Beurlaubung
Anträge auf Bewilligung von Urlaubssemestern sind ausschließlich an die Studentenkanzlei zu richten, und zwar möglichst innerhalb der vorgegebenen Rückmeldefristen.
Anträge auf Bewilligung von Urlaubssemestern sind ausschließlich an die Studentenkanzlei zu richten, und zwar möglichst innerhalb der vorgegebenen Rückmeldefristen.