Die eigene gedankliche Durchdringung des Themas und Problems und die eigene sprachliche Darstellung ist Voraussetzung und Grundlage für Lernprozesse und Verstehensprozesse in unserem Fach und zugleich Grundlage der qualifizierten Bewertung schriftlicher Arbeiten im Teilbereich Politische Philosophie, Theorie und Ideengeschichte.
Sämtliche Hilfsmittel, die bei der Erstellung einer schriftlichen Arbeit verwendet wurden, sind bei schriftlichen Arbeiten in unserem Teilbereich (Referate und Hausarbeiten) als Bestandteil einer Eigenständigkeitserklärung ausnahmslos (!) anzugeben.
Grundsätzlich gelten alle (!) Hilfsmittel, die von der Seminarleiterin bzw. dem Seminarleiter nicht ausdrücklich erlaubt wurden, als nicht zulässig.
Eine Verwendung unzulässiger Hilfsmittel wird als Unterschleif gewertet und führt zum Nichtbestehen der entsprechenden Studien- oder Prüfungsleistung.