Das Institut für Philosophie betreut die Ausbildung im Fach Philosophie/Ethik für den Studiengang Lehramt an Gymnasien. Philosophie/Ethik hat in Bayern bisher nur den Status eines Erweiterungsfachs. Das bedeutet, dass Philosophie/Ethik nur zusätzlich zu den regulären Lehramtsfächern studiert werden kann.
Die Lehramtsprüfungsordnung I vom 13.3.2008 (kurz: LPO I 2008) regelt die Anforderungen in §76, den Sie unten unter "Prüfungsordnungen" verlinkt finden. Informieren Sie sich bitte auch auf den Seiten des Zentralen Prüfungssekretariats und der Bayerischen Staatsregierung.
Ethik kann zusätzlich zu jeder zulässigen Fächerkombination gewählt werden kann. Eine Besonderheit gibt es jedoch (Stand 2018): Wenn Ev. oder Kath. Religion Teil der Fächerkombination ist, darf man zwar mit Ethik erweitern, jedoch später an der Schule nicht beide Fächer unterrichten.
Das Studium verlängert die Regelstudienzeit um zwei Semester (siehe LPO I §20, Abs. 2, Satz 2). Sie können Ethik über mehrere Semester parallel zu Ihrem sonstigen Lehramtsstudium studieren oder sich zwei Semester ausschließlich (oder vorrangig) dem Studium des Fachs Ethik widmen.
Mit einem Erweiterungsfach verbessern sich Ihre Einstellungschancen, Details finden Sie hier.
Die LPO sieht zwei Komponenten vor: einen sog. Universitären Leistungsnachweis (ULN) und das Staatsexamen in Form schriftlicher Prüfungen. Mit dem ULN weisen Sie Kenntnisse in Gebieten der Ethik bzw. Philosophie nach, die nicht Teil des Staatsexamens sind. Im Staatsexamen werden Gebiete der Ethik bzw. Philosophie geprüft, die nicht bereits im ULN nachgewiesen wurden.
Dementsprechend ist auch das Studium aufgebaut:
ULN: Sie belegen Lehrveranstaltungen, für deren erfolgreichen Abschluss Sie den universitären Leistungsnachweis (ULN) erhalten.
Vorbereitung auf das Staatsexamen: Sie bereiten sich auf das Staatsexamen vor, indem Sie weitere Lehrveranstaltungen besuchen und/oder sich im Selbststudium die Inhalte aneignen. Leistungspunkte müssen hier nicht nachgewiesen werden.
Bei dem Universitären Leistungsnachweis (ULN) handelt es sich um eine Bestätigung, dass Sie das Studium ordentlich absolviert haben und die nötigen Leistungsnachweise erbracht haben. Er wird vom Institut für Philosophie vergeben. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit der Studienberatung Philosophie auf und bringen Sie Nachweise (Papierscheine) über die von Ihnen belegten Lehrveranstaltungen mit. Sobald Sie den ULN erhalten haben, können Sie sich im Prüfungsamt für die Staatsexamensprüfung im Erweiterungsfach anmelden.
Für den ULN im Studiengang „Philosophie/Ethik“ ist der erfolgreiche Besuch folgender Veranstaltungen nachzuweisen:
In den Einführungsvorlesungen besteht der Leistungsnachweis in einer Klausur, in den Einführungsübungen ist die für den BA-Studiengang vorgesehene Leistungsnachweis zu erbringen. In Proseminaren ist eine Studienleistung (sog. kleiner Schein, 4 LP) zu erbringen. Welche Proseminare unter 1., 2. und 3. jeweils anrechenbar sind, können Sie dem Vorlesungsverzeichnis (LSF) entnehmen.
Als Leistungsnachweis lassen Sie sich jeweils einen Papierschein für den ULN aushändigen (keine Anmeldung über FlexNow!), die Sie dann zur Ausstellung des ULN der Studienberatung Philosophie vorlegen. Der ULN ist unbenotet.
Übergangsregelung: Alle Scheine, die bis einschließlich Sommersemester 2014 nach den damals gültigen Regeln erworben wurden, werden anerkannt.
Damit das Staatsexamen erfolgreich bestanden werden kann, wird der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen im Umfang von mind. 8 SWS empfohlen. Besonders empfehlenswert sind die folgenden Lehrveranstaltungen:
Proseminar „Didaktik der Philosophie“, jedes Sommersemester
Proseminar "Einführung in das Studium der Religionswissenschaft", jedes Wintersemester, angeboten von der Studieneinheit Religionswissenschaft
2 Lehrveranstaltungen zu jeweils einem Teilbereich der Angewandten Ethik (siehe unten)
weitere Lehrveranstaltungen zu Religionsphilosophie, Klassiker der Ethik usw.
Ein Leistungsnachweis muss in diesen Lehrveranstaltungen nicht erbracht werden.
Wichtig: Wenn Sie in diesen Lehrveranstaltungen einen Schein erwerben, können Sie diesen u.U. auch an anderer Stelle in Ihrem Lehramtsstudiengang (z. B. im Wahlbereich) einbringen.
Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen der LPO umfassen:
1. Angewandte Ethik mit den Teilbereichen
2. Religion mit den Teilbereichen
3. Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33 LPO I.
Das Staatsexamen besteht aus drei Klausuren mit einer Bearbeitungszeit von jeweils vier Stunden:
eine Aufgabe aus zwei der in Nr. 1 genannten Teilbereiche der angewandten Ethik; die gewählten Teilbereiche sind bei der Meldung zu Prüfung anzugeben. Jeweils drei Themen werden zur Wahl gestellt. (Mit anderen Worten: Sie melden sich für z.B. 1. Bioethik und Medizinethik und 2. Wirtschaftsethik an, Ihnen werden für beide Themen jeweils drei Fragen vorgelegt, eine dieser sechs Fragen müssen Sie beantworten). Beispielklausur: 2012
eine Aufgabe aus der Religionsphilosophie und Religionswissenschaft. Drei Themen werden zur Wahl gestellt. Beispielklausuren: 2010/2, 2012
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik. Drei Themen werden zur Wahl gestellt. Beispielklausuren: 2010/2, 2012
Das Erweiterungsfach-Studium ist nicht modularisiert.
Dr. Peter Wiersbinski
Gebäude PT Zi. 4.3.19
Telefon 0941 943-3241
Sprechstunde:
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