Vorgehensweise
Sofern Sie Ihre Zulassungsarbeit im Fach „Musikpädagogik und Musikdidaktik“ anfertigen möchten, ist folgende inhaltliche und zeitliche Disposition verbindlich:
- Bei Abgabe zum 1. Februar eines Jahres: Teilnahme an einem vorbereitenden Seminar des Betreuers im SS des Vorjahres (!) + Präsentation der Arbeitsergebnisse im WS
- Bei Abgabe zum 1. August eines Jahres: Teilnahme an einem vorbereitenden Seminar des Betreuers im WS des Vorjahres (!) + Präsentation der Arbeitsergebnisse im SoSe.
| Was? | Wer/ wo? | Wann erledigt/ vorbereitet? | |
| Abgabe 1. Februar | Abgabe 1. August | ||
| 1. Themenfindung | Eigene Idee oder gestelltes Thema | 15.04. des Vorjahres | 01.10. des Vorjahres |
| 2. Eingrenzung, Fragestellung, Bibliographie | Studierender + Betreuer | 01.05. | 15.10. |
| 3. Exposé | Studierender + Betreuer | 15.05. | 30.10. |
| 4. Gliederung | Studierender + Betreuer | 30.05. | 15.11. |
| 5. Präsentation 1: Fragestellung/Gliederung | Studierender/ Begleitendes Seminar | 01.06. | 15.11. |
| ggf. Methodenunterstützung | Betreuer | Juni/Juli | November/Dezember |
| 6. Präsentation 2: Arbeitsfortschritte (2-3 Seiten eines Kapitels; Fließtext mit Zitaten als Handout) | Studierender/ Begleitendes Seminar | 01.07. | 10.01. |
7. Präsentation 3: Ergebnisse
| Studierender/ Begleitendes Seminar | 15.10. | 01.05. |
| Aufschub der Abgabe nur in Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag (mit ärztlichem Attest) | Studierender/Mitarbeiterteam | 20.01. (Abgabe der Arbeit dann spätestens 01.04) | 15.07. (Abgabe der Arbeit dann spätestens 01.10.) |
- Beachtung des fachlichen Diskurses und des persönlichen Austauschs durch verbreitertes Angebot an Einzelbetreuung, Übungen und Seminaren
- Gewährleistung des Wissenstransfers durch Präsentationen und thematische Vernetzung.
- Bedenken Sie bei Ihrer Planung auch die Möglichkeit, die Schriftliche Hausarbeit schon frühzeitig anzufertigen! Ein Arbeitsbeginn ist bereits unmittelbar nach dem 4. Studiensemester möglich.
- Jede Schriftliche Hausarbeit („Zulassungsarbeit“) muss eine unterschriebene Plagiats-Erklärung hinzugefügt sein (am Ende der Arbeit). Einen Vordruck finden auf unserer Homepage unter → Formulare. Fehlt diese Plagiats-Erklärung, wird die Arbeit nicht zur Bewertung angenommen.
- Grundlegende Hinweise des Prüfungssekretariats zur Schriftlichen Hausarbeit („Zulassungsarbeit“) finden Sie → hier.