • verfügen über Fähigkeiten, analytisch mit Notentexten umzugehen und sich mit spezifischen musikwissenschaftlichen Fragestellungen unter reflektierter Berücksichtigung der einschlägigen Literatur auseinanderzusetzen; die dadurch gewonnenen Erkenntnisse können sie schriftlich auf eine Weise formulieren, die wissenschaftlichem Standard angemessen ist;
  • sind in der Lage, ältere Notationsformen des 9.–16. Jahrhunderts zu lesen und in moderne Notation zu übertragen;
  • verfügen über erweiterte und themenspezifisch vertiefte Repertoirekenntnisse bzw. grundlegende Kenntnisse zur Instrumentenkunde bzw. sind in der Lage, Partituren zu lesen bzw. einfache musikalische Strukturen analytisch zu hören und zu notieren;
  • sind in der Lage, harmonische Zusammenhänge in der Musik vom Hochbarock bis zur durmolltonalen Musik des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts analytisch zu erfassen und nach den Prinzipien der Funktionstheorie zu benennen;
  • sind in der Lage vierstimmige, durmolltonale (Vokal-)Sätze nach den Regeln des strengen Satzes anzufertigen sowie Sätze zwei- und dreistimmigen Kontrapunkts nach den Prinzipien des „Palestrinastils“ zu entwerfen; polyphone Vokalsätze der Renaissance können sie nach grundlegenden Kriterien und mit adäquater Terminologie beschreiben und analysieren;
  • erwerben die Voraussetzungen für die wissenschaftliche Qualifikation in einem weiterführenden Masterstudium.

Absolventinnen und Absolventen des Nebenfachs Musikwissenschaft

  • können zu einzelnen Epochen der europäischen Musikgeschichte wesentliche Gattungen, Komponisten, Institutionen und Einzelwerke benennen und beschreiben;
  • sind in der Lage, spezifische musikwissenschaftliche Fragestellungen nach wissenschaftlichem Standard schriftlich zu bearbeiten und dazu je nach gewähltem Schwerpunkt auf Kenntnissen zu adäquaten Recherchewerkzeugen bzw. zur analytischen Erfassung von Notentexten aufzubauen;
  • sind in der Lage, ältere Notationssysteme zu lesen und in moderne Notation zu übertragen;
  • verfügen über erweiterte und themenspezifisch vertiefte Repertoirekenntnisse bzw. grundlegende Kenntnisse zur Instrumentenkunde bzw. sind in der Lage, Partituren zu lesen, bzw. einfache musikalische Strukturen analytisch zu hören und zu notieren;
  • können harmonische Zusammenhänge in der Musik vom Hochbarock bis zur Klassik analytisch erfassen und nach den Prinzipien der Funktionstheorie benennen;
  • sind in der Lage, vierstimmige, durmolltonale (Vokal-)Sätze nach den Regeln des strengen Satzes anzufertigen und Sätze zweistimmigen Kontrapunkts nach den Prinzipien des „Palestrinastils“ zu entwerfen.
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