Die Grundlagen für das Format der Basisqualifikation im Fach Musik, die das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereitstellt, enthalten auch Informationen zur möglichen Anerkennung außeruniversitär erbrachter Leistungen. Bitte informieren Sie sich → hier (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).
Anerkennungen (i.d.R. von 1 ECTS) können erfolgen aufgrund bereits erbrachter Vorleistungen. Sie können bei besonders begründeten Anträgen eine Seminarleistung ersetzen. Bitte reichen Sie dazu Ihren Antrag, adressiert an Prof. Dr. M. Gaul, im Lehrstuhlsekretariat ein mit den erforderlichen Belegen. Die praktische Prüfung (2 ECTS) muss in jedem Falle abgelegt werden, um elementare Fähigkeiten im Singen und Begleiten einfacher Lieder nachzuweisen.
Für weitere Fragen bzgl. der Anrechenbarkeit bitten wir um eine Nachricht an unser → Lehrstuhlsekretariat (öffnet Ihr E-Mail-Programm).