Qualifikationen
Entsprechend § 4 der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Historische Musikwissenschaft setzt die Aufnahme in diesen Studiengang den Nachweis folgender Qualifikationen voraus:
- der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder gleichwertigen Abschlusses mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit (180 LP) oder vergleichbarem Studienumfang im Fach Musikwissenschaft mit einer entsprechenden Fachnote von mindestens „gut‘‘ (2,50), einschließlich musikwissenschaftlicher Anteile im grundständigen Studium im Umfang von mindestens 60 LP
- bei Bewerbern und Bewerberinnen mit einem Ersten Staatsexamen für das Lehramt Musik an Gymnasien der Nachweis über eine Durchschnittsnote von mindestens „gut‘‘ (2,50) - in der Fächerverbindung gilt die Durchschnittsnote für das Fach Musik - jeweils in Verbindung mit einer schriftlichen Hausarbeit gem. § 29 LPO I (Zulassungsarbeit) aus dem Bereich der historischen Musikwissenschaft,
- bei Bewerbern und Bewerberinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren ersten Studienabschluss nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, der Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2) oder einer gleichwertigen Deutschprüfung
Wenn das Abschlusszeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorgelegt werden kann, gelten folgende Regelungen:
- Der Nachweis über die Qualifikation erfolgt zunächst hilfsweise durch einen aktuellen beglaubigten Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Studiengang im Umfang von mindestens 150 LP erbracht werden
- Dieser Nachweis muss auch die sich aus den bisherigen Leistungen ergebende vorläufige Fachnote (Musikwissenschaft) bzw. Durchschnittsnote im Fach Musik ausweisen.
- Das Abschlusszeugnis mit der Note von mindestens 2,50 ist in diesem Fall spätestens bis zum Ende des ersten Semesters nachzuweisen. Wird dieses nicht fristgerecht vorgelegt oder entspricht die im Zeugnis ausgewiesene Note nicht den Vorgaben, erfolgt die Exmatrikulation aus dem Masterstudiengang.
Hinweise zu Deutschkenntnissen (externer Link, öffnet neues Fenster)