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Promotionsstipendium


Ab Herbst 2022 ist das Promotionsstipendium in das ReForM-Programm der Fakultät für Medizin der Universität Regensburg integriert. Mit dem ReForM Baustein D 
sollen besonders begabte Studierende der Humanmedizin und Zahnmedizin mit einem Promotionsstipendium gefördert werden. Ziel der Vergabe dieser Förderung ist die Gewinnung von exzellentem wissenschaftlichem Nachwuchs für die Forschung. Dieses Ziel soll erreicht werden durch die Auswahl von besonders motivierten und exzellenten Studierenden der Human- oder Zahnmedizin, die bei der Durchführung herausragender Promotionsarbeiten durch einen Zuschuss zum Lebensunterhalt gefördert werden sollen. Die Gewährung des Stipendiums ermöglicht die Durchführung einer strukturierten Promotion. 



Finanzierung

Die Promotionsstipendien werden durch die Fakultät für Medizin finanziert. Die Vergabe der Stipendien erfolgt nach den Richtlinien zum ReForM-Programm, Baustein D.

Ein Stipendium wird in Höhe von 1.025 €/Monat zur Bestreitung des Lebensunterhalts vergeben. Falls der/die Antragsteller/in ein regelmäßiges Einkommen aus Erwerbstätigkeit erhält, muss vor Antritt des Stipendiums zugesichert sein, dass dieses Einkommen voraussichtlich während der gesamten Stipendienlaufzeit einen monatlichen Betrag von 538 € brutto nicht übersteigt.


Struktur

•Bewerben können sich Studierende der Human- oder Zahnmedizin im klinischen Studienabschnitt an der Universität Regensburg.

•Die Stipendien können nur für die Dauer von zusammenhängend 8 Monaten beantragt und gewährt werden.

•Eine Verlängerung oder Anschlussanträge sind nicht möglich.

•Eine thematische Einschränkung besteht nicht. Es kommen grundlagenwissenschaftliche Themen / Projekte aus der klinischen Forschung oder aus der Versorgungsforschung in Frage.

•Die Betreuung der Promotionsarbeit muss durch eine/n hauptberuflich im Dienst des Freistaat Bayerns stehende/n Hochschullehrer/in aus der Fakultät für Medizin oder der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin (medizinische Fachgebiete) innerhalb eines Mentorats erfolgen, dem gem. § 5 der Ordnung der Graduiertenschule MedReGS zwei weitere Hochschullehrer/innen der Fakultät für Medizin oder der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin (medizinische Fachgebiete) angehören, die hauptberuflich im Dienste des Freistaates Bayern stehen oder an einem extern etablierten Lehrstuhl der Fakultät tätig sind.

•Das Profilbildungssemester PROWISS im Studiengang Humanmedizin (in der Regel das 4. Klinische Fachsemester) kann nicht als Bewilligungszeitraum für das Promotionsstipendium in Betracht kommen.

•Überlappungen von maximal zwei Monaten zwischen PROWISS und Promotionsstipendium sind möglich.

•In begründeten Ausnahmefällen kann das Stipendium von Promotionsstudierenden nach Ablegen der Ärztlichen Prüfung bzw. Zahnärztlichen Prüfung beantragt werden.

•Alle Promotionsstipendiaten werden in die „Medizinische Regensburger Graduiertenschule (MedReGS)“ aufgenommen. Unter deren Dach ist von den Doktoranden ein strukturiertes Promotionsprogramm gemäß der Ordnung für die Graduiertenschule zu absolvieren. Das Promotionsprogramm besteht aus der Betreuung durch ein dreiköpfiges Mentorat, dem Besuch und der aktiven Mitgestaltung von Kolloquien, Seminaren und Praktika einschließlich einer Lehrveranstaltung zur guten wissenschaftlichen Praxis sowie der Teilnahme an fachbezogenen Tagungen und Konferenzen

Ablauf:


Bewerbung und Auswahl

Bewerbende stellen den Antrag gemeinsam mit den Erstbetreuenden der Promotionsarbeit. Die Bewerbung ist schriftlich gemäß Anmeldevordruck mit folgenden Unterlagen

einmal im Original beim Dekanat vorzulegen und
als pdf-Datei (in einer Datei in nachfolgender Reihenfolge) an forschungskoordination.klinikum@ukr.de zu senden:

  • Anmeldeformular mit Projektskizze (ReForM D - Antrag)
  • Lebenslauf
  • Übersicht über die benoteten Scheine (vom Studiendekanat unterschrieben)
  • Empfehlungsschreiben des Erstbetreuers / der Erstbetreuerin
    (ReForM D - Empfehlung)

Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Motivation des Bewerbers / der Bewerberin
  • Zeugnisse / Noten
  • Qualität des Promotionsprojektes

Die Auswahl nimmt der Forschungsrat der Fakultät für Medizin vor.

Das Stipendium hat jeweils eine Laufzeit von 8 Monaten.

Der Bewerbungstermin für das nächste Wintersemester ist der 01.06.2024.


Verpflichtung des Stipendiaten

Mit der Annahme des Stipendiums sind insbesondere folgende Verpflichtungen der Stipendiatin / des Stipendiaten verbunden:

  • Teilnahme an der Graduiertenschule MedReGS
  • kein Besuch von im Curriculum scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen im Bewilligungszeitraum, mit Ausnahme von Veranstaltungen im Rahmen der Graduiertenschule MedReGS
  • Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (einzusehen unter www.uni-regensburg.de/medizin/fakultaet/forschung/weitere-beratung/index.html)
  • Einhaltung der ReForM-Richtlinien der Fakultät für Medizin
  • Erfüllung der Vorgaben der MedReGS-Ordnung
  • keine Ableistung von Famulaturen während des Bewilligungszeitraums
  • Vorlage eines Abschlussberichtes in schriftlicher Form beim Dekanat der Fakultät für Medizin spätestens vier Wochen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums


Kontakt

Geschäftsstelle:

Dekanat der Fakultät für Medizin

Bereich Forschungskoordination

Frau Heide Grum

Franz-Josef-Strauß-Allee 11

93053 Regensburg

Tel. 0941-944-5271

Mail: heide.grum@ukr.de

        forschungskoordination.klinikum@ukr.de



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am Universitätsklinikum
Franz-Josef-Strauß-Allee 11
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